Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung

Grundwasser im Keller: Zahlt die Versicherung?

Zum Jahreswechsel 2023 auf 2024 waren Wohneigentümer in Deutschland vielerorts von Hochwasserschäden betroffen – bei anderen führte steigendes Grundwasser "nur" zu feuchten Kellern. Was viele Kunden nicht wissen: Aufsteigendes Grundwasser ist auch über die Elementarversicherung meist nicht abgedeckt. Aber warum eigentlich?

Grundwasserschäden nur in bestimmten Fällen versichert

Im Keller steht knietief das Wasser – doch was ist ursächlich? Kam das Wasser infolge einer Überschwemmung durch die Kellerfenster in den Raum oder drückte Grundwasser durch den Boden hoch? Was Kunden im Schadenfall im ersten Moment egal sein dürfte, ist für den Versicherer von großer Bedeutung. Denn während Schäden durch beispielsweise Überschwemmungen im Rahmen einer Elementarversicherung abgesichert sind, gilt das für ansteigendes Grundwasser meist nicht. Einzige Ausnahme: Das Grundwasser steigt bis über die Erdoberfläche. Aber warum ist das so?

Grundwasser im Keller: meist Planungs- oder Baumängel ursächlich

Bleibt ansteigendes Grundwasser unterhalb der Erdoberfläche, kommen Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen nicht für entstandene Schäden auf. Denn in diesem Fall drückt das Wasser durch den Boden oder das Mauerwerk ins Gebäude – die Ursachen liegen damit in einem undichten Mauerwerk oder in Fehlern bei der Bauplanung. Ein Vergleich: Die Versicherung würde auch nicht für Schäden aufkommen, wenn in Folge von Regenfällen durch ein löchriges Dach ein Wasserschaden entstehen würde. Da die Grundwasserdichtheit von Kellerräumen von vielen baubedingten Faktoren abhängt und Risiken somit schlecht einzuschätzen sind, schließen Versicherungen Grundwasserschäden dieser Art aus. Anders ist es bei Grundwasser, das über die Erdoberfläche tritt und als Überschwemmung in das Haus eindringt – hier können Elementarabsicherungen greifen.

Das ist über die ELEMENTAR-Bausteine der VHV abgesichert:

Im Rahmen der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung der VHV können Sie sich gegen erweiterte Elementargefahren versichern. So ist der Fall von Grundwasser im Keller zumindest dann abgesichert, wenn es in Folge einer Überschwemmung oberhalb der Erdoberfläche in den Keller gelangt.

  • ELEMENTAR I: Günstiger Basisschutz 
    Mit dem Baustein ELEMENTAR I bieten wir Versicherungsnehmern der Wohngebäude- und Hausratversicherung einen günstigen Basisschutz bei Überschwemmungen und Rückstau durch Witterungsniederschläge – und das ganz unabhängig von den ZÜRS-Zonen. Ebenfalls inbegriffen sind Schäden durch Schneedruck, Dachlawinen, Lawinen, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdbeben und Vulkanausbrüche. 

    Bei uns ist übrigens nicht nur die Überschwemmung des gesamten Grund und Bodens Voraussetzung dafür, dass wir zahlen. Wir leisten auch beim sogenannten erweiterten Rückstau: So sind Sie auch geschützt, wenn beispielsweise nur auf Ihrer Terrasse das Regenwasser nicht ablaufen kann und ins Wohnzimmer oder Kellerfenster drückt. 

  • ELEMENTAR II: Umfassender Schutz 
    Für Versicherungsnehmer, die einem erhöhten Risiko von Hochwassern ausgesetzt sind, lohnt sich in der Wohngebäude- und Hausratversicherung eine zusätzliche Absicherung mit dem Baustein Elementar II, der die Leistungen von Elementar I miteinschließt. Zusätzlich zu Elementar I sind hier Überschwemmungen und Rückstau durch Ausuferung oberirdischer Gewässer abgesichert. Aufgrund stark unterschiedlicher regionaler Gefährdungslagen, wird dabei nach ZÜRS tarifiert. Im Wettbewerbsvergleich kann die VHV dabei mit einem günstigen Tarif überzeugen.

Diesen Artikel teilen

Weitere Artikel