Damit Sie nicht umsonst arbeiten

VHV Forderungsausfall-Absicherung

Besondere Konditionen für die Baubranche

Steigende Energiepreise und hohe Materialkosten machen die Planungen momentan schwer und risikoreich. Mit unserem Update der Forderungsausfallversicherung haben wir uns an die aktuelle Situation und Ihre Bedürfnisse angepasst.

Schwierige Zeiten

Fällt es Ihnen momentan auch schwer, Aufträge zuverlässig zu planen? Kein Wunder, machen die steigenden Energiepreise, Materialkosten und Lieferengpässe doch uns allen sehr zu schaffen. Ob geplante Zahlungen von Ihren Auftraggebern unter diesen Umständen tatsächlich bei Ihnen eintreffen, ist in solch wirtschaftlich unsicheren Zeiten ungewiss. Das Risiko für Insolvenzen und Forderungsausfälle steigt – und kann im schlimmsten Fall zu einer Existenzkrise führen.

Die gute Nachricht

Doch zwischen all den negativen Nachrichten haben wir auch eine positive Botschaft für Sie: Wir lassen Sie mit Forderungsausfällen nicht allein und haben unsere FIRMENPROTECT-Forderungsausfall jüngst runderneuert. Unser Motto lautet: Wenn Ihr Kunde nicht zahlt, dann zahlen wir! Wie genau wir Ihre Liquidität sichern? Ganz einfach:

Was ist neu?

Im umsatzunabhängigen Tabellentarif Basis mit Alleinstellungsmerkmal für die VHV berechnen wir beispielsweise den Beitrag für den unterjährigen Beginn im ersten anteiligen Kalenderjahr monatsgenau (Mindestbeitrag 3 Monate). Dazu bieten wir ab sofort alle Tarifvarianten mit wichtigen Zusatzleistungen für die Baubranche an. Mehr dazu siehe unten.

Nehmen Sie für weitere Informationen Kontakt mit Ihrem Bauexperten über die Online-Visitenkarte auf. Einfach am Ende des Artikels PLZ eingeben. Auf der Online-Visitenkarte finden Sie auch den Tabellentarif. 

Unser besonderes Extra für die Baubranche

Für Sie lohnt sich unser Update mit dem Zusatzbaustein Basis-Bauspezial ganz besonders. Denn zur Vorfinanzierung der eigenen gerichtlichen Auseinandersetzung bei bestrittenen Forderungen müssen Sie ab sofort kein unabhängiges Sachverständigengutachten mehr vorweisen – und das bis zu einer Forderungshöhe von 10.000 Euro. Zudem ist eine Absicherung für Vorauszahlungen an Lieferanten auch bereits im umsatzunabhängigen Tabellentarif mit frei wählbarem Beitrag nach eigener Bedarfseinschätzung enthalten! 

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