Hausratversicherung: Das sind Ihre Pflichten im Schadenfall
So bewahren Sie einen kühlen Kopf.

Themen auf dieser Seite:
- Hausratversicherung: Wann ist auf sie Verlass?
- Hausratversicherung: Das richtige Verhalten im Schadenfall
- Richtiges Verhalten nach Brand/Explosion
- Richtiges Verhalten nach Blitzeinschlag/Überspannung durch Blitz
- Richtiges Verhalten nach einem Raub
- Richtiges Verhalten nach einem Fahrraddiebstahl
- Richtiges Verhalten nach einem Einbruchdiebstahl/Vandalismus nach einem Einbruch
- Richtiges Verhalten nach dem Austritt von Leitungswasser/einer Überschwemmung
- Richtiges Verhalten nach Schaden durch Sturm/Hagel
- Schadenfall Hausrat: Schadenbegrenzung nicht vergessen!
Es ist eine Horrorvorstellung: Sie kommen nach der Arbeit nach Hause und Ihre Wohnung steht unter Wasser. Die Waschmaschine ist ausgelaufen. Einige Möbel sind schon völlig durchnässt – vom Laminatboden ganz zu schweigen. Nach dem ersten Schock gilt es nun, einen kühlen Kopf zu bewahren – auch nach anderen Schadenszenarien wie Einbruchdiebstählen, Bränden und Co. Was Sie im Schadenfall tun können und sollten, um den Schaden so gering wie möglich zu halten und um Ihre Erstattung aus der Hausratversicherung nicht zu gefährden, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Hausratversicherung: Wann ist auf sie Verlass?
Ohne Hausratversicherung steht Ihnen das Wasser im Ernstfall schnell bis zum Hals, denn dann müssen Sie für die entstandenen Schäden an Ihrem Hab und Gut selbst aufkommen. Unsere Hausratversicherung kommt für Schäden an allen beweglichen Gegenständen in Häusern bzw. Wohnungen auf, wenn diese durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Feuer, Leitungswasser, Überspannung, Hagel oder Sturm entstanden sind. Zusätzlich kann eine Elementarversicherung abgeschlossen werden, die im Falle von Rückstau und/oder Überschwemmungen nach Starkregenereignissen greift.
Was gilt es beim Abschluss einer Hausratversicherung zu beachten?
Wählen Sie eine realistische Versicherungssumme: Um eine Unterversicherung zu vermeiden, gilt als Faustregel 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Leben Sie spartanisch oder aber besitzen Sie sehr wertvollen Hausrat, sollte der Wert entsprechend niedriger oder höher angesetzt werden, um eine Über- bzw. Unterversicherung zu vermeiden.
Sollten Sie Ihre Sportausrüstung dauerhaft außerhalb der versicherten Wohnung aufbewahren, achten Sie darauf, dass Ihr Versicherungsvertrag auch eine Außenversicherung umfasst (bei der VHV in KLASSIK-GARANT bis 25 Prozent der Versicherungssumme und mit Baustein EXKLUSIV bis 51 Prozent der Versicherungssumme enthalten).
Einige Versicherer begrenzen die Entschädigung für zerstörte oder entwendete Wertsachen auf 20 Prozent der Versicherungssumme. Bei der Hausratversicherung der VHV werden in KLASSIK-GARANT Wertsachen bis 30 Prozent der Versicherungssumme, in KLASSIK-GARANT mit Baustein EXKLUSIV sogar bis 40 Prozent der Versicherungssumme erstattet.
Haben Sie vergessen, die Haustür abzuschließen und es wird eingebrochen? Dann ist das grob fahrlässig und viele Versicherer kürzen ihre Leistungen. Werfen Sie also einen genauen Blick in die Versicherungsbedingungen. Übrigens: Die VHV leistet auch bei grober Fahrlässigkeit.
- Übrigens: Die VHV vermittelt Ihnen nach einem Schadenfall über eine 24 Stunden erreichbare Hotline Reinigungsbetriebe, Sanierungsbetriebe, Handwerker und mehr. Außerdem kümmern wir uns um einen Bewachungsdienst, sollten Türen und/oder Fenster nicht mehr zu schließen sein.
