Passender Schutz für jede Wetterlage

Sturmschäden – So schützen Sie sich gegen Wetterextreme

Mit Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gegen den Wind

Mehrere Stürme mit Windgeschwindigkeiten weit über 100 km/h direkt hintereinander – ein Wetterphänomen, das nur selten vorkommt. Doch im Februar 2022 fegten die drei Winterstürme „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ über Deutschland und richteten Schäden in Milliardenhöhe an. Durch die steigenden Temperaturen müssen wir uns auch in Zukunft auf mehr und heftigere Stürme, extremere Regenfälle und länger anhaltende Hitzewellen einstellen. Diese Wetterzustände hängen mit der globalen Klimaerwärmung zusammen, die wir in Zukunft Jahr für Jahr deutlicher zu spüren bekommen werden. Der Klimawandel schreitet voran.

Stürmische Zeiten

Statistisch treten im Februar und März die stärksten Stürme in Deutschland auf. 2022 war es unter anderem Sturmtief Zeynep, das vor allem über den Norden Deutschlands fegte. Mit Orkanböen bis zu 140 km/h und Starkregen brachte das Unwetter auch eine schwere Sturmflut in Hamburg mit sich. Von Sturm im Sinne der Versicherungsbedingungen spricht man übrigens ab Windstärke 8 – einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h. Die sogenannte Beaufortskala unterscheidet insgesamt zwölf Windstärken, wobei Beaufort 0 für Windstille steht. Bei Beaufort 12 handelt es sich um einen Orkan, der mit Windgeschwindigkeiten ab 118 km/h für schwere Verwüstungen sorgen kann. Die Stufen 8 bis 12 haben wir hier im Überblick für Sie:

Beaufortskala: Sturm

Beaufort Bezeichnung km/h Auswirkungen im Binnenland
8 stürmischer Wind 62-74 km/h Zweige brechen von Bäumen; erschwert erheblich das Gehen im Freien
9 Sturm 75-88 km/h Äste brechen von Bäumen, kleinere Schäden an Häusern (Dachziegel oder Rauchhauben abgehoben)
10 schwerer Sturm 89-102 km/h Wind bricht Bäume, größere Schäden an Häusern
11 orkanartiger Sturm 103–117 km/h Wind entwurzelt Bäume, verbreitet Sturmschäden
12 Orkan ab 118 schwere Verwüstungen

Quelle: Deutscher Wetterdienst

Die anstehenden Frühjahrsstürme gehen häufig einher mit Überschwemmungen, Starkregen und Hagel. Zuletzt hatten wir in Deutschland aufgrund des Tauwetters nach dem Schnee zu Beginn des Jahres vielerorts extremes Hochwasser, das auch Erdrutsche mit sich gebracht hat.

Sturmschäden: Das kann passieren

Die häufigsten Schäden durch Sturm entstehen zum einen in der Natur selbst: abgebrochene und herabfallende Äste, umgeknickte oder gar entwurzelte Bäume. Wo Bäume Schaden nehmen und umstürzen, können sie weiteren Schaden anrichten – an Gebäuden oder anderen Gegenständen. Häufig packt sich stürmischer Wind als Erstes die Dachziegel. Abgedeckte Dächer sind das eine, doch wo landen die vom Wind verwehten Dachziegel? Steht ein Auto bei Sturm an der falschen Stelle, ist es schnell passiert: kaputte Windschutzscheibe oder Delle in der Motorhaube. Wird ein Fahrzeug bei Sturm von umherfliegenden Gegenständen wie einem Dachziegel beschädigt, übernimmt die Kfz-Kaskoversicherung den Schaden. Gleiches gilt für umgestürzte Bäume oder Hagelschäden, die dem Auto zusetzen. Doch wer kommt für Sturmschäden am Gebäude auf?

Sturmschäden: Was zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung kommt für Sturmschäden außen am Gebäude auf. Das kann das abgedeckte Dach sein oder das beschädigte Mauerwerk, in das ein Baum gestürzt ist. Die Gebäudeversicherung ist vom Eigentümer der Immobilie abzuschließen und beinhaltet alle fest installierten Gebäudebestandteile. Zum Gebäude zählt dabei ebenfalls der Zaun um das Grundstück oder die im Mauerwerk montierte Markise – beides würde im Schadenfall bei Beschädigung oder vollständiger Zerstörung über die Wohngebäudeversicherung ersetzt. Sollte das Haus nach einem Sturmschaden einsturzgefährdet oder aus anderen Gründen nicht mehr bewohnbar sein, übernimmt die Wohngebäudeversicherung bei der VHV auch die Hotelkosten (max. 12 Monate, 100 Euro pro Nacht) oder bei Vermietung den Mietausfall. Verkehrssicherungsmaßnahmen und Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten werden bis zur Versicherungssumme übernommen. Die Feuerrohbauversicherung kann optional in Anspruch genommen werden – übrigens beitragsfrei, sofern das Wohnhaus nach Fertigstellung über die VHV versichert wird. Auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet die VHV bis zur Versicherungssumme.

Im Tarif KLASSIK-GARANT EXKLUSIV sind die Leistungen der Wohngebäudeversicherung noch umfangreicher. So werden Hotelkosten (max. 24 Monate,150 Euro pro Nacht) übernommen. Außerdem werden für umgestürzte Bäume und deren Wiederaufforstung bis zur Versicherungssumme gezahlt. Stromschwankungen, z. B. durch einen Blitzeinschlag während eines Gewitters, sind ebenfalls bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitabgedeckt.

Sturmschäden: Was zahlt die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung reguliert die Sturmschäden, die innerhalb von Haus und Wohnung entstehen. Sie zahlt für Beschädigung und Verlust von beweglichen Gegenständen im Gebäude – den Hausrat. Dazu zählen Möbel und Einrichtungsgegenstände wie z. B. Waschmaschine oder Teppiche. In der Hausratversicherung KLASSIK-GARANT werden Sturm- und Hagelschäden nicht nur für den eigentlichen Hausrat, sondern auch für Terrassen und Balkone übernommen, inkl. der sich darauf befindlichen Gegenstände – bis zu 1.000 Euro. Im Tarifbaustein EXKLUSIV zahlt die Hausratversicherung sogar für Schäden auf dem Versicherungsgrundstück – bis 3.500 Euro und ohne Selbstbeteiligung.

Gut zu wissen: Elementarversicherung ist elementar
Nicht erst seit den großen Starkregenereignissen in Deutschland ist die ergänzende Elementarversicherung unverzichtbarer Bestandteil zur Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung. Denn nur eine Elementarversicherung schützt bei Schäden durch Naturkatastrophen wie Starkregen, Hochwasser und Überschwemmungen sowie Rückstau. Wenn die Kanalisation die Wassermengen nicht mehr aufnehmen kann und das Wasser plötzlich nicht nur im Keller steht, sondern womöglich auch aus der Toilette überläuft, greift die Elementarversicherung. Die Wohngebäudeversicherung kommt in diesen Fällen nicht für Schäden auf. Deshalb ist die Elementarversicherung mit Blick auf den weiteren Klimawandel elementarer denn je.

 

Schadenprävenation: So nutzen Sie die Ruhe vor dem Sturm

Wenn etwas in der Luft liegt, sollten Sie die Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) im Blick behalten. Der DWD aktualisiert die gegenwärtige Warnsituation in Deutschland stetig. Auch WarnApps wie KATWARN oder NINA veröffentlichen dringende Warnmeldungen. Sollte es tatsächlich eine Sturmwarnung geben, können Sie sich mit diesen Tipps vorbereiten:

  • Fenster, auch Dachfenster, Kellerfenster oder Oberlichter im Wintergarten schließen
  • Fensterläden schließen oder geöffnet sicher befestigen
  • Türen schließen und auch an das Garagentor oder das Gartenhäuschen denken
  • Rollläden vollständig hochziehen, damit der Wind keine Angriffsfläche hat – Markisen vollständig einfahren
  • alle frei beweglichen Gegenstände im Garten, auf der Terrasse und dem Balkon, die ggf. abheben und wegfliegen könnten, sichern: Feuerschale, Grill, Blumentöpfe, Dekoration und Co.
  • größere Gegenstände wie Gartenmöbel oder das Trampolin sicher verstauen oder anketten
  • Fallrohre und Dachrinnen reinigen und die Rückstauklappe regelmäßig warten lassen
  • Auto bei Sturmwarnung nach Möglichkeit nicht direkt unter einem Baum parken

Mit extremen Wettersituationen werden wir alle in Zukunft leben müssen. Wir bieten Ihnen den notwendigen und umfassenden Schutz – auch in stürmischen Zeiten.

Weiterführende Links

Wie viel Ihr Schutz gegen Sturmschäden Sie bei der VHV kostet? Rechnen Sie es doch gleich einmal aus - ganz unkompliziert mit unseren Online-Tarifrechnern.

Diesen Artikel teilen