So sind Sie gesetzlich abgesichert
Wer im genehmigten Homeoffice arbeitet, unterliegt grundsätzlich dem gesetzlichen Arbeitsschutz. Das heißt: Auch am heimischen Schreibtisch ist es unzulässig, länger als acht bzw. – bei entsprechendem Zeitausgleich – zehn Stunden zu arbeiten. Der Arbeitgeber muss zudem dafür sorgen, dass Ihnen im Homeoffice die notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung stehen. In der Regel ist dafür ein Notebook mit entsprechenden Zugängen zu Firmenservern und –programmen ausreichend.
Gleiches gilt das auch für den Unfallschutz: Der Heimarbeiter ist wie der Arbeitnehmer im Büro gesetzlich unfallversichert. Im Falle eines Betriebsunfalls am privaten Schreibtisch oder auf dem Weg vom Homeoffice zum Arbeitgeber sind Sie also geschützt. Aber Achtung: Im Homeoffice sind im Unterschied zum Büro nur diejenigen Tätigkeiten abgesichert, die im direkten Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Unterbrechungen der Tätigkeiten sind nicht versichert.
Stolperfallen im heimischen Büro
Was genau versteht der Gesetzgeber unter Unterbrechungen? Nehmen wir als Beispiel den Gang zur Toilette. Machen Sie sich im Büro auf den Weg zur Toilette, unterbrechen Sie Ihre Tätigkeit. Stolpern Sie währenddessen oder knicken Sie im, dann ist das ein klassischer Betriebsunfall. Das gleiche Szenario im Homeoffice stellt jedoch gesetzlich keinen Arbeitsunfall dar!
Wieso das? Derartige Handlungen und Wege im Homeoffice werden im Juristendeutsch als eigenwirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet. Darunter fallen Wege in die Küche zum Kaffee holen, der Gang zum benachbarten Bäcker – und eben der zur Toilette. Die Erklärung ist ganz simpel: Der Arbeitgeber hat schlicht keinen Einfluss auf die Sicherheit der privaten Einrichtung. Experten empfehlen deshalb den Abschluss einer privaten Unfallversicherung.