Reformiertes Bauvertragsrecht tritt in Kraft
Welche rechtlichen Änderungen kommen auf die Baubranche zu?
Zum 1. Januar 2018 tritt das neue Bauvertragsrecht sowie die neue kaufrechtliche Mängelhaftung für Aus- und Einbaukosten in Kraft. Es soll in erster Linie den Verbraucherschutz stärken und für mehr Transparenz sorgen. Welche Auswirkungen das auf Ihre Arbeit hat, lesen Sie hier. Noch detailliertere Informationen erhalten Sie auf den VHV Bautagen!
Was ändert sich?
Das Bauvertragsrecht wird auf eine völlig neue Grundlage gestellt: Es gibt zum ersten Mal ein umfassendes, gesetzlich geregeltes Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Genaue Baubeschreibungen vor Vertragsabschluss, die Festlegung der Bauzeit, neue Regelungen zu Widerruf und Kündigung sowie eine strengere Dokumentierungspflicht: Das neue Bauvertragsrecht, das zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt, stärkt die Rechte des Bauherren.
Welche Verträge sind betroffen?
Künftig werden daher für Bauverträge, Architekten- und Ingenieurverträge, Verbraucherbauverträge und Bauträgerverträge über das bisher allein geltende Werkvertragsrecht hinaus Spezialregelungen geschaffen. Für alle vorgenannten Verträge, die nach dem 1. Januar 2018 geschlossen werden, gelten die neuen Regelungen. Für Verträge, welche vor dem 1. Januar 2018 abgeschlossen worden sind, gelten weiter die bisherigen Regelungen des Werkvertrags.
Die VHV klärt auf
Als Bauspezialversicherer bietet die VHV auch für die neuen Anforderungen aus dem Bauvertragsrecht ausgezeichneten Versicherungsschutz. Was sich für Sie ändert und welche Auswirkungen dies haben wird, erörtern wir in zwei Fachinformationen, die Sie ganz bequem hier herunterladen können:
Ein Besuch der VHV Bautage lohnt sich!
Die Änderungen im Bauvertragsrecht sind auch eines der Schwerpunktthemen der kommenden VHV Bautage! In über zwanzig Städten kommt von Januar bis April 2018 die Baubranche zusammen. In diesem Rahmen referieren renommierte Fachanwälte darüber, was sich bei der Vertragsgestaltung ändert, welche Neuerungen es bei Kündigungen gibt und wie bspw. die Vorschriften über die kaufrechtliche Mängelhaftung für Baustoffe ausgestaltet sind. Hier können Sie sich gleich für die kostenlose Teilnahme an den VHV Bautage 2018 anmelden – wir freuen uns auf Sie!