Pri­vat­haft­pflicht, Wohngebäude, Hausrat, Unfall

Feuer frei: sicher grillen mit Gas

Diese Tipps sollten Sie beim Grillen mit Gas beachten

Im Vergleich zum klassischen Holzkohlegrill wird er schneller heiß, qualmt deutlich weniger und ist auch auf dem Balkon zu nutzen: Der Gasgrill findet auch in Deutschland immer mehr Anhänger. Und auch aus Versicherersicht macht er erst einmal eine ganz gute Figur. Denn: Abgeschaltet kühlt er sehr schnell ab, keine stundenlang nachglühende Kohle kann unbeaufsichtigt einen Brand entfachen. Nichtsdestotrotz kann es bei unsachgemäßem Umgang zu schlimmen Unfällen mit erheblichen finanziellen Folgen kommen. Besonders Anfänger, die gerade erst auf Gas umgestiegen sind, sollten daher einige Tipps beherzigen, um einem Schadenfall aus dem Weg zu gehen. 

 Tipps für sicheres Grillen mit Gas:

  • Gasflasche korrekt anschließen: Ein zu loser montierter Gasschlauch in Kombination mit einem kleinen Funken kann ungewollt das Gas entzünden.
  • Gasflasche korrekt lagern: Der beste Ort, um eine Flasche zu lagern, ist kühl, trocken und gut durchlüftet. In der prallen Sonne kann die Gasflasche im schlimmsten Fall explodieren, im Keller kann das Gas bei einem eventuellen Austritt nicht abziehen und in die Wohnung gehört die Flasche erst recht nicht. Besser: Carport, Gartenhaus oder schattiger Balkon.
  • Regelmäßig Gasschläuche prüfen: Nach einiger Zeit können Schläuche porös werden. Mögliche Löcher oder Risse verursachen unkontrolliertes Ausströmen von Gas. Alle drei bis fünf Jahre sollten die Schläuche spätestens ausgetauscht werden.
  • Beim Grillen den Gasgrill beaufsichtigen: Besonders fettiges Grillgut kann Stichflammen hervorrufen - ein nicht zu unterschätzendes Risiko, das Gegenstände in unmittelbarer Umgebung in Brand setzen und bei Personen zu schweren Verbrennungen führen kann.

Richtig versichert ins Grillvergnügen

Beim Flaschenwechsel tritt Restgas aus und verpufft? Aus einem nicht richtig festgemachten Verschluss strömt Gas aus und entzündet sich beim Einschalten? Es kommt bei einem Fettbrand zu hohen Stichflammen? Auch wenn der Holzkohlegrill statistisch gesehen immer noch der unfallträchtigere Grill ist, sollte man das Risiko, das ein Gasgrill mit sich bringt, nicht unterschätzen. Im Ernstfall sorgt die VHV natürlich für finanzielle Entschädigung. Doch welche Versicherung greift wann?

Haftpflichtversicherung kommt für Brandschäden Dritter auf

Wenn der Sonnenschirm des Nachbarn oder die Fliegengittertür des Vermieters auf dem Balkon der Mietwohnung Feuer fängt, springt unsere private Haftpflichtversicherung ein - auch bei grober Fahrlässigkeit. Mit 30 bis 50 Millionen Euro Versicherungssumme sind auch Personenschäden optimal versichert.

Wohngebäudeversicherung bei Brandschäden am Haus und an Nebengebäuden

Kommt es zu einem Feuer, sind neben dem Wohnhaus auch die Nebengebäude auf dem versicherten Grundstück bis zu einer Größe von 10 Quadratmetern in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Größere Nebengebäude über 10 Quadratmeter müssen separat gegen Zuschlag versichert werden. Und greift das Feuer auf die Bepflanzung über, ist diese bis 2.500 Euro über den Baustein EXKLUSIV mitversichert.

Hausratversicherung: Schutz für den Grill selbst

Nicht nur der durch einen Grillbrand zerstörte Hausrat ist über unsere Hausratversicherung versichert. Auch der Grill selbst ist es – und das nicht nur, wenn er durch einen Brand zerstört wird, sondern auch, wenn er Ihnen gestohlen wird. Die VHV leistet in diesem Fall eine Entschädigung von bis zu fünf Prozent der Versicherungssumme. Sogar gegen Sturm- oder Hagelschäden ist er auf Balkon oder Terrasse bis zu 1.000 Euro mitversichert, bei EXKLUSIV sogar bis 3.500 Euro und das auf dem gesamten Grundstück.

Unfallversicherung: Wenn der Grillmeister sich verletzt

Die gesundheitlichen Folgen einer Gasexplosion oder einer starken Verbrennung können lebensgefährlich sein. Und bei schweren Verletzungen mit bleibenden Schäden ist guter Rat teuer. Die Unfallversicherung der VHV ist immer an Ihrer Seite, leistet bei schweren Verbrennungen eine Sofortleistung von 10 Prozent der Invaliditätssumme (maximal 10.000 Euro) und unterstützt beispielsweise beim Reha-Management.

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