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Neuigkeiten für Ihren Fuhrpark

Alles zum neuen Wechseltarif und zu gesetzlichen Änderungen

Schon gehört? Bei Unfällen mit Gespannen haftet ab sofort wieder der Halter des Zugfahrzeugs. Worum es in der gesetzlichen Neuregelung geht und warum sich ein Wechsel zur VHV Flottenversicherung in jedem Fall lohnt, lesen Sie hier.

Anhängerhaftung: Neue Gesetzeslage

Die gesetzliche Haftung für Kfz-Anhänger, die mit einem Zugfahrzeug verbunden sind, ist seit dem 17. Juli 2020 deutlich begrenzt worden. Unfallschäden bei sogenannten Gespannen zahlen jetzt wieder die Besitzer der Zugfahrzeuge. Damit wird eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010 vom Gesetzgeber korrigiert, die eine Teilung der Kosten zwischen dem Versicherer des Zugfahrzeugs und dem Versicherer des Anhängers vorschrieb. Anhänger-Haftpflichtversicherungen müssen nun nur leisten, wenn der Anhänger gefahrerhöhend wirkt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

  • durch einen technischen Defekt des Anhängers ein Schaden eintritt,
  • ein abgestellter Anhänger sich auf abschüssiger Strecke selbstständig macht,
  • der Anhänger unrechtmäßig im Weg steht,
  • die Zugmaschine nicht zu ermitteln ist.

Unser Tipp

Sprechen Sie gerne Ihren VHV Bauexperten für ein passgenaues Angebot für Ihre Zugfahrzeuge und gewerblichen Anhänger an. Gemeinsam ermitteln wir Schadenbedarfskalkulationen, die den spezifischen Verhältnissen zwischen Anhängern und ziehenden Fahrzeugen gerecht werden.

Der Wechseltarif der VHV

Unser Kfz-Tarif für Gewerbekunden ist aber nicht nur wegen seiner individuellen Angebote eine gute Idee. Sie haben noch keine Flottenversicherung bei der VHV? Dann sollten Sie unseren attraktiven Wechseltarif kennenlernen!

Kfz-Tarif Flotte-GARANT 1+: Günstige Konditionen für alle

Den Tarif zum 1. Januar 2021 haben wir besonders günstig für Pkw kalkuliert, die als Betriebsausgabe anerkannt sind – immerhin ist der Pkw nach wie vor das am meisten genutzte Firmenfahrzeug. Doch auch Flottenbetreiber mit Lieferwagen bis 3,5 Tonnen, Lkw, Zugmaschinen und Anhänger beziehungsweise Auflieger profitieren: Für sie behalten wir sowohl im Werk- als auch im Güterverkehr unseren gesenkten Frühjahrstarif bei. So kommen unsere Konditionen Selbstständigen, Freiberuflern und Firmen gleichermaßen zugute. Alle Infos zu unseren Kfz-Versicherungen finden Sie hier.

Bauverbände vertrauen auf VHV Flotten­ver­si­che­rung

Insgesamt steht unser Tarif Flotte-GARANT BAUPROTECT bei Verbänden aus dem Baugewerbe und der Bauindustrie weiter hoch im Kurs. Schon vier neue Verbandsabkommen können wir in diesem Jahr verzeichnen – und mit insgesamt 60 Bauverbänden als Kooperationspartner haben wir den höchsten Stand seit Einführung unserer BAUPROTECT-Produktlinie erreicht. Kein Wunder, immerhin bietet unsere Kfz-Rahmenvereinbarung ein Rundum-sorglos-Paket weit über den üblichen Marktstandards. Und es gibt einen Zusatzbonus: Mitglieder der Bauverbände, mit denen die VHV ein Rahmenabkommen hat, erhalten zusätzlich einen Beitragsnachlass in Höhe von sechs Prozent für ihre Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung.

Diese Verbände fahren seit diesem Jahr neu unter unserem Versicherungsschutz:

  • Landesinnungsverband Zimmerer-/Holzbauhandwerk Thüringen aus Jena
  • Innung Sanitär – Heizung – Klempner – Klima aus Berlin
  • Fachverband SHK Mecklenburg-Vorpommern aus Schwerin
  • Bayerisches Dachdeckerhandwerk – Landesinnungsverband aus München
Fragen Sie direkt bei Ihrem Verband nach, ob auch Sie von der Kfz-Rahmenvereinbarung mit der VHV profitieren können!

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