Hausrat- oder Wohn­ge­bäu­de­ver­si­cher­ung?

Wasserschäden: Wer zahlt die Renovierung?

Was Sie bei Wasserrohrbruch, undichten Leitungen und Co. beachten müssen

Ein durch Frost verursachter Wasserrohrbruch oder eine undichte Wasserleitung zur Waschmaschine können eine ganze Wohnung unter Wasser setzen. Dabei werden in der Regel nicht nur Einrichtungsgegenstände in Mitleidenschaft gezogen, sondern es entstehen schlimmstenfalls auch immense Kosten am Wohngebäude. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wer im Ernstfall für den Schaden aufkommt und wozu Sie verpflichtet sind.

Wasserschaden: Ursache erkennen und Schaden begrenzen

Sie drehen den Schlüssel um, machen die Tür auf und stehen in einer Pfütze. Auch wenn der Schreck groß ist: Behalten Sie in einer solchen Situation einen kühlen Kopf! Wichtig ist, als erstes den Hauptwasserhahn zu schließen. Auch den Strom sollten Sie sicherheitshalber ausstellen. Wenn möglich, räumen Sie alle Einrichtungsgegenstände an einen trockenen Ort, damit sie nicht noch weiter durchnässen. Das bereits ausgetretene Wasser sollten Sie möglichst schnell beseitigen. Die Feuerwehr oder Wassernotdienste helfen bei großen Mengen mit starken Pumpen.

Tipp: Melden Sie Ihrer Versicherung den Schaden umgehend telefonisch. Anschließend füllen Sie alle notwendigen Formulare aus und fügen Bilder bei. Dokumentieren Sie den Schaden ganz genau und schmeißen Sie zerstörte Gegenstände nicht gleich weg. Gutachter könnten noch einen Blick darauf werfen wollen.

Wasserrohrbruch: Wer zahlt den Schaden?

Das kommt ganz auf die Ursache und den Schaden selbst an. Grundsätzlich gilt:

ACHTUNG: Sie sind in der Pflicht, Ihre Wasserleitungen und Geräte mit Wasseranschlüssen soweit es Ihnen möglich ist, fachgerecht zu installieren und regelmäßig zu kontrollieren. Wenn Sie dafür nicht Sorge tragen, kann Ihre Versicherung die Leistungen im Schadenfall kürzen oder verweigern. Der Schaden muss außerdem durch Leitungswasser verursacht worden sein.

VHV leistet bei Wasserschäden auch bei grober Fahrlässigkeit

Viele Versicherer streichen die Leistungen bei grober Fahrlässigkeit. Platzt ein Zulaufschlauch Ihrer laufenden Waschmaschine während Sie gerade beim Einkaufen sind, können Sie bei vielen Anbietern also nicht mit Entschädigungen rechnen. Anders bei der VHV Hausratversicherung KLASSIK-GARANT: Die leistet! So sitzen Sie schnell wieder im Trockenen!

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