Warum benötige ich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt, dass der Tierhalter für den Schaden aufkommen muss, der entsteht, wenn ein Tier eine Person oder eine Sache schädigt. Vor solchen Schadenersatzansprüchen können Sie sich mit unserer Tierhalterhaftpflichtversicherung schützen.
Verordnungen zur Tierhaltung werden auf Länderebene geregelt. Eine Hundehalterhaftpflicht kommt für Ihre tierlieben Kunden im Ernstfall für Sach-, Personen- und Vermögensschäden auf. In sechs Bundesländern gilt eine gesetzliche Versicherungspflicht (Artikel 833 im BGB) für alle Hunde, in neun Bundesländern für „gefährliche“ Artgenossen. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern existiert für keinen Hund eine Versicherungspflicht. Der Übersichtskarte des GDV entnehmen Sie, wie die einzelnen Länder mit der Thematik umgehen.
Übrigens: Wie genau die Regelungen in den einzelnen Ländern aussehen, wie hoch die Versicherungssummen sein müssen und ob es nach Rasse und/oder Verhalten der Tiere geht, sollte im Einzelfall noch einmal geprüft werden. In Thüringen muss der Versicherungsschutz beispielsweise durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden. Eine solche Bescheinigung stellen wir bei Bedarf natürlich gerne aus.