So rechnet Flensburg ab

Bußgeld für Temposünde und zu wenig Abstand

Welches Bußgeld Sie erwartet, erfahren Sie bei uns.

Ein wichtiger Termin steht an, doch die Zeit ist knapp. Zeit, die manche Autofahrer auf der Straße wieder aufzuholen versuchen, indem sie schneller fahren als erlaubt. Das kann nicht nur gefährlich, sondern auch teuer werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg (KBA) speichert die Ordnungswidrigkeiten der Verkehrsteilnehmer im zentralen Fahrerlaubnisregister (früher: Verkehrszentralregister) und vergibt Punkte für Verkehrsverstöße, die mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro geahndet werden. Punkte in Flensburg kosten und können ein Fahrverbot nach sich ziehen. Gleiches gilt für einen zu geringen Sicherheitsabstand beim Auffahren auf das vorausfahrende Fahrzeug. 

Sicherheitsabstand - viel hilft viel

Zur Erinnerung: Innerorts muss der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens eine Sekunde betragen, was bei 50 km/h 15 Metern entspricht. Außerorts gilt die Halber-Tacho-Regel. 

Wenn der erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten wird, weil ein anderes Auto vor Ihnen die Spur gewechselt hat, müssen Sie den notwendigen Sicherheitsabstand innerhalb von drei Sekunden wiederherstellen, ab 160 km/h sogar innerhalb von einer Sekunde. Übrigens: Wer längere Zeit zu nah auffährt oder die Lichthupe einsetzt, riskiert sogar eine Gefängnisstrafe wegen Nötigung.

Wie viele Punkte gibt es wofür?

1 Punkt
Einen Punkt in Flensburg gibt es für einen schweren Verkehrsverstoß. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet und für die mindestens ein Bußgeld von 60 Euro anfällt; z. B. Vorfahrtsverstoß. 

2 Punkte 

Zwei Punkte in Flensburg kommen für einen sehr schweren Verstoß im Straßenverkehr auf das Punktekonto. Das sind Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis und Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot, die die Sicherheit im Straßenverkehr besonders beeinträchtigen; z. B. Missachtung des Überholverbots.

3 Punkte

Drei Punkte gibt es für Vergehen im Straßenverkehr, die als Straftaten geahndet werden. Für eine solche Straftat wird die Fahrerlaubnis entzogen; z. B. fahrlässige Tötung. 

Geschwindigkeitsübertretung außerorts

Wie hoch das Bußgeld im Einzelfall ausfällt und ob Punkte und ein Fahrverbot hinzukommen, richtet sich unter anderem danach, ob der Verstoß innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften stattgefunden hat. Außerorts wird bei 26 bis 40 km/h zu viel nur ein Fahrverbot verhängt, wenn der Verstoß zweimal innerhalb eines Jahres vorkommt (innerorts: zwischen 26 und 30 km/h).

Geschwindigkeitsübertretung

Bußgeld in Euro

Punkte

Fahrverbot

bis 10 km/h

48,50

-

-

11 bis 15 km/h

68.50

-

-

16 bis 20 km/h

88,50

-

-

21 bis 25 km/h

128,50

1

-

26 bis 30 km/h

178,50

1

(1 Monat)*

31 bis 40 km/h

228,50

1

(1 Monat)*

41 bis 50 km/h

348,50

2

1 Monat

51 bis 60 km/h

508,50

2

1 Monat

61 bis 70 km/h

633,50

2

2 Monate

ab 71 km/h

738,50

2

3 Monate

* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhab eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Geschwindigkeitsübertretung innerorts

Das Bußgeld für zu schnelles Fahren innerorts fällt etwas höher aus:

Geschwindigkeitsübertretung

Bußgeld in Euro

Punkte

Fahrverbot

bis 10 km/h

58,50

-

-

11 bis 15 km/h

78,50

-

-

16 bis 20 km/h

98,50

-

-

21 bis 25 km/h

143,50

1

-

26 bis 30 km/h

208,50

1

(1 Monat)*

31 bis 40 km/h

288,50

2

1 Monat

41 bis 50 km/h

428,50

2

1 Monat

51 bis 60 km/h

591,50

2

2 Monate

61 bis 70 km/h

738,50

2

3 Monate

ab 71 km/h

843,50

2

3 Monate

 

Manchmal liegen auch Geschwindigkeitsvergehen vor, obwohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit gar nicht übertreten wurde: Das Fahrtempo muss nämlich stets an die aktuellen Straßen- und Sichtverhältnisse angepasst werden.

* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Sicherheitsabstand - viel hilft viel

Zur Erinnerung: Innerorts muss der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens eine Sekunde betragen, was bei 50 km/h 15 Metern entspricht. Außerorts gilt die Halber-Tacho-Regel. 

Wenn der erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten wird, weil ein anderes Auto vor Ihnen die Spur gewechselt hat, müssen Sie den notwendigen Sicherheitsabstand innerhalb von drei Sekunden wiederherstellen, ab 160 km/h sogar innerhalb von einer Sekunde. Übrigens: Wer längere Zeit zu nah auffährt oder die Lichthupe einsetzt, riskiert sogar eine Gefängnisstrafe wegen Nötigung.

Abstandsverstoß

Bußgeld in Euro

Punkte

Fahrverbot

bei unter 80 km/h

25

-

-

  • mit Gefährdung

30

-

-

  • mit Sachbeschädigung

35

-

-

bei mehr als 80 km/h

 

 

 

  • Abstand unter 5/10 des halben Tachowertes

75

1

-

  • Abstand unter 4/10 des halben Tachowertes

100

1

-

  • Abstand unter 3/10 des halben Tachowertes

160

1

-

  • Abstand unter 2/10 des halben Tachowertes

240

1

-

  • Abstand unter 1/10 des halben Tachowertes

320

1

-

bei mehr als 100 km/h

 

 

 

  • Abstand unter 5/10 des halben Tachowertes
75 1 -
  • Abstand unter 4/10 des halben Tachowertes
100 1 -
  • Abstand unter 3/10 des halben Tachowertes
160 2 1 Monat
  • Abstand unter 2/10 des halben Tachowertes
240 2 2 Monate
  • Abstand unter 1/10 des halben Tachowertes
320 2 3 Monate
bei mehr als 130 km/h
     
  • Abstand unter 5/10 des halben Tachowertes
100 1 -
  • Abstand unter 4/10 des halben Tachowertes
180 1 -
  • Abstand unter 3/10 des halben Tachowertes
240 2 1 Monat
  • Abstand unter 2/10 des halben Tachowertes
320 2 2 Monate
  • Abstand unter 1/10 des halben Tachowertes
400 2 3 Monate

 

Weg ist der Führerschein übrigens bei acht Punkten in Flensburg – zumindest für sechs Monate. Zurück gibt es ihn üblicherweise erst nach erfolgreich absolvierter medizinischpsychologischer Untersuchung – kurz: MPU. Hierbei wird der Fahrer auf seine Fahreignung hin untersucht.

Wie baue ich Punkte ab?

Durch den Besuch eines speziellen Fahreignungsseminars, das verkehrspädagogische mit verkehrspsychologischen Elementen verbindet, können Sie Ihre Punkte abbauen. Wer bei einem Punktestand von nicht mehr als 5 Punkten freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht, kann einmal innerhalb von 5 Jahren einen Punkt abbauen.

Sicher ans Ziel - ohne Bußgeld und Punkte!

Verkehrsregeln existieren nicht, um Autofahrer zu ärgern, sondern um die Straßen sicherer zu machen. Zu hohe Geschwindigkeit und zu geringer Abstand bergen ein großes Gefahrenpotenzial. Fahren Sie also lieber ein paar Minuten früher los, um entspannt und sicher an Ihr Ziel zu kommen. So ersparen Sie sich Bußgeld und Punkte. 

Sie möchten wissen, wie viele oder ob Sie schon Punkte in Flensburg haben? Ihren aktuellen Punktestand können Sie jederzeit kostenlos und ganz einfach online anfordern.

Die VHV-Versicherung wünscht Ihnen immer eine gute und sichere Fahrt!

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