Wohngebäudeversicherung

Marderschäden: So schützen Sie Ihr Eigenheim

Schäden am Dachboden vermeiden und richtig absichern.

Sie haben gerade die Augen zugemacht und sind kurz vorm Wegdösen. Doch plötzlich: ein unbeholfenes Poltern vom Dachboden. Mardern gefallen nicht nur Autos, sie schätzen auch die warmen, trockenen Dachböden von Wohnhäusern. Dabei bringen sie Hausbesitzer nicht nur um den Schlaf, sondern verursachen auch oft großen Schaden. Wir geben Tipps, wie Ihr Eigenheim für die nachtaktiven Raubtiere unattraktiv wird – und welche Versicherung bei Reparaturen unterstützt.

Marder haben nur Autos zum Knabbern gern? Leider nein.

Dass Marder gern einmal das Auto „angeknabbern“, ist nichts Neues. Doch – und dieses Thema wird oft vernachlässigt – auch in Wohngebäuden fühlen sich die Raubtiere wohl. Anzeichen für die pelzigen Untermieter sind unter anderem zerstörte Dämmwolle, nächtliche Geräusche im und am Haus, Pfotenspuren oder unangenehme Gerüche durch Hinterlassenschaften und Überreste von verendeten Beutetieren. Doch häufig bemerken Bewohner die Marder erst, wenn es bereits zu einem größeren Schaden gekommen ist – wie zum Beispiel zu Schimmelbildung aufgrund der kaputten Dämmung unter dem Dach. Halten Sie also Augen und Ohren offen!

So beugen Sie Marderschäden im Haus vor:

  • Kontrolle des Außenbereiches des Gebäudes und des Dachbodens auf Anzeichen von Mardern
  • Lärm durch Klopfen oder der Dauerbetrieb eines Radios vertreiben die Raubtiere. Duftstoffe, Katzen- oder Hundehaare und Ultraschallgeräte helfen ebenfalls, die Tiere abzuschrecken.
  • Verschließen des Schlupfloches, wenn sich der Marder außerhalb des Hauses befindet; das können lockere Dachziegel, Mauerlöcher oder Schlitze für die Belüftung sein.
  • Wenn alle Maßnahmen fehlschlagen, kann ein Kammerjäger den Marder mit Fallen einfangen.
Wichtig: Ein Marder darf von Privatpersonen nicht gefangen oder getötet werden, da er dem Jagdrecht untersteht. Vertrieben werden dürfen die Tiere nur von Oktober bis Februar. Im Sommerhalbjahr gilt eine Schonfrist für die Tiere – diese gilt auch für Kammerjäger.

 

Marderschäden im Haus: Welche Versicherung leistet?

Doch was, wenn alle Schutzmaßnahmen die Raubtiere nicht abschrecken? Grundsätzlich ist natürlich auch der Dachboden im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung versichert. Diese springt aber in der Regel nur bei Schäden ein, die durch Feuer, Wasser oder Unwetter entstanden sind. Die VHV bietet allerdings über den Zusatzbaustein EXKLUSIV Schutz vor Bissschäden durch wildlebende Tiere aller Art. Elektrische Anlagen und Leitungen, Dämmungen und Unterspannbahnen sind also auf diese Art bis 5.000 Euro mitversichert.

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