Fahrgeschäfte, volle Festzelte, hübsche Madln und fesche Buam: Auf dem Oktoberfest gibt es viel zu entdecken, aber auch viel zu beachten. Denn seit der Premiere 1810 haben sich viele ungeschriebene Gesetze etabliert, die man beherzigen sollte, wenn man sich ins Getümmel stürzt. Wir haben hier für Sie einige Tipps gesammelt und erklären, warum Sie mit einer privaten Haftpflicht- und Unfallversicherung der VHV noch sorgenfreier feiern.

Welche Ver­si­che­rung haftet, wenn etwas daneben geht?

Bayrische Musik und Schlager lassen viele auf die Bänke steigen. Nach ein paar Maß mag das ein oder andere Mansbuid (=ausgewachsener Mann) jedoch dabei ins Wanken geraten. Schnell reißt er im Gedränge mal jemanden mit, der sich vielleicht einen Arm bricht. Auch ein schwerer Maßkrug auf dem Hinterkopf hat sicher schmerzhafte Folgen. Und beim Selfie im Kettenkarussel, kann das Smartphone der besten Freundin schon einmal einen Sturzflug hinlegen.

Wenn beim Feiern auf dem Oktoberfest doch mal etwas passiert, springen wir ein. Unsere Privathaftpflichtversicherung erstattet zum Beispiel die Reinigung des geliehenen Dirndls oder ersetzt die Lederhose des Sitznachbarn, wenn ein Fleck sich nicht mehr aus der Tracht entfernen lässt. Und auch unsere Unfallversicherung fängt Sie finanziell auf: Ziehen Sie sich beim Stolpern auf der Treppe des Festzelts einen Bänderriss zu, bekommen Sie unter anderem zusätzliche Therapiekosten und ein Schmerzensgeld bezahlt.

Tipps für die Wiesn

  • Es heißt „die“ Wiesn. Wenn Sie fälschlicherweise dazu neigen sollten, „auf den Wiesn“ zu sagen, entscheiden Sie sich für den Ausspruch „auf d'Wiesn“ - klingt ohnehin viel bayrischer.
  • Wer sich so richtig unters bayrische Volk mischen will, schmeißt sich am besten in Dirndl und Lederhosen. Wer nicht so viel dafür ausgeben will, kann sich die Trachten auch leihen.
  • Die Dirndlschleife sollte je nach Flirtabsicht in jedem Fall auf der richtigen Seite gebunden werden. Von der Trägerin aus gesehen gilt: „Schleife links, Glück bringt's“ und die Dame ist noch zu haben. Trägt sie die Schleife hingegen rechts, ist sie vergeben und freut sich vermutlich nicht über spontane Busserl.
  • Nach ein paar Maß hält es viele nicht mehr auf den Bänken. Aber Achtung: In den Festzelten ist zwar das Tanzen auf den Bänken erlaubt, nicht aber auf den Tischen.
  • Um einen heißbegehrten Platz in einem der Festzelte zu bekommen, lohnt es sich, früh da zu sein. Werktags sind die Zelte meist am Nachmittag, am Wochenende schon am späten Vormittag so voll, dass kein Einlass mehr gewährt wird. Eine frühzeitige Reservierung ist die Alternative.
  • Geöffnet sind die meisten Zelte jeden Tag bis 23:30 Uhr, eine Stunde vorher geht das letzte Bier des Tages über den Tresen.

Diesen Artikel teilen