Feuerschutz für Ihre Immobilie

Feuerversicherung: So schützen Sie Ihr Haus

Sichern Sie Ihr Haus gegen Feuerschäden ab – mit der Wohngebäudeversicherung der VHV

Was ist eine Feuer­ver­si­che­rung?

Eine Feuerversicherung sichert private Bauherren und Immobilienbesitzer vor den finanziellen Schäden eines Brandes am fertigen Bauobjekt ab. Grundsätzlich ist die Feuerversicherung für Ihr Haus keine Einzelversicherung, sondern Teil einer Wohngebäudeversicherung, die das fertige Eigenheim gegen Feuer, Wasserschäden, Sturm, Hagel und auf Wunsch gegen weitere Elementarschäden absichert. Bei Schäden durch Feuer während der Bauphase hingegen greift die Feuerrohbauversicherung.

Tipp: Wir empfehlen, bereits vor Baubeginn die Wohngebäudeversicherung abzuschließen, somit sind Sie nicht nur für das fertiggestellte, sondern auch in der Bauphase gegen Brandschäden abgesichert, denn die Feuerrohbauversicherung ist hier bereits kostenlos integriert.


Feuerversicherung für Bauherren: Was beinhaltet sie?

Wird Ihr Rohbau durch einen Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Explosion oder Implosion beschädigt, zahlt die Feuerrohbauversicherung den entstandenen Schaden. Zudem leistet die VHV auch finanziellen Die Feuerversicherung Ihres Rohbaus endet erst mit der kompletten Fertigstellung des Hauses, spätestens aber zwei Jahre nach Baubeginn.

Feuerversicherung für das fertige Haus: Was beinhaltet sie?

Die Feuerversicherung ist Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Sie sichert Sie gegen die finanziellen Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm, Hagel ab. Der Schutz besteht dabei nicht nur für das Wohngebäude, sondern auch für Nebengebäude, Einbauschränke, Photovoltaik-oder Solaranlagen. Die Wohngebäudeversicherung zahlt auch bei Schäden am Gebäude durch Brandstiftung – vorausgesetzt sie haben den Brand nicht selbst gelegt oder der betreffende Gebäudeteil ist in der Versicherungspolice ausgeschlossen.

Auch nach einem Brand ist die VHV für Sie da: Die Feuerversicherung übernimmt Ihre Mietausfälle für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten. Ein weiterer Vorteil der VHV Versicherung: Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen leistet die VHV auch bei grober Fahrlässigkeit, Graffitischäden und Vandalismus.

Wer zahlt die Feuer­ver­si­che­rung und können Vermieter diese auf die Mieter umlegen?

Grundsätzlich ist der Eigentümer einer Immobilie derjenige, der die Feuerversicherung, sprich die Wohngebäudeversicherung, bezahlt. Bei einer Vermietung ist der Vermieter dazu berechtigt, die Kosten für die Wohngebäudeversicherung auf die unterschiedlichen Mietparteien anteilig (nach Quadratmetern) umzulegen. Diese Kosten muss er nachvollziehbar unter den Betriebskosten im Mietvertrag und in der Nebenkostenabrechnung aufführen. Dabei ist er grundsätzlich dazu verpflichtet, sich an das Gebot der Wirtschaftlichkeit (§ 556 BGB) zu halten, d.h. auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu achten.

Ist die Wohngebäudeversicherung bzw. Feuerversicherung steuerlich absetzbar?

Da man als Privatperson nur Personenversicherungen steuerlich absetzen kann (beispielsweise Haftpflicht-, Unfall-, Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen), ist die Wohngebäudeversicherung nicht steuerlich absetzbar.

Bauherren: Diese Ver­si­che­rungen sollten Sie noch abschließen

Eine Baustelle ist eine besondere Gefahrenquelle und leider passieren Bauunfälle sehr häufig. Die Gründe dafür sind vielfältig: eine schlechte Absicherung der Baustelle, höhere Gewalt oder Vandalismus sind nur einige der Gefahren. Zudem sind Sie als Bauherr gesetzlich dazu verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz anderer zu treffen - also auch für  Freunde, Verwandte oder spielende Kinder, die sich auf der Baustelle aufhalten. Gesetzlich sind zwar keine Versicherungen für Bauherren vorgeschrieben, es ist aber aus den oben genannten Gründen dringend zu empfehlen, die vielfältigen Risiken einer Bauphase entsprechend abzusichern, um nicht in den finanziellen Ruin zu geraten. Welche Versicherungen sinnvoll sind, hängt natürlich vom jeweiligen Sicherheitsbedürfnis ab.

Bei den meisten Bauvorhaben handelt es sich um Baufinanzierungen. Hierbei wird vom kreditgebenden Institut meist sogar vorgeschrieben, welche Versicherungen der Bauherr abschließen muss, um den entsprechenden Kredit zu bekommen.

Als Spezialversicherer der Bauwirtschaft kennen wir sowohl die Gefahren am Bau als auch die individuellen Bedürfnisse privater Bauherren. Deshalb haben wir das Versicherungspaket PRO BAU entwickelt, welches die vier wichtigsten Versicherungen für private Bauherren beinhaltet.

Damit sind Sie gegen folgende Fälle abgesichert:

  • Schäden an der Immobilie während der Bauphase (Bauleistungs- und Feuerrohbauversicherung)
  • Haftungsansprüche Unbeteiligter (Bauherren-Haftpflichtversicherung)
  • Personenschäden (Unfallversicherung für Sie selbst und für bis zu vier Bauhelfer)

Diesen Artikel teilen