Vermieter-Rechts­schutz gegen Mietnomaden

Mietnomaden­ver­si­che­rung

Sichern Sie sich gegen Schäden durch Einmietbetrüger ab.

Immer mehr Vermieter in Deutschland werden Opfer von Einmietbetrügern, sogenannten Mietnomaden. Mietausfälle, Gerichtsverfahren und Zwangsräumung können schnell zu einer großen finanziellen Belastung werden. Die VHV bietet Ihnen zuverlässigen Rechtsschutz und unterstützt Sie mithilfe von JURCASH bei der Auswahl zuverlässiger Mieter.

Was sind Mietnomaden?

Einmietbetrüger, umgangssprachlich auch als Mietnomaden bezeichnet, sind Mieter, die ihre Miete vorsätzlich nur unregelmäßig oder gar nicht bezahlen und häufig die gemietete Wohnung in einem heruntergekommenen Zustand fluchtartig verlassen.

Aufgrund langwieriger Reinigungs-, Sanierungs- und Renovierungsarbeiten, kann die Wohnung über Monate hinweg nicht vermietet werden, dadurch entstehen weitere Mietausfälle. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren und zur Zwangsräumung, wird es für Sie als Vermieter richtig teuer, da eine Räumungsklage bis zu 18 Monate in Anspruch nehmen kann.

Wie kann ich mich vor Mietnomaden schützen?

Mietnomaden zu erkennen ist schwierig, da sie meist vorsätzlich handeln und falsche Angaben hinsichtlich ihres Verdienstes machen und gefälschte Dokumente vorlegen. Folgende Dinge sollten Sie in jedem Fall bei einer Wohnungsvermietung berücksichtigen:  

  • Lassen Sie sich nicht von Äußerlichkeiten blenden.
  • Bestehen Sie auf eine Bonitätsauskunft und eine freiwillige Selbstauskunft, inkl. Name, Adresse und Gehaltsnachweisