Die neue Bau­ge­währ­leis­tung­s-Ver­si­che­rung

Baumängel? So entlasten wir Sie

Mehr Sicherheit für unentdeckte Mängel nach erfolgter Bauabnahme

Die Verpflichtung zur Mängelhaftung kann für Sie als Bauunternehmen schnell teuer werden. Mit unserer verbesserten Baugewährleistungs-Versicherung bieten wir sowohl Ihnen als auch Ihren Auftraggebern ein hohes Maß an Sicherheit, sogar im Falle einer Insolvenz. Ab sofort sind unter anderem auch Mangelfolgeschäden mitversichert.

Ein Maximum an Sicherheit: die VHV Bau­ge­währ­leis­tung­s-Ver­si­che­rung

Auch bei der genauesten Bauabnahme kann es vorkommen, dass nicht alle vorhandenen Mängel aufgedeckt werden. Viele Schäden treten sogar erst nach der Abnahme auf. Die daraus folgende Verpflichtung zur Mängelhaftung kann Sie vor enorme finanzielle Belastungen stellen. Wir nehmen den Bauträgern, Generalüber- und Generalunternehmern sowie Bauunternehmern unter Ihnen eine große Sorge – mit unserer verbesserten Baugewährleistungs-Versicherung (BGV).

Auftraggeber profitieren durch die BGV von einer Extraportion an Sicherheit, denn deren Schutz greift auch im Insolvenzfall des Bauunternehmens – eine Top-Möglichkeit für Sie, sich von der Konkurrenz abzuheben!

Übrigens: Speziell für institutionelle Bauherren bieten wir die VHV BGV INVEST an. Sie deckt Mangelansprüche nach der Bauabnahme von großen Bauobjekten sowie die Folgeschäden eines Mangels ab. Es sind alle Arbeiten der Auftragnehmer sowie deren Subunternehmer bis zur Versicherungssumme ohne Sublimits versichert. Übrigens: Auch spannend für diejenigen unter Ihnen, die Großprojekte betreuen – VHV BAUPROTECT Kombi.

Die Vorteile der (neuen) Ver­siche­rungs­be­dingun­gen auf einen Blick

Die bekannten Vorteile des Versicherungsschutzes bleiben selbstverständlich bestehen. Das bedeutet:

  • Die VHV übernimmt finanzielle Belastungen, die aus der fünfjährigen Verpflichtung zur Mängelhaftung entstehen können. Sie erweitern somit Ihren finanziellen Spielraum und erhöhen Ihr Investitionspotential.
  • Der Bau wird von unabhängigen Sachverständigen begleitet, viele Ursachen von Baumängeln können so frühzeitig erkannt werden.
  • Leistungen von allen Subunternehmern sind mitversichert. Die Beiträge sind umlagefähig – Sie können die Kosten für die Versicherung also prozentual an Ihre Partner weitergeben. Diese brauchen sich im Umkehrschluss nicht um eine eigene Versicherung kümmern.
  • Wir sorgen für einen Top-Verbraucherschutz: Im Insolvenzfall des Bauunternehmens hat der Bauherr einen Direktanspruch gegenüber der VHV.
  • NEU ist sowohl im Bedingungswerk für Einfamilienhäuser als auch in dem für Mehrfamilienhäuser der Einschluss von Mangelfolgeschäden an versicherten Leistungen. Wasserschäden, die aufgrund von Bauwerksmängeln entstehen, sind somit beispielsweise mitversichert.
  • NEU sind ebenfalls die speziellen Versicherungsbedingungen für Mehrfamilienhäuser: Nach Abnahme eines Baus erhält der Bauherr bzw. Auftraggeber von der VHV ein Zertifikat über den Direktanspruch im Insolvenzfall des Bauträgers. Doch bei Mehrfamilienhäusern sind zum Zeitpunkt der Abnahme oft noch nicht alle Wohneinheiten verkauft. Ab sofort reicht zur Zertifikaterstellung eine Ingebrauchnahme von 85 Prozent – die Wohnungen müssen also noch nicht zu 100 Prozent verkauft sein wie bisher.

Diesen Artikel teilen

Ihr VHV-Bauexperte vor Ort

Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter. Finden Sie schnell und unkompliziert den VHV-Bauexperten in Ihrer Nähe – einfach PLZ eingeben!