Urlaubssaison

Urlaub auf Balkonien

Was gibt es beim Grillen und Sonnenbaden im Freiluftwohnzimmer zu beachten?

Immer mehr Deutsche genießen den Urlaub auf dem heimischen Balkon. Deshalb machen es sich viele Balkoninhaber jetzt besonders schön im Freiluftwohnzimmer. Mit Palme, Hängematte und Bambussichtschutz für Strandfeeling sorgen oder sich mit einem Rasenteppich das eigene Putting Green gestalten – machen Sie, was Ihnen gefällt. Wichtig: Erkundigen Sie sich vorab, ob es in der Hausordnung Vorgaben zum einheitlichen Erscheinungsbild der Hausfassade gibt, die Sie beachten müssen.

Ein Balkon gehört zwar zum Wohnraum, die Außenseite allerdings zählt zur Fassade des Gebäudes. Und hier hat der Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft das Sagen. Bauliche Veränderungen sind ohne Zustimmung nicht gestattet. Ein loser Holzbodenbelag ist erlaubt, das Verlegen von Fliesen nicht. Strandkorb oder eigener Pool auf dem Balkon – möglich ist, was die Traglast des Balkons nicht überschreitet und die Nachbarn nicht beeinträchtigt, zum Beispiel ihnen die Sonne wegnimmt. Deshalb darf ein Sichtschutz auch nicht über die Balkonbrüstung hinausreichen. Eine komplette Verglasung oder Verhüllung des Balkons ist ebenfalls nicht gestattet.

Blumen und Tiere auf dem Balkon

Blumenkästen dürfen sowohl innen als auch außen am Balkon angebracht werden. Damit bei Sturm nichts herunterfällt, müssen sie jedoch fest angebracht sein. Gleiches gilt für Topfpflanzen. Die Hausordnung kann vorgeben, welche Art von Blumenkästen erlaubt ist, um die Außenfassade eines Gebäudes einheitlich zu gestalten. Blätter und vertrocknete Blüten, die durch den Wind hinabfallen, ärgern den Nachbarn im Untergeschoss vielleicht, sind jedoch hinzunehmen. Blumengießen ist notwendig, allerdings sollten Blumenfreude darauf achten, dass nicht allzu viel Wasser auf Nachbars Balkon tropft. Gedeihen die Hängepetunien so gut, dass sie schon halb auf den benachbarten Balkon ranken, wird es spätestens Zeit für einen Rückschnitt. Rankgitter sind erlaubt, allerdings nur, wenn sie nicht in die Fassade eingebohrt sind. Für Dekoration wie Wasser- und Windspiele oder die Fußballfahne des Lieblingsvereins gilt: Bringen Sie alles so an, dass es nicht in die Bausubstanz eingreift, und ärgern Sie Ihre Nachbarn nicht.

Tierfreunde, die Vögeln eine Futterstelle oder eine Wassertränke auf dem eigenen Balkon anbieten, müssen damit rechnen, dass ihnen dies untersagt wird. Denn sorgt die Vogelverpflegungsstation für übermäßigen Vogelkot auf Nachbars Balkon, liegt neben der Verschmutzung eine Gesundheitsgefährdung durch Parasiten vor, die nicht hinnehmbar ist, urteilte ein Gericht. Erlaubte Haustiere sind nicht auf dem Balkon zu halten, sondern gehören in die Wohnung. Wer Tiere vom Balkon aus mit einer Kamera beobachten will, sollte darauf achten, dass nicht der Balkon oder Garten des Nachbarn mit im Bild ist – ein Gericht urteilte, dass schon die Ausrichtung der Kamera in Richtung Nachbarn dessen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt.

Grillparty auf Balkonien

Holzkohle, Gas oder Elektro – bei dieser Frage scheiden sich die Grillgeister. Wer mit Elektrogrill brutzelt, hat weniger Streit mit den Nachbarn zu befürchten. Denn: Grillduft muss von der Nachbarschaft hingenommen werden; Grillrauch, der eine Gesundheitsgefahr darstellt, nicht. Deshalb kann das Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon gänzlich untersagt bzw. auf eine maximale Anzahl von Grillaktionen pro Monat beschränkt werden. Häufig wird ein Grillverbot für Holzkohlegrills auch mit der Brandgefahr begründet. Nicht selten brennt beim Grillen mehr als das Grillgut. Der Funkenflug der Grillkohle oder eine Stichflamme kann die Haut des Grillmeisters oder den Balkonsichtschutz des Nachbarn in Flammen aufgehen lassen. Während die Unfallversicherung für eigene Verletzungen aufkommt, kümmert sich die private Haftpflichtversicherung um die Schäden auf Nachbars Balkon. Brennt der eigene Sonnenschirm, ist das ein Fall für die Hausratversicherung, die auch Gegenstände auf dem Balkon mitversichert.

Auf Balkonien gilt die übliche Nachtruhe. Ab 22 Uhr sollte die Musik auf der Grillparty daher leiser gedreht werden.

Rauchen auf dem Balkon

Für wen das Rauchen zur Lebensqualität gehört, darf dies in seiner Wohnung ebenso ausüben wie auf dem Balkon im Freien. Rauchen zählt zur vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung und darf nicht untersagt werden.

Werden nichtrauchende Nachbarn durch das Rauchen allerdings wesentlich beeinträchtigt oder zieht der Zigarettenqualm permanent in Richtung Kinderschlafzimmer und stellt damit eine Gesundheitsgefahr dar, können bestimmte Zeitfenster für den Rauchgenuss vereinbart werden. Das Hinunterwerfen von Zigarettenkippen vom Balkon ist verboten. Ein Gericht verurteilte eine Raucherin für die ungewöhnliche Entsorgungsmethode zu 3.000 Euro Strafe, weil sie wiederholt Kippen auf den benachbarten Balkon schnippte.

Baden auf Balkonien

Ein aufblasbares Planschbecken auf dem Balkon sorgt für Erfrischung an heißen Tagen – ob als Kneippbad für Erwachsene oder Spaßbad für die Kleinen. Wenn der aufblasbare Pool mit Wasser gefüllt zu schwer ist und den Balkon zum Absturz bringt, ist das ein Fall für die private Haftpflichtversicherung. Denn wenn Sie Dritten, in diesem Fall Ihren Nachbarn, einen Schaden zufügen, können Sie als Verursacher dafür haftbar gemacht werden. Dies bezieht sich sowohl auf Personenschäden als auch auf Sach- oder Vermögensschäden, die der geschädigten Person entstehen.

Sollte es trotz unserer Tipps zum Nachbarschaftsstreit auf Balkonien kommen, kümmert sich die Rechtsschutzversicherung der VHV um Anwalts- und Gerichtsgebühren sowie eventuell entstehende Sachverständigenkosten. Sie leistet auch, wenn das Gericht die Kosten auf beide Parteien aufteilt oder der Gegner zahlungsunfähig wird.

Wir wünschen Ihnen einen entspannten Sommer!

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