Einheitliches Regelwerk gilt ab 1. Oktober 2020

Gebäudeenergiegesetz ist beschlossen

Wer Energieausweise ausstellt, muss strengere Sorgfaltspflichten beachten

Bundestag und Bundesrat haben die Basis für eine einheitliche Gesetzesregelung geschaffen, um den Primärenergiebedarf in Neu- und Bestandsbauten zu minimieren. Wir stellen die Eckpunkte des Gesetzes vor.

Am 3. Juli 2020 hat der Bundesrat nach dem Bundestag den Entwurf für das neue Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude verabschiedet. Damit kann das im täglichen Sprachgebrauch als Gebäudeenergiegesetz (GEG) bezeichnete Regelwerk nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten.

In dem neuen Gebäudeenergiegesetz führt der Bund die folgenden Regelungen zusammen, die bisher parallel galten:

  • Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
  • Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Ziel des GEG: Energiebedarf senken

Das Hauptziel des Gebäudeenergiegesetzes ist es, den Primärenergiebedarf von Gebäuden so gering wie möglich zu halten. Dazu bündelt es eine umfassende Sammlung an Vorgaben für die energetischen Anforderungen, die bei Neu- und Bestandsbauten zu erfüllen sind. Gleichzeitig regelt es den Einsatz von erneuerbaren Energien für die Erzeugung von Wärme und Kälte in Gebäuden. Die Vorschriften im GEG dienen als Bausteine, um den Klimaschutz und die Energiewende voranzutreiben.

Qualität der Energieausweise muss steigen

Im GEG sind strengere Sorgfaltspflichten für die Aussteller von Energieausweisen verankert. Um die Qualität von Energieausweisen flächendeckend zu verbessern, müssen höhere Auflagen erfüllt werden und bei Missachtung droht ein Bußgeld.

Ausblick: GEG soll stetig verbessert werden

Um die Energiebilanz in Zukunft weiter zu optimieren, wird bis Ende 2022 ein Forschungsbericht erstellt. Er soll die wichtigsten Ergebnisse zu Verfahren aufzeigen, mit denen die Ökobilanz von Wohn- und Nichtwohngebäuden bewertet werden können.

Sie brauchen mehr Details?

Unter folgenden Links finden Sie weitere Informationen zu den weitreichenden Änderungen im Gebäudeenergiegesetz:

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