Hausratversicherung: Das richtige Verhalten im Schadenfall
Anzeige erstatten, aufräumen oder doch als erstes dem Versicherer den Schaden melden? Gerade in Stresssituationen, wie beispielsweise nach einem Einbruchdiebstahl oder einem Wasserschaden, ist die Unsicherheit groß. Zudem haben Sie der Versicherung gegenüber bestimmte Pflichten, sogenannte Obligenheiten. Deswegen ist es am besten, Sie wissen schon im Vorfeld, wie Sie sich im Ernstfall richtig verhalten. Hier können Sie sich über die richtige Vorgehensweise nach dem jeweiligen Schadenereignis informieren:
Richtiges Verhalten nach Brand/Explosion
In den ersten Minuten:
- Alarmieren Sie die Feuerwehr.
- Versuchen Sie, das Feuer zu löschen – gehen Sie dabei aber kein Risiko ein!
- Wenn keine Gefahr für Sie besteht, retten oder sichern Sie unbeschädigte oder nur teilweise beschädigte Sachen und bringen Sie sie an einen sicheren Ort.
Wenn das Schlimmste vorbei ist:
- Melden Sie Ihrem Versicherer den Schaden. Bei der VHV können Sie den Schaden online melden oder per Telefon 0511.65 50 50 44.
- Dokumentieren Sie die Schäden (Fotos, Videos) und fertigen Sie eine Liste der vom Schaden betroffenen Gegenstände an.
Richtiges Verhalten nach Blitzeinschlag/Überspannung durch Blitz
- Suchen Sie nach der Einschlagstelle an Ihrem Haus bzw. auf Ihrem Grundstück.
- Erkundigen Sie sich, ob der Blitz auch in der Nachbarschaft eingeschlagen hat und notieren Sie wenn möglich die genaue Uhrzeit des Einschlags.
- Lassen Sie die betroffenen Geräte von einer Fachfirma prüfen und lassen Sie sich außerdem eine Bestätigung über die Schadenursache geben.
- Melden Sie Ihrem Versicherer den Schaden. Bei der VHV können Sie den Schaden online melden oder per Telefon 0511.65 50 50 44.
Richtiges Verhalten nach einem Raub
- Riskieren Sie nicht Ihr Leben, wenn Ihnen Gewalt angedroht wird.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und lassen Sie sich die Namen der aufnehmenden Beamten sowie eine schriftliche Bestätigung geben.
- Melden Sie Ihrem Versicherer den Schaden. Bei der VHV können Sie den Schaden online melden oder per Telefon 0511.65 50 50 44.
Richtiges Verhalten nach einem Fahrraddiebstahl
- Sollte Ihr Rad auch in der näheren Umgebung nicht auftauchen, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und lassen Sie sich die Namen der aufnehmenden Beamten sowie eine schriftliche Bestätigung geben. Beschreiben Sie dabei das Rad genau und geben Sie wenn möglich die Rahmennummer und besondere Kennzeichen an.
- Melden Sie Ihrem Versicherer den Schaden. Bei der VHV können Sie den Schaden online melden oder per Telefon 0511.65 50 50 44.
- Fragen Sie beim Fundbüro oder Fundamt nach.
- Suchen Sie den Anschaffungsbeleg oder auch den Fahrradpass heraus.
Richtiges Verhalten nach einem Einbruchdiebstahl/Vandalismus nach einem Einbruch
In den ersten Minuten:
- Vernichten Sie keine Spuren.
- Alarmieren Sie sofort die Polizei.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und lassen Sie sich die Namen der aufnehmenden Beamten sowie eine schriftliche Bestätigung geben.
- Sichern Sie die Einbruchsstelle, damit kein weiterer Schaden entstehen kann und lassen Sie von Glasern, Tischlern usw. Notreparaturen ausführen.
Wenn das Schlimmste vorbei ist:
- Melden Sie Ihrem Versicherer den Schaden. Bei der VHV können Sie den Schaden online melden oder per Telefon 0511.65 50 50 44.
