Pri­vat­haft­pflicht für Kinder

Wer haftet für Ihre Kinder?

Schützen Sie sich und Ihre Familie mit der Privathaftpflicht der VHV.

Egal, ob kleiner oder großer Verursacher – Sie oder Ihre Kinder sind in der Haftung und müssen den Schaden ersetzen. Egal, wie hoch er ist und ob er aus Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit verursacht wurde. So steht es im Gesetz. Aber keine Sorge: Die Privathaftpflicht der VHV bietet umfassenden Schutz – und zwar für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Unabhängig davon, wann und wo es passiert.

Brauchen Kinder eine eigene Haftpflichtversicherung?

Bei der VHV Privathaftpflichtversicherung sind Ihre Kinder in der Familien-Haftpflicht automatisch mitversichert und brauchen keine eigene Haftpflichtversicherung.

Wie lange ist mein Kind mitversichert?

Wenn Ihre Kinder ausziehen, sind sie für die gesamte Dauer Ihrer Ausbildung umfassend geschützt. Eine Mitversicherung von Studenten leisten wir übrigens ganz automatisch. Erst mit Eintritt ins Berufsleben müssen Ihre Kinder selbst einen Vertrag abschließen. Bleiben sie zuhause wohnen, sind Ihre Kinder solange mitversichert, wie sie unter Ihrem Dach wohnen – ob verheiratet oder berufstätig spielt dabei keine Rolle. Wenn Sie den Familientarif wählen, sind alle Kinder Ihrer Familie automatisch bei der VHV mitversichert.

Versichert sind Ihre Kinder, wenn folgende Kritierien zutreffen:

  • Minderjährige Kinder, auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder 
  • volljährige Kinder während der Erstausbildung (Ausbildung und/ oder Studium), 
  • Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes, Bundesfreiwilligendienstes, sozialen oder ökologischen Jahres, 
  • Wartezeit vor Ausbildungs- oder Studienbeginn, auch bei vorübergehender beruflicher Tätigkeit*  

Übrigens sind weltweit mit der VHV Privathaftpflichtversicherung alle Personen abgesichert, die in Ihrem Haushalt leben. Das gilt auch für diejenigen, die nur vorübergehend bei Ihnen wohnen, wie zum Beispiel Übernachtungsgäste, Austauschschüler oder Au-pairs. 

VHV Privathaftpflichtversicherung KLASSIK-GARANT für Familien schützt auch Ihre deliktunfähigen Kinder.

Kinder unter 7 Jahren sind deliktunfähig, dass bedeutet, sie sind nicht schuldfähig und somit nicht selbst für ihr Handeln verantwortlich. Bei der Haftung von Kindern im Straßenverkehr ist die Altersgrenze sogar noch höher: Hier gilt die Deliktunfähigkeit bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres.

Ist der Schlüsselverlust meines Kindes mitversichert?

Ihr Kind hat die Schlüssel zum Vereinsheim verloren? In VHV KLASSIK-GARANT ist der Verlust von fremden privaten Haus- und Wohnungsschlüsseln bis zu einem Schaden von 30.000 Euro automatisch in den Versicherungsschutz integriert. Dazu gehören übrigens auch Schlüssel zur Mietwohnung sowie Kfz-, Hotel-, Vereins- oder ehrenamtlich genutzte Schlüssel.

Die VHV Pri­vat­haft­pflicht für Familien

Die Produkte der VHV überzeugen durch ein starkes Preis-Leistungs-Verhältnis – und wenn andere Versicherer in einzelnen Punkten höhere Leistungen bieten, profitieren unsere Kunden mit der optionalen VHV Best-Leistungs-Garantie im Schadenfall ebenfalls davon. Mit der VHV KLASSIK-GARANT Leistungs-Update-Garantie ist Ihr Versicherungsschutz stets auf dem neuesten Stand, wenn wir unsere Produkte verbessern.

Hohe Versicherungssumme

Mit exzellenten Leistungen zu einem günstigen Preis, bietet Ihnen VHV KLASSIK-GARANT alles, was für einen zuverlässigen Schutz wichtig ist. Und sogar noch etwas mehr. Die darin vereinbarte pauschale Versicherungssumme ist mit 10 Mio. Euro überdurchschnittlich hoch. Damit sind Ihre Kinder für Personen-, Sach- und Vermögensschäden perfekt abgesichert.

Im Schadenfall: Schnelle Hilfe. Sofort.

Bei einem Schaden wollen Sie umgehend Hilfe und keine lästigen Fragen. Genau das bietet VHV KLASSIK-GARANT: Wir verzichten als einer der wenigen Anbiete bei allen Sach- und Personenschäden bis 10 Mio. Euro, die durch deliktunfähige Personen verursacht wurden, auf die Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung. Wenn also Ihr mitversichertes Kind einen Schaden verursacht hat, leisten wir. Ohne Wenn und Aber.

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