Wenn Insekten sich einnisten

Wespennest-Entfernung – darf man das?

... und was zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Sichtet man die ersten Bienen und Wespen im Jahr, ist die Freude meist groß, denn sie sind ein Zeichen dafür, dass der Sommer kommt. Spätestens beim ersten Stück Kuchen auf der Terrasse oder dem Balkon schlägt die Stimmung bei den meisten Menschen allerdings um. Viele haben großen Respekt vor den stechenden Insekten oder sind sogar allergisch gegen ihre Stiche. Und je wärmer es wird, desto mehr Wespen sind unterwegs, und diese sind meist deutlich aggressiver als Bienen. Einige Hausmittel können helfen, die Insekten vom Geschehen auf dem Esstisch abzulenken – besonders gut sollen zum Beispiel überreife Weintrauben in fünf bis zehn Metern Entfernung zum Tisch funktionieren. Doch was tun, wenn sich ein Schwarm ein Nest an oder in Ihrem Haus baut?

Artenschutz: Ein Wespennest darf nicht einfach entfernt werden

Gerade weil so viele Menschen Respekt vor Bienen und Wespen haben, kann ein Nest in unmittelbarer Nähe zu Wohnbereichen ein mulmiges Gefühl produzieren. Einfach entfernen darf man die Insektennester allerdings nicht. Sowohl Bienen als auch Wespen und Hornissen stehen unter Naturschutz – und damit auch ihre Behausungen. Erst nach Genehmigung durch einen Fachmann ist eine Entfernung bzw. Umsiedlung möglich. Wer Bienen-, Wespen oder Hornissennester ohne Zulassung entfernt oder gar zerstört, muss mit hohen Bußgeldern von bis zu 65.000 Euro rechnen.

Wo nisten Wespen und Bienen und wann ist eine Umsiedlung angebracht?

Bienen nisten in der Regel lieber etwas entfernt vom Menschen, beispielsweise in Bäumen. Wespen und Hornissen hingegen suchen sich gerne auch Plätze an Hauswänden, in offenen Garagen, auf Dachböden oder in Rollladenkästen. Ob ein solches Nest entfernt werden darf, bewerten Experten ganz individuell. Gibt es Allergiker, kleine Kinder oder Haustiere im Haus, ist die Entscheidung schnell gefällt. Aber auch, wenn Sie ständig die Flugbahn der Tiere kreuzen, macht eine Entfernung oft Sinn und wird zugelassen.

Insektennest entfernen: Wer kann und darf helfen?

Einige Experten – im Fall von Bienen oft Imker – verlangen für die professionelle Umsiedlung nicht viel Geld, da sie darin einen Mehrwert für die Umwelt und ihre eigene Arbeit sehen. Bei Hornissen und Wespen sieht es da schon anders aus. Übrigens: Auch die Feuerwehr entfernt auf Wunsch (und wenn eine Erlaubnis vorliegt) die Behausungen. Allerdings zu sehr hohen Kosten und nur in unmittelbaren Not- und Gefahrenfällen. Informieren Sie sich lieber bei Ihrer Stadtverwaltung über zuständige Experten.

Welche Kosten trägt die Wohngebäudeversicherung?
Ist die Entfernung eines Nestes zulässig, ersetzt die VHV Wohngebäudeversicherung im Baustein EXKLUSIV die Kosten für die fachgerechte Entfernung bzw. Umsiedlung von Bienen-, Wespen- und Hornissennestern bis zur Versicherungssumme. Voraussetzung ist, dass diese sich im oder am versicherten Gebäude befinden. Ausgeschlossen ist die Entfernung bei Nebengebäuden, die nicht zu Wohnzwecken bestimmt sind. Außerdem darf das entsprechende Nest vor Versicherungsbeginn noch nicht erkennbar gewesen sein. Haben Insekten ihr Nest so gebaut, dass Schäden an Dämmungen und Unterspannbahnen von Dächern entstanden sind, so sind diese Schäden ebenfalls mitversichert.

Tipp: Gerade wenn Sie allergisch auf die Insekten reagieren oder Kindern haben, lohnt sich eine Wohngebäudeversicherung, die im Falle des Falls für die Entfernung aufkommt.

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