Gebrauchtwagenverkauf

Autoverkauf? Aber sicher!

Wie Sie Ihren Wagen ohne Stress und Risiko verkaufen

Im jahr 2021 haben knapp 6,7 Millionen Pkw in Deutschland den Besitzer gewechselt. Wer sein altes Auto verkaufen will, wünscht sich, dass alles zügig und unkompliziert über die Bühne geht – und das zu einem guten Preis. Für einen erfolgreichen und rechtssicheren Verkauf lohnt es sich, einige Dinge zu beachten – auch versicherungstechnisch.

Wo verkaufe ich mein Auto?

Am schnellsten geht es über einen Händler. Beim Verkauf von Privat an Privat lassen sich aber meist höhere Preise erzielen. Um passende Käufer zu finden, kann man (online) inserieren oder seinen Wagen auf einer der zahlreichen Autobörsen anbieten.

Gut vorbereitet ist halb verkauft

  • Aufbereiten: Lassen Sie sich den technischen Zustand des Wagens in einer Werkstatt oder Prüfstelle bescheinigen. Luftdruck, Ölstand, Kühlwasser und Bremsflüssigkeit sollten in Ordnung sein. Am besten den Wagen innen und außen ausgiebig reinigen und ihm sogar mal eine Politur gönnen.
  • Kalkulieren: Der Verkaufspreis sollte unbedingt realistisch sein. Anhaltspunkte bieten Inserate von ähnlichen Gebrauchtwagen. In der Regel handelt es sich um Angebote auf Verhandlungsbasis. Offizielle Kfz-Sachverständigengruppen bieten online Rechner an, um den Wert des Wagens besser einschätzen zu können.
  • Anbieten: Beschreiben Sie neben den technischen Daten und der Laufleistung auch die Ausstattung. Details wie neue Reifen steigern zum Beispiel den Wert. Mängel und Schäden am besten gleich ehrlich mit angegeben. Informationen über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung sind sogar Pflicht. Mehrere und gute Fotos oder auch ein Video erhöhen die Verkaufschancen.

Wie verkaufe ich einen Unfallwagen?

Schäden und größere Reparaturen dürfen Verkäufer nicht verschweigen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, alles, was über Bagatellschäden hinausgeht, offenzulegen, sonst handeln sie arglistig. Reparaturen an einem Unfallwagen müssen beim Verkauf dokumentiert werden (Werkstattquittung oder Schadensgutachten). Sollte der Käufer über Schäden nicht informiert worden sein, kann er Schadensersatzansprüche stellen und vom Vertrag zurücktreten. Auch der Gewährleistungsausschluss verliert in diesem Fall seine Gültigkeit und der Verkäufer rutscht für zwei Jahre in die Gewährleistung.

Ein Muss: die Probefahrt

Wer echtes Interesse an Ihrem Wagen zeigt, wird ihn auch Probe fahren wollen. Wenn das Auto schon abgemeldet ist, gibt es dafür bei der Zulassungsbehörde sogenannte Kurzzeitkennzeichen. Zur Beantragung ist eine Versicherungsbestätigung in Form einer eVB-Nummer erforderlich. Der Verkäufer sollte sich vorher unbedingt den Führerschein des Interessenten zeigen lassen und auch immer selbst mitfahren. Tipp: Geben Sie dabei nie den Fahrzeugbrief mit und klären Sie vorher mit Ihrer Versicherung, ob ein potenzieller Käufer bei einer Probefahrt mitversichert ist! Unterlagen, wie zum Beispiel Inspektions-Checkheft, Bedienungsanleitung und Prüfbescheinigungen, sollten Sie griffbereit haben.

Vertragssicher verkaufen

Wenn Sie sich einig sind, geht es an den Geschäftsabschluss. Im Kaufvertrag sollten private Verkäufer unbedingt die Gewährleistung ausschließen sowie Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe festhalten. Vordrucke und Musterverträge bieten zum Beispiel Verkehrsclubs als Download an. Wichtig ist, dass Fahrzeug und Papiere immer erst dann aus der Hand gegeben werden, wenn der volle Kaufpreis bezahlt wurde.

Was passiert mit der Kfz-Versicherung?

Grundsätzlich gilt: Wenn das Auto noch zugelassen ist, geht die Kfz-Versicherung mit Abschluss des Kaufvertrags auf den Käufer über. Der Käufer kann entscheiden, ob er den Vertrag weiterführt oder anderswo eine Versicherung abschließt. In jedem Fall sollte der Verkäufer seine Versicherung und die zuständige Zulassungsbehörde unverzüglich über den Kauf informieren und der Käufer das Auto zeitnah ummelden! Alternativ kann der Verkäufer den Wagen vor dem Verkauf abmelden. Klären Sie in diesem Fall vorab mit dem Käufer, wohin dieser den Wagen nach dem Kauf fahren will und ob ggfs. ein Kurzzeitkennzeichen erforderlich ist.

Gut versichert mit Kfz KLASSIK-GARANT

Die Autoversicherung der VHV ist individuell zusammenstellbar und bietet Ihnen maximale Sicherheit. Damit bleiben Ihr Weg zur Arbeit, die Reise in den Familienurlaub oder die Spritztour mit dem Auto sorgenfrei. Wenn doch einmal etwas passiert, helfen wir Ihnen mit unserer 24-Stunden-Soforthilfe schnell und unbürokratisch weiter. Übrigens: Dank unserer Leistungs-Update-Garantie wird Ihr Versicherungsschutz immer auf den neuesten Stand gebracht.

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