Schadenfall Hausrat: Schadenbegrenzung nicht vergessen!
In den meisten Versicherungsverträgen ist festgehalten, dass Sie als Versicherungsnehmer dazu verpflichtet sind, im Schadenfall nach Möglichkeit (und soweit zumutbar) für die Minderung des Schadens zu sorgen. Andernfalls kann es zur Kürzung der Leistungen kommen. Gleichzeitig sollten Sie das Schadenbild so lange unverändert lassen, bis der Versicherer die Schadenstelle bzw. Gegenstände freigibt. Um einen möglichen Konflikt zwischen diesen beiden Obliegenheiten – also Ihren Verhaltenspflichten – zu verhindern, ist es ratsam, alles mit Fotos und/oder Videos zu dokumentieren. In unserem Tarif EXKLUSIV leisten wir im Übrigen auch bei Verletzung von Obliegenheiten/Sicherheitsvorschriften bis 5.000 Euro.
Wie Sie in den verschiedenen Schadenfällen den Schaden begrenzen können, können Sie in unserem Dokument Schaden-Checkliste Hausrat nachlesen. Dort finden Sie auch noch einmal alle Infos zu richtigen Verhaltensweisen, wie wir sie hier vorgestellt haben.