Rahmenverträge für Existenzgründer und KFZ-Flotte
Mit dem Bund Deutscher Baumeister (BDB) und der Bundesingenieurkammer (BINGK) konnten wir zwei neue Rahmenvereinbarungen abschließen.
Neue Rahmenverträge für BDB und BINGK - Auszug
Existenzgründer
Für die Mitglieder des BDB und der BINGK stehen ab sofort die Existenzgründerkonditionen im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung VHV ARCHIPROTECT zur Verfügung.
Die Existenzgründerkonditionen gelten für eine Vertragsdauer von 3 Jahren und beinhalten einen Nachlass von 10%. Der Nachlass entfällt nach 3 Jahren und gilt bis max. 100.000 Euro Honorarumsatz p.a. (ohne MwSt.) Für die Beitragsberechnung ist der Brutto-Jahreshonorarumsatz ohne MwSt. maßgebend.
Existenzgründer erhalten 2 Deckungssummenvarianten:
- 3.000.000 Euro für Personenschäden und 300.000 Euro für sonstige Schäden, alternativ:
- 3.000.000 Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für sonstige Schäden
SB-Varianten: 2.500 Euro, 5.000 Euro und 10.000 Euro (findet keine Anwendung bei Personenschäden und private Risiken)
Der Verzicht auf die Rückwärtsdeckung im ersten Jahr ist möglich. Hierfür erhalten die Existenzgründer einen zusätzlichen 20 %-igen Nachlass im ersten Versicherungsjahr. Die Zahlungsweise erfolgt halbjährlich ohne Ratenzahlungszuschlag.
FLOTTE-GARANT ARCHIPROTECT
Darüber hinaus können die Mitglieder der beiden Kammern die Konditionen des KFZ Rahmenvertrags ARCHIPROTECT in Anspruch nehmen. Dieser sieht einen 6% igen Nachlass vor.