Kfz-Ver­si­che­rung

Schaden­frei­heits­klasse – Schadenfreies Fahren zahlt sich aus

Je höher die SF-Klasse, desto niedriger der Beitragssatz

Wie viel Sie für Ihre Kfz-Versicherung zahlen, richtet sich u. a. danach, in welche Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ­Sie eingestuft sind. Also nach der Anzahl an Jahren, die Sie als Versicherungsnehmer Ihr Fahrzeug schadenfrei versichert haben. Für jedes schadenfreie Jahr werden Sie von Ihrer Versicherung automatisch eine Schadenfreiheitsklasse weitergestuft. Bedingung dafür ist, dass Ihr Vertrag im Versicherungsjahr mindestens sechs Monate ununterbrochen bestanden hat und Sie keinen Schaden gemeldet haben, der durch die Versicherung reguliert worden ist.

Schadenfreiheitsklasse - So funktioniert die Einstufung

In der Kfz-Haftpflicht- sowie in der Vollkaskoversicherung wird jeweils eine eigene Einstufung der SF-Klasse vorgenommen – diese kann unterschiedlich sein, wenn z. B. in einer Versicherung bereits ein Schaden abgerechnet wurde. In der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklassen.

Je höher die SF-Klasse, desto niedriger ist der Beitragssatz, desto mehr Geld sparen Sie! Fahranfänger haben verschiedene Möglichkeiten, um die Einstufung in die teure Klasse 0 zu umgehen, z. B. kann das Fahrzeug über die Eltern versichert werden. Mehr zu den Einstufungsmöglichkeiten für Fahranfänger.

Rückstufung der SF-Klasse im Schadenfall

Der Versicherungsnehmer steigt jedes Jahr zum 1. Januar in eine bessere Klasse, solange der Vertrag im Versicherungsjahr mindestens sechs Monate ununterbrochen bestanden hat und er keinen verschuldeten Unfall über die Kfz-Haftpflicht- oder die Vollkaskoversicherung abrechnet. Tritt ein solches Schadenereignis ein, wird der Versicherungsnehmer zurückgestuft und zahlt ab dem nächsten Jahr mehr für seine Kfz-Versicherung.

Als Versicherungsnehmer können Sie die Rückstufung Ihrer SF-Klasse durch Selbstübernahme vermeiden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Freiwillige Erstattung: Die VHV bietet eine freiwillige Erstattung an. Dafür informieren wir Sie als Versicherungsnehmer nach einem Schaden – bis zu einer Entschädigungssumme von 1.000 Euro – über die Möglichkeit einer Rückzahlung. Wir lassen Ihnen zwölf Monate Zeit für die Erstattung – andere Versicherer fordern das Geld innerhalb von sechs Monaten zurück. Nach Ihrer freiwilligen Rückzahlung betrachten wir den Schaden, für den die Erstattung erfolgte, so, als sei er nie eingetreten. 
Unser Tipp: Auch bei einer Entschädigungszahlung von über 1.000 Euro ist eine freiwillige Rückzahlung möglich und kann sinnvoll sein.

 

  • Rabattschutz zum Erhalt der SF-Klasse: Sie haben die Möglichkeit, einen sogenannten Rabattschutz zu vereinbaren. Dies ist bei der VHV ab SF-Klasse 3 möglich. Wenn Sie neben der Kfz-Haftpflicht- auch eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, kann der Rabattschutz allerdings nur für beide gleichzeitig abgeschlossen werden. Mit einem Rabattschutz behandeln wir pro Versicherungsjahr einen belastenden Schaden so, als sei er gar nicht eingetreten. Der Vorteil für Sie: Selbst nach einem Unfall wird Ihr Vertrag im Folgejahr trotzdem in die nächstbessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. 
Achtung: Ihre geschützte Schadenfreiheitsklasse können Sie bei einem Wechsel der Versicherung nicht mitnehmen. Dem neuen Versicherer werden jedoch die schadenfreien Jahre bestätigt, die sich ohne den Rabattschutz ergeben.

 

Schadenfreiheitsklasse übernehmen oder übertragen

Eine Schadenfreiheitsklasse kann auch auf eine andere Person übertragen werden (z. B. von den Eltern oder vom Ehepartner). Die begünstigte Person kann jedoch nur die Schadenfreiheitsklasse übernehmen, die sie erzielt hätte, wenn sie ab Führerschein-Erwerb selbst ein Auto versichert und gefahren hätte.

Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, können Sie Ihre schadenfreien Jahre und somit Ihre SF-Klasse mitnehmen. Bei der VHV übernehmen wir den Schadenverlauf und damit die Einstufung, die Ihr Vorversicherer bescheinigt – für Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkasko zusammen.

Egal, in welcher Schadenfreiheitsklasse Sie sich befinden – das Wichtigste ist, dass Sie schadenfrei bleiben! Wir wünschen Ihnen jederzeit eine gute Fahrt!

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