Hausrat

Trickdiebstahl in der Weihnachtszeit - So schützen Sie sich!

Fünf Tipps für einen entspannten Weihnachtsmarktbesuch

Süßer die Kassen nie klingeln – für Trickdiebe machen sich volle Weihnachtsmärkte und die erhöhte Hilfsbereitschaft in der Vorweihnachtszeit besonders bezahlt. Im guten Glauben sind Opfer eines Trickdiebstahls ihr Handy, Bargeld und Schmuck schnell und unwiederbringlich los. Wir geben Ihnen fünf Tipps, wie Sie sich vor Trickdiebstahl schützen können.

Trickdiebstahl: abgelenkt und in die Irre geführt

Sie schlendern gemütlich über den Weihnachtsmarkt, genießen mit Freunden oder Kollegen einen Glühwein und werden plötzlich angerempelt. Na toll, ein großer Schluck Glühwein befindet sich nun auf Ihrer Winterjacke. Zum Glück hat der mehr als peinlich berührte Anrempler direkt ein Taschentuch bereit und tupft damit unter Entschuldigungen das Gröbste von Ihrer Handtasche. Erst am nächsten Stand bemerken Sie, dass Ihr Portemonnaie weg ist.

In der vollen Fußgängerzone fragt Sie eine Frau nach einem bestimmten Geschäft, um dort ein Geschenk für ihre Tochter zu Weihnachten zu kaufen. Sie erklären ihr den Weg und wünschen ihr ein schönes Fest. Als Sie weitergehen, bemerken Sie, dass sich Ihr Handy nicht mehr in Ihrer Jackentasche befindet. Eben war es doch noch da. Zwei Maschen, die Trickdiebe immer wieder gerne nutzen, stellen wir hier kurz vor:

Beschmutzertrick

Im ersten Fall handelt es sich um den sogenannten Beschmutzertrick, bei dem der Trickdieb sein Opfer wahlweise mit Glühwein, Pommes und Co. bekleckert. Bei der vorgetäuschten Reinigungshilfe mit Körperkontakt, entwendet er blitzschnell Wertsachen wie Bargeld oder Schmuck seines Opfers.

Orientierungstrick

Der zweite Fall beschreibt den Orientierungstrick, bei dem der Trickdieb nach dem Weg fragt oder sich danach erkundigt, wo er ein bestimmtes Produkt kaufen kann. Während das Opfer sich auf die Wegbeschreibung konzentriert, schlägt der Kriminelle unbemerkt zu.

In beiden Fällen gilt: Ehe das Opfer den Diebstahl bemerkt, ist der Trickdieb mit seiner Beute längst in der Menschenmasse untergetaucht. Trickdiebe arbeiten oft in kleinen Gruppen zusammen. Einer lenkt das Opfer ab, der Zweite bestiehlt es und der Dritte bringt das Diebesgut, meist Bargeld, Handy und Schmuck, in Sekundenschnelle außer Reichweite.

Fünf Tipps gegen Trickdiebstahl

Um Langfingern in der Weihnachtszeit erst gar keine Angriffsfläche zu bieten, beherzigen Sie bitte diese fünf Tipps für Ihren Ausflug auf den Weihnachtsmarkt:

  1. Tragen Sie Ihre Wertgegenstände wie Schlüssel, Bargeld, Handy und Schmuck immer nah am Körper.
  2. Haben Sie Ihre Handtasche/Ihren Rucksack etc. immer fest im Griff.
  3. Nehmen Sie nur das Nötigste mit und verstauen Sie Wertgegenstände lieber sicher zu Hause.
  4. Seien Sie misstrauisch, wenn Fremde Ihnen plötzlich überschwänglich Ihre Hilfe anbieten und Ihnen zu nah kommen.
  5. Sobald Ihnen etwas komisch vorkommt, werden Sie laut, machen Sie Passanten aufmerksam und wenden Sie sich an die Polizei.

Welche Versicherung zahlt bei Trickdiebstahl?

Bargeld und Schmuck gehören zum Hausrat und sind über die Hausratversicherung versichert – wenn sie z. B. durch einen Einbruch oder einen Raub entwendet werden. Anders ist es, wenn Sie Wertgegenstände außerhalb des Versicherungsortes mit sich führen und Opfer eines Trickdiebstahls werden. Viele Versicherungen zahlen bei Trickdiebstahl nämlich nicht, da kein Einbruch oder Raub und damit keine Gewalt vorliegt. Kommt zum Ärger über den Verlust auch noch der finanzielle Schaden, trifft ein Trickdiebstahl die Opfer, deren Hilfsbereitschaft und Gutgläubigkeit schamlos ausgenutzt wurden, gleich doppelt.

Bei der VHV ist Trickdiebstahl außerhalb des Versicherungsortes bis 1.000 Euro in der Hausrat EXKLUSIV mitversichert; ohne Altersbegrenzung und mit 250 Euro Selbstbeteiligung. Voraussetzung für eine Schadenregulierung ist, dass Handtasche, Rucksack, Geldbörse etc. am Körper getragen wurden. Siehe Tipp Nr. 1.

Genießen Sie die Weihnachtszeit!

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