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Explosionsschäden durch Blindgänger

Absicherung bei Sachschäden und Betriebsunterbrechung

Die Bombenentschärfung am 7. Mai 2017 in Hannover bei der rund 50.000 Menschen evakuiert werden mussten, offenbart wie aktuell die Gefahr ist, die heute noch von Blindgängern ausgeht. Wer haftet denn aber bei Schäden, die beispielsweise durch Explosionen von Blindgängern verursacht werden?

Generell sind Schäden durch Kriegsereignisse vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Es gilt aber die vorherrschende Meinung: die Explosion einer Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg kann wegen des Zeitablaufs nicht mehr als Kriegsereignis angesehen werden.

Auch die VHV vertritt diese Meinung und gewährt für Schäden durch Explosionen von Blindgängern Versicherungsschutz nach dem Grundsatz: „Mitversichert sind Explosionsschäden durch Kampfmittel (Blindgänger) aus beendeten Kriegen“.

Schadenbeispiel

Explosion eines Blindgängers bei Baggerarbeiten

Unser Kunde ist Inhaber eines Getränkehandels. Das Betriebsgebäude ist gemietet. Durch die Explosion eines Blindgängers bei Baggerarbeiten kam es zu erheblichen Sachschäden am Gebäude, der Betriebseinrichtung sowie PKW´s.

Umfassender Versicherungsschutz ist in diesem Fall nicht selbstverständlich.

Unser Gewerbekunde konnte seine bestehende Inhaltsversicherung in Anspruch nehmen, die u.a. die Absicherung von Betriebseinrichtung sowie der Waren- und Lagerbestände beinhaltet:

  • Für die Schäden an seiner Betriebseinrichtung erhielt der Versicherungsnehmer von der VHV rund 14.500 Euro.
  • Schäden an Gebäuden und PKW´s wurden von den jeweiligen Versicherern bearbeitet.

Eine weitere Kostenbeteiligung für den Ertragsausfallschaden wäre denkbar gewesen. Leider ist die Ertragsausfallversicherung im Rahmen der Inhaltsversicherung nicht vereinbart worden, so daß unser Kunde seinen Betriebsausfall aus eigener Tasche zahlen mußte.

Sorgen Sie daher vor und sichern Sie sich umfassend mit der VHV FIRMENPROTECT ab: eine starke Versicherungslösung, die Ihre Gebäude-, Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung in einem Vertrag bündelt.

Ihr VHV-Bauexperte vor Ort hilft Ihnen gern bei der Überprüfung Ihres individuellen Versicherungsschutzes weiter.

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