Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung

Elementargefahren: Kommt die Pflichtversicherung?

Über Sturzregen, Hochwasser und den passenden Versicherungsschutz

Jedes Jahr toben heftige Stürme übers Land, Starkregen sorgt für Überschwemmungen und es werden Hitzerekorde gebrochen: Deutschland ist verstärkt von Extremwetter betroffen. Wir erklären, wie Sie sich vor teuren Folgekosten schützen.

Elementargefahren: Wenn sich das Wasser nicht stoppen lässt

Extremwetter wie beispielsweise Stürme und Starkregen verursachen in Deutschland jährlich im Schnitt Schäden in Höhe von 6,6 Millarden Euro. Dabei erleben wir besonders im Sommer immer wieder den Klassiker: Auf extreme Hitze folgt Starkregen mit erheblichen Wassermassen. Wer sich nicht früh genug entsprechend gegen die Folgen solcher Unwetter-Ereignisse schützt, kann schnell existenzielle Probleme bekommen.

Denn: Starkregen ist schwer vorhersehbar. Er geht per Definition meist auf kleinem Gebiet nieder und ist sehr intensiv. Ist die Aufnahmekapazität des öffentlichen Kanalnetzes erst einmal überschritten, kann sich das Wasser über die Straßen bis zum eigenen Grundstück ergießen. Zudem kann es bei Überlastung des Kanalnetzes schnell passieren, dass Wasser über die Hausinstallationen wie Toiletten oder Waschbecken in das Gebäude zurückdrückt. Spontane Schutzversuche sind da in der Regel vergebene Liebesmüh. Ratsamer ist es, sein Eigentum baulich sowie versicherungstechnisch vorausschauend vor solchen Starkregen zu schützen.

Keine Hilfe mehr vom Staat! Kommt jetzt die Versicherungspflicht?

Schon gewusst? Nach dem großen Hochwasser im Frühjahr/Sommer 2013 ließen die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder eine allgemein gültige Versicherungspflicht für Eigenheim und Hausrat gegen die Folgen von Starkregen, Hochwasser, Erdrutsch und andere Naturgefahren prüfen. Denn: Der damalige Schaden belief sich auf geschätzt 8,2 Milliarden Euro und der Staat stellte fest, dass er seine Unterstützung bei anhaltendem Risiko von Naturkatastrophen nicht weiter gewähren kann. Eine Versicherungspflicht hingegen könnte Betroffenen helfen, nach einer Katastrophe nicht alleine mit den teuren Folgeschäden dazustehen. Leider wurde damals eine Versicherungspflicht als verfassungsrechtlich sehr problematisch eingestuft und nicht verabschiedet.

Die Folge: Aufgrund der steigenden Anzahl von Unwettern in den Folgejahren ist eine staatliche Unterstützung nicht mehr möglich. Die Länder haben am 1. Juni 2017 beschlossen, dass der Staat Betroffenen von Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Überflutungen nicht mehr finanziell unter die Arme greift – wenn, dann nur noch in extremen Ausnahmefällen. Was bedeutet das für Sie? Heute ist es wichtiger denn je, selbst aktiv zu werden und für solche Extremsituationen vorzusorgen!

Nicht auf die Politik warten – jetzt Eigentum versichern!

Die Entscheidung, ob es künftig eine Versicherungspflicht geben soll, wurde erst kürzlich erneut vertagt. Experten von Verbraucher- und Versicherungsseiten empfehlen seit Jahren den Abschluss einer sogenannten Elementarversicherung. Denn: Eine einfache Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung bietet zwar Schutz gegen die finanziellen Folgen von Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchsdiebstahl. Was viele Versicherungsnehmer aber nicht wissen: Bei Überschwemmungsschäden, die in Folge von Starkregen auftreten, oder bei Schneedruckschäden greift diese Absicherung nicht. Dementsprechend verfügen beispielsweise nur weniger als die Hälfte aller Gebäude über einen entsprechenden Elementarschutz! Doch das lässt sich jederzeit und unkompliziert ändern: Wer seinen Hausrat und sein Wohngebäude gegen Naturgefahren zuverlässig absichern möchte, hat bei der VHV die Möglichkeit, dies mit unseren Zusatzbausteinen Elementar I und II zu tun. Der Unterschied zwischen beiden Varianten? Elementar II schützt auch gegen Überschwemmungen durch die Ausuferung oberirdischer Gewässer. Abzuschließen sind die Zusatzbausteine über unsere Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung.

Achtung Wartezeit: Früh genug Elementarschutz abschließen! 

Wichtig ist: Denken Sie nicht erst über eine Absicherung nach, wenn sich Starkregen-Ereignisse in Ihrer Gegend beginnen zu häufen. Wer erst im Unwetter-lastigen Sommer einen Elementarschutz abschließt, kann Pech haben. Denn: Nach Versicherungsbeginn gilt eine Wartezeit von 14 Tagen! Erst danach profitieren Sie vom vollen Versicherungsschutz. Warten Sie also nicht zu lange und informieren Sie sich am besten gleich über die Möglichkeiten, sich gegen die Auswirkungen von Starkregen zu schützen! Denn: Während Starkregen in der Vergangenheit besonders ein Sommer-Phänomen gewesen ist, kämpfen wir heute das ganze Jahr über mit dem Extremwetter. Das nächste Starkregen-Ereignis kommt also schneller als man denkt.

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