Google-Fonts-Abmahnwelle

Wenn Ihre Website nutzerbezogene Daten preisgibt

VHV Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen schützen

Haben Sie auf Ihrer Unternehmens-Website Schriftarten von Google – sogenannte Google-Fonts – eingebunden? Dann aufgepaßt! Es kann sein, daß auch Sie eine Abmahnung oder Geldforderung einer Rechtsanwaltskanzlei erhalten, wie auch viele andere Betriebe und Architekturbüros. Denn durch eine fehlerhafte Verwendung von Google Fonts übermitteln Sie automatisch auch personenbezogene Daten der Website-Besucher an Google. Obwohl dies in den allermeisten Fällen unwissentlich und unbeabsichtigt geschieht, stellt es einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung dar, der häufig nicht ungeahndet bleibt.

Absicherung gegen Unwissenheit

Wissen Sie, ob und welche Google-Fonts auf der Website Ihres Betriebs oder Architekturbüros eingebunden sind und welche Nutzerdaten Sie damit an Google übermitteln? In den allermeisten Fällen lautet die Antwort wohl „nein“. Es empfiehlt sich daher, die eigene Website auf die Verwendung von Google-Fonts hin zu überprüfen und die gewünschten Fonts lokal auf dem Server zu speichern. So entziehen Sie den Abmahnern die Grundlage. Noch besser: sich zusätzlich mit den Angeboten der VHV gegen etwaige Forderungen abzusichern. Mit der Berufshaftpflicht ARCHIPROTECT ®, der Betriebshaftpflicht BAUPROTECT als auch der Betriebshaftpflicht FIRMENPROTECT sind Sie vor Abmahnungen und Geldforderungen optimal abgesichert.

Der Versicherungsschutz der VHV umfasst Abwehrrechtsschutz, also unter anderem die Übernahme der Rechtsanwaltskosten im Fall einer gerichtlichen Inanspruchnahme, sowie mögliche Schadenersatzansprüche der Abmahner. Diese beginnen zwar mit moderaten 100 Euro, können aber schnell bis zu 25.000 Euro anwachsen. 

Berufs- und Betriebshaftpflicht der VHV

Die VHV bietet auch für Sie mit maßgeschneiderten Produkten umfassenden Versicherungsschutz. Hier ein kleiner Überblick:

  • VHV Berufshaftpflicht ARCHIPROTECT ®:
    Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Architekten, Ingenieure, General- und Stadtplaner, Energieberater, Gutachter und viele weitere Berufsbilder der Baubranche obligatorisch. Denn: schon kleine Fehler in der Planung können existenzbedrohende Schadenforderungen zur Folge haben, die die VHV mit ARCHIPROTECT ® reguliert.
  • VHV Betriebshaftpflicht BAUPROTECT:
    Die Betriebshaftpflicht BAUPROTECT ist speziell auf die Anforderungen der Baubranchen zugeschnitten. Mit ihr spielt es keine Rolle, ob Sie selbst durch Ihre berufliche Tätigkeit Dritten einen Schaden zufügen, oder Ihre Mitarbeiter. Der Versicherungsschutz umfasst sogar Ansprüche der zuständigen Berufsgenossenschaft bei grob fahrlässig verursachten Arbeitsunfällen. 
  • VHV Betriebshaftpflicht FIRMENPROTECT:
    Die Betriebshaftpflicht FIRMENPROTECT für Hersteller, Handwerk, Handel und Dienstleistung ist auf die speziellen Anforderungen der Branche zugeschnitten. Mit der Leistungs-Update-Garantie bietet die VHV zudem die Gewissheit, dass die Versicherung automatisch und ohne zusätzlichen Beitrag immer auf dem neuesten Stand ist.

Für weitere Informationen steht Ihnen unser VHV-Bauexperte gerne zur Verfügung. Finden Sie Ihren persönlichen Berater ganz einfach mithilfe der PLZ-Suche unterhalb dieses Artikels.

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