Existenzrisiko Berufsunfähigkeit
Selbst vorsorgen und Lebensunterhalt absichern!
Die Berufsunfähigkeit kann jeden treffen und unerwartet eintreten. Schnell steht die Existenz auf dem Spiel. Die gesetzliche Rentenversicherung sieht keine Berufsunfähigkeitsrenten mehr vor. Umso wichtiger ist es, jetzt vorzusorgen.
Die Arbeitskraft – Ihre existenzielle Grundlage
Wer 1961 oder später geboren ist, erhält aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch eine magere Erwerbsminderungsrente – wenn überhaupt. Das Risiko, berufsunfähig zu werden, wird nach wie vor von den meisten unterschätzt oder verdrängt. Das ist unverständlich, weil die Arbeitskraft die existenzielle Grundlage für regelmäßiges Einkommen und den Lebensunterhalt darstellt.
Noch immer verlassen sich viele auf die gesetzliche Rentenversicherung, obwohl diese für Jahrgänge ab 1961 gar keine Berufsunfähigkeitsrenten mehr vorsieht. Es wird lediglich eine sehr geringe Erwerbsminderungsrente erbracht.
Selbstständige haben größtenteils keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, weil sie in der Regel keine Beiträge fortlaufend eingezahlt haben.
Die staatliche Erwerbsminderungsrente – ein Überblick
1. Die volle Erwerbsminderungsrente
2. Die halbe Erwerbsminderungsrente
Das VHV Leistungsbeispiel: Peter M., Elektroingenieur
Im Jahr 2000 hat Herr M. eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer garantierten Monatsrente in Höhe von 1.800 Euro bei der VHV abgeschlossen.
Im Juli 2014 trat bei Herrn M. völlig unerwartet und ohne vorherige Anzeichen eine Hirnblutung auf. Es bestand sofortige Arbeitsunfähigkeit. Der Behandlungsverlauf verkomplizierte sich. Seit Anfang 2015 muss Herr M. ständig betreut werden. Der Antrag auf Berufsunfähigkeitsleistungen ging im Mai 2015 bei der VHV ein. Die zur Anerkennung der Leistung erforderlichen Unterlagen durch die behandelnden Ärzte gingen Anfang Juni ein.
Die Anerkennung der Leistungspflicht aus der Berufsunfähigkeitsversicherung hat die VHV dem Versicherten 14 Tage später ausgesprochen. Herr M. erhält die versicherte Monatsrente in Höhe von 1.800 Euro rückwirkend seit August 2014. Bis zum versicherten Endalter beträgt die voraussichtliche Leistungshöhe ca. 255.000 Euro.
Die Anerkennung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung steht noch aus.
Weitere Informationen
Die Zahl ist alarmierend: Jeder zehnte Architekt oder Bauingenieur wird berufsunfähig. Ein angestellter Bauingenieur kann dann durchaus auf eine Tätigkeit als Pförtner verwiesen werden, wenn er diese Tätigkeit noch stundenweise ausüben kann.
Wichtig zu wissen: Der erlernte und zuletzt ausgeübte Beruf spielt bei der zumutbaren Tätigkeit keine Rolle.