Kfz-Ver­si­che­rung

Kfz-Ver­si­che­rung wechseln 2022: So einfach geht's

Wie Sie durch einen Versicherungswechsel zum optimalen Versicherungsschutz kommen

Viele Versicherungsverträge laufen jahrelang, ohne dass Kunden sie noch einmal überprüfen. Dabei gibt es oft längst bessere Konditionen und Sie würden von einem Kfz-Versicherungswechsel profitieren. Ihre Kfz-Versicherung wechseln ist ganz einfach. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt und wie Sie Ihren optimalen Tarif finden.

Zum Ende eines jeden Versicherungsjahres können Sie Ihre Autoversicherung kündigen – in der Regel zum 31.12. Die Kündigungsfrist für Ihre Kfz-Versicherung beträgt einen Monat. Die Kündigung muss Ihrem Versicherer also spätestens am 30. November vorliegen. Viele Versicherer bieten allerdings auch abweichende Hauptfälligkeiten an: Wer etwa im August eine Kfz-Versicherung abschließt, muss dann folglich bis Ende Juni kündigen. Bei der Kündigung sollten Sie daher unbedingt auf die Hauptfälligkeit achten!

Es gibt gute Gründe für einen Versicherungs-Wechsel

Ein Kfz-Versicherungswechsel kann aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll sein. Haben Sie ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft, so ist es unter Umständen noch vom Vorbesitzer versichert. In aller Regel versichert der Käufer das Fahrzeug jedoch neu und der alte Vertrag wird automatisch gekündigt. Auch nach einem Schadenfall hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht und kann die Versicherung wechseln.

Der wohl häufigste Grund für einen Wechsel der Kfz-Versicherung ist die Höhe der Prämie: Versicherungsnehmer möchten ihr Fahrzeug natürlich möglichst preisgünstig versichern. Kündigt die Versicherung eine Beitragserhöhung an, so haben Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Wichtig: Der Preis sagt erst in Verbindung mit den eingeschlossenen Leistungen etwas aus. Daher sollten Sie immer den Leistungsumfang prüfen und die Angebote genau vergleichen.


Versicherungen werden immer besser

Ein älterer Versicherungsvertrag ist unter Umständen nicht nur mit höheren Beitragszahlungen verbunden, sondern hat auch keinen zeitgemäßen Leistungsumfang mehr. Die VHV hat dafür eine Lösung: In den beiden Tarifen KLASSIK-GARANT 2.0 und KLASSIK-GARANT 2.0 EXKLUSIV ist eine automatische Leistungs-Update-Garantie eingeschlossen. Damit werden verbesserte Leistungen, die wir Neukunden anbieten, auch in bestehende Verträge aufgenommen – ohne zusätzliche Kosten für Sie.

Mit unserer Leistungs-Update-Garantie wird die Kfz-Versicherung automatisch und ohne Zuzahlung auf den jeweils neuesten und besten Stand aktualisiert.


Wie wähle ich einen neuen Vertrag aus?

Bei der Wahl eines neuen Vertrags für eine Kfz-Versicherung sollten Sie alle Leistungen eingehend prüfen, damit der Vertrag auch wirklich alles abdeckt, was Sie brauchen. Wählen Sie einen Tarif, der zu Ihren Bedürfnissen passt und individualisieren Sie ihn mit zusätzlichen Bausteinen. Ein Beispiel: Fahren Sie beispielsweise öfter mit dem Auto ins Ausland, bietet sich ein optionaler Auslandsschutz an.

Vergleichen und prüfen Sie Preise und Leistungen. Nicht umsonst beurteilen Kunden vor allem das Preis-Leistungs-Verhältnis ihrer Kfz-Versicherung.

 

Wie geht ein Kfz-Versicherungswechsel?