- Fertigen Sie eine Liste der entwendeten oder beschädigten Gegenstände an und beschreiben Sie diese so genau wie möglich, fügen Sie Skizzen oder Fotos (ggf. alte Aufnahmen) bei.
- Reichen Sie diese Liste umgehend bei der Kripo ein, füllen Sie die Schadenanzeige aus und senden Sie Ihrem Versicherer diese zusammen mit einer Kopie der Liste zu.
- Fügen Sie möglichst viele Anschaffungsbelege der entwendeten Gegenstände und/oder Fotos bei.
- Dokumentieren Sie die Schäden am Haus und in der Wohnung (Fotos, Videos).
Richtiges Verhalten nach dem Austritt von Leitungswasser/einer Überschwemmung
In den ersten Minuten:
- Stoppen Sie den Wasseraustritt, dichten Sie die Wassereintrittsstelle ab (z. B. mit Handtüchern, Bettlaken etc.) und schließen Sie den Hauptwasserhahn.
- Suchen Sie die Leckstelle und informieren Sie Nachbarn, falls das Wasser von dort kommt.
- Wischen oder schöpfen Sie das Wasser auf, alarmieren Sie im Notfall die Feuerwehr und lassen Sie das Wasser abpumpen.
- Retten oder sichern Sie unbeschädigte oder nur teilweise beschädigte Sachen und bringen Sie sie an einen sicheren Ort. Bocken Sie Möbelstücke wenn möglich auf.
Wenn das Schlimmste vorbei ist:
- Melden Sie Ihrem Versicherer den Schaden. Bei der VHV können Sie den Schaden online melden oder per Telefon 0511.65 50 50 44.
- Dokumentieren Sie die Schäden (Fotos, Videos) und fertigen Sie eine Liste der vom Schaden betroffenen Gegenstände an.
- Heben Sie die beschädigten Sachen und das defekte Rohr(stück) für eine Besichtigung auf.
Richtiges Verhalten nach Schaden durch Sturm/Hagel
In den ersten Minuten:
- Versuchen Sie die vom Sturm verursachte Gebäudeöffnung zu schließen, um weitere Schäden durch Regenwasser zu verhindern, verwenden Sie dazu beispielsweise Planen oder noch vorhandene Dachpfannen. Gefährden Sie dabei nicht Ihr Leben!
- Beauftragen Sie ggf. einen Fachbetrieb mit der Notreparatur.
- Versuchen Sie, auf das Gebäude gestürzte Bäume oder andere Teile zu entfernen, im Notfall hilft die Feuerwehr.
- Wischen oder schöpfen Sie das Wasser auf.
Wenn das Schlimmste vorbei ist:
- Melden Sie Ihrem Versicherer den Schaden. Bei der VHV können Sie den Schaden online melden oder per Telefon 0511.65 50 50 44.
- Dokumentieren Sie die Schäden (Fotos, Videos) und heben Sie die betroffenen Gegenstände für eine Besichtigung auf.
Schadenfall Hausrat: Schadenbegrenzung nicht vergessen!
In den meisten Versicherungsverträgen ist festgehalten, dass Sie als Versicherungsnehmer dazu verpflichtet sind, im Schadenfall nach Möglichkeit (und soweit zumutbar) für die Minderung des Schadens zu sorgen. Andernfalls kann es zur Kürzung der Leistungen kommen. Gleichzeitig sollten Sie das Schadenbild so lange unverändert lassen, bis der Versicherer die Schadenstelle bzw. Gegenstände freigibt. Um einen möglichen Konflikt zwischen diesen beiden Obliegenheiten – also Ihren Verhaltenspflichten – zu verhindern, ist es ratsam, alles mit Fotos und/oder Videos zu dokumentieren. In unserem Tarif EXKLUSIV leisten wir im Übrigen auch bei Verletzung von Obliegenheiten/Sicherheitsvorschriften bis 5.000 Euro.
Wie Sie in den verschiedenen Schadenfällen den Schaden begrenzen können, können Sie in unserem Dokument Schaden-Checkliste Hausrat nachlesen. Dort finden Sie auch noch einmal alle Infos zu richtigen Verhaltensweisen, wie wir sie hier vorgestellt haben.