Ver­si­che­rungs­schutz im Homeoffice

Wie weit reicht der Ver­si­che­rungs­schutz im Homeoffice?

Über Arbeitsunfälle in den eigenen vier Wänden

Arbeitgeber, die Flexibilität wirklich leben, bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, auch von zu Hause aus zu arbeiten. Telearbeit, mittlerweile bekannter als Home-Office, ist für viele Arbeitnehmer attraktiv, denn zu Hause arbeitet es sich mitunter effizienter als im Büro. Doch mit der Flexibilität kommt auch mehr Verantwortung auf Sie als Arbeitnehmer zu. Zum Beispiel sollten Sie sich fragen: Wer haftet eigentlich bei einem Arbeitsunfall in den eigenen vier Wänden?

Gut zu wissen: Haben Sie das Recht auf Homeoffice?

Während unsere Nachbarn in den Niederlanden seit 2015 einen rechtlichen Anspruch auf Homeoffice haben, sind wir in Deutschland auf die Bereitschaft unseres Arbeitgebers angewiesen. Er hat nach der gesetzlichen Gewerbeordnung das Recht, den Arbeitsort des Mitarbeiters zu bestimmen und entscheidet damit auch, ob er ihm die Möglichkeit auf Homeoffice einräumt. Er kann allerdings seine Mitarbeiter nicht dazu verpflichten, von zu Hause aus zu arbeiten.

Wenn Sie sich als Mitarbeiter mehr Flexibilität wünschen und beispielsweise hin und wieder oder sogar an festgelegten Arbeitstagen von zu Hause arbeiten möchten, sprechen Sie Ihren Chef darauf an. Vor allem für Pendler könnte die daraus resultierende Zeitersparnis ein großer Gewinn sein.

So sind Sie gesetzlich abgesichert

Wer im genehmigten Homeoffice arbeitet, unterliegt grundsätzlich dem gesetzlichen Arbeitsschutz. Das heißt: Auch am heimischen Schreibtisch ist es unzulässig, länger als acht bzw. – bei entsprechendem Zeitausgleich – zehn Stunden zu arbeiten. Der Arbeitgeber muss zudem dafür sorgen, dass Ihnen im Homeoffice die notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung stehen. In der Regel ist dafür ein Notebook mit entsprechenden Zugängen zu Firmenservern und –programmen ausreichend.

Gleiches gilt das auch für den Unfallschutz: Der Heimarbeiter ist wie der Arbeitnehmer im Büro gesetzlich unfallversichert. Im Falle eines Betriebsunfalls am privaten Schreibtisch oder auf dem Weg vom Homeoffice zum Arbeitgeber sind Sie also geschützt. Aber Achtung: Im Homeoffice sind im Unterschied zum Büro nur diejenigen Tätigkeiten abgesichert, die im direkten Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Unterbrechungen der Tätigkeiten sind nicht versichert.

Stolperfallen im heimischen Büro

Was genau versteht der Gesetzgeber unter Unterbrechungen? Nehmen wir als Beispiel den Gang zur Toilette. Machen Sie sich im Büro auf den Weg zur Toilette, unterbrechen Sie Ihre Tätigkeit. Stolpern Sie währenddessen oder knicken Sie im, dann ist das ein klassischer Betriebsunfall. Das gleiche Szenario im Homeoffice stellt jedoch gesetzlich keinen Arbeitsunfall dar!

Wieso das? Derartige Handlungen und Wege im Homeoffice werden im Juristendeutsch als eigenwirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet. Darunter fallen Wege in die Küche zum Kaffee holen, der Gang zum benachbarten Bäcker – und eben der zur Toilette. Die Erklärung ist ganz simpel: Der Arbeitgeber hat schlicht keinen Einfluss auf die Sicherheit der privaten Einrichtung. Experten empfehlen deshalb den Abschluss einer privaten Unfallversicherung.

Privat vorsorgen, entspannt arbeiten

Die Grenzen zwischen beruflicher und privater Tätigkeit sind im Homeoffice fließend. Das bedeutet: Während Ihre Flexibilität zunimmt, wächst auch Ihre Selbstverantwortung. Und die beginnt im besten Fall mit dem Abschluss einer privaten Unfallversicherung der VHV. Diese garantiert Ihnen finanzielle Unterstützung für die durch einen Unfall entstandenen Kosten.

Natürlich greift die VHV Unfallversicherung auch über Ihre Homeoffice-Tätigkeit hinaus: Egal, bei welcher Freizeitaktivität Ihnen etwas zustößt, die VHV zahlt die Kosten für zusätzliche Therapien, damit Sie schnell wieder auf die Beine kommen und kommt für eventuell notwendige Umbaumaßnahmen auf, wenn Sie z. B. als Folge eines Unfalls mit einem Rollstuhl leben müssen. Zudem erstatten wir die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze. So sind Sie nicht nur im Homeoffice rundum gut versichert.

Und was, wenn der Firmenlaptop runterfällt?

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