Pri­vat­haft­pflicht

Haltung von wilden Kleintieren: Was ist erlaubt und versichert?

Die einen bewundern wilde Tiere lieber aus der Ferne, über den Bildschirm oder im Zoo. Andere halten sich Schlangen, Schnappschildkröten oder Vogelspinnen in den eigenen vier Wänden. Doch wer übernimmt die Kosten, wenn ein solcher Exote ausgebüxt oder gar einen Schaden anrichtet? 

Haltung wilder Kleintiere: Das ist in Deutschland erlaubt

Wer sich einen Exoten anschaffen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung – diese ist je nach Bundesland und Gemeinde an unterschiedliche Auflagen oder Nachweise geknüpft. Mitunter ist die Haltung wilder Tiere oder spezifischer Arten in Ihrem Bundesland sogar komplett verboten. In manchen Bundesländern gibt es hingegen weniger strenge Regeln. Übrigens: Die Verbote der Bundesländer sehen meist Übergangsregelungen vor. So dürfen Tiere, die sich schon vor Inkrafttreten der jeweiligen Gesetze im Haushalt befanden, mitunter sogar weiter gehalten werden, bis sie versterben.

Im besten Fall informieren Sie sich daher in der Bundesartenschutzverordnung und gehen zur ortsansässigen Behörde, denn eine einheitliche Regelung gibt es in Deutschland nicht. Jedes erlaubte Tier muss aber artgerecht gehalten werden. Das Tierschutzgesetz muss also in jedem Fall beachtet werden.

Wilde Kleintiere: Dafür haften Sie als Halter

Insgesamt leben in Deutschland - zumindest nach offiziellen Meldungen aus dem jahr 2022 - rund 1,3 Mio. Terrarienbewohner, darunter Würge-, Giftschlangen, Warane, Pfeilgiftfrösche, Chamäleons und Co. Als Halter von Tieren haften Sie grundsätzlich für Schäden, die durch die Haltung oder das Tier selbst verursacht werden.

Beißen die teils gefährlichen Tiere doch einmal zu oder machen die Biege, müssen Sie als Besitzer also für potentielle Schmerzensgeldzahlungen und Wiedereinfangkosten aufkommen. Sie brauchen in diesem Fall keine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung, aber sollten darauf achten, dass Ihre private Haftpflichtversicherung die Haltung wilder Kleintiere einschließt und im Idealfall auch für etwaige Wiedereinfangkosten aufkommt.

Wilde Kleintiere: Das ist über die VHV Privathaftpflicht versichert

  • Die Haltung wilder Kleintiere ist bereits in KLASSIK-GARANT mitversichert
  • Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der erlaubten und nicht genehmigungspflichtigen Haltung und Hütung von in Ihrem Haushalt befindlichen wilden Kleintieren (z. B. Schlangen, Spinnen, Skorpione) zu privaten Zwecken.
  • Darüber hinaus sind über den Baustein EXKLUSIV die Einfangkosten in Höhe von bis zu 10.000 EUR versichert.
  • Ausgeschlossen ist die Absicherung von Tieren, die der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters dienen.

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