  1. Prüfen Sie den Kündigungszeitraum des alten Vertrags. In der Regel ist es das Jahresende. Ihre Kündigung muss dann bis zum 30. November 2022 bei Ihrem Versicherer sein.
  2. Kündigen Sie den alten Vertrag. Ein formloses Schreiben genügt.
  3. Verlangen Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Via Online-Tarifrechner können Sie ganz einfach Ihre Autoversicherung berechnen, online abschließen und wechseln. Bei Fragen beraten wir Sie auch gern persönlich.

 

Was macht eine gute Kfz-Versicherung aus?

  • Haftpflicht: Eine Kfz-Versicherung besteht immer aus einem Haftpflichtteil. Verursachen Sie einen Unfall, so gleicht Ihre Versicherung den Schaden des Unfallgegners aus. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Europa die Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs.
  • Teilkasko: Darüber hinaus können Sie Ihr eigenes Fahrzeug versichern: Eine Teilkasko-Versicherung deckt auch Schäden aus Diebstahl, Brand, Wildunfällen, Unwetterschäden, Tierbiss, Autoschlüssel-Diebstahl und Glasbruch ab. Bei uns sind zudem viele spezifische Leistungen für E-Fahrzeuge wie z.B. Überspannungsschäden an der eigenen Wallbox oder Diebstahl und Raub von Ladekabeln bereits in der Teilkasko inkludiert.
  • Vollkasko: Eine Vollkaskoversicherung bietet Rundum-Schutz: Schäden durch Unfall und Vandalismus am eigenen Fahrzeug sind versichert. Auch hier überzeugt unsere Kfz-Versicherung mit starken Leistungen für E-Autos. Somit gilt für den Antriebs-Akku in unserer Vollkasko eine All-Risk-Deckung.
  • Zusatzleistungen: Je nach Bedarf ergänzen zusätzliche Bausteine die Kfz-Versicherung: Ein Auslandsschutz beispielsweise sichert auch im Ausland eine Entschädigung nach deutschem Recht; eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung hilft bei juristischen Auseinandersetzungen, der Rabattschutz schützt bei einem Unfall vor Rückstufung und der Fahrerschutz sichert Personenschäden am Fahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall ab. Neu bei uns: Der Baustein TELEMATIK, mit dem Sie je nach Fahrweise Rabatte bis zu 30 Prozent auf Ihren Versicherungsbeitrag erfahren können. 10 Prozent sind im ersten Jahr sogar garantiert! Hier erfahren Sie mehr zu unserem kostenlosen TELEMATIK Baustein.
  • Einige Versicherungen bieten einen Schutzbrief an, der in Verbindung mit der Kfz-Versicherung abgeschlossen werden kann. Er greift beispielsweise bei Unfall, Panne oder Diebstahl und schließt meist europaweit und rund um die Uhr schnelle Hilfe ein. Der VHV Schutzbrief leistet beispielsweise Pannenhilfe, übernimmt notwendige Hotelkosten oder die Ersatzteilbeschaffung. Für den Fall, dass der Fahrer oder ein Mitreisender auf einer Reise mit dem Pkw erkrankt, organisiert die VHV den Arzneimittelversand bei Auslandsreisen, vermittelt ärztliche Betreuung oder organisiert den Rücktransport.

Wählen Sie die benötigten Bausteine aus. Der Versicherungsbeitrag wird automatisch errechnet.

 

Was passiert nach dem Wechsel?

  • Nach dem Sie Ihre Kfz-Versicherung gewechselt haben, erhalten Sie Ihren neuen Versicherungsschein.
  • Der neue Versicherer informiert die Zulassungsstelle über den Wechsel.
  • Die Beiträge beim Vorversicherer sind in der Regel bis Vertragsende bezahlt, wenn nicht das Fahrzeug, sondern nur die Versicherung gewechselt wird.

So einfach wechseln Sie die Kfz-Versicherung! Mit Ihrem neuen Vertrag ist Ihre Kfz-Versicherung auf dem aktuellen Stand.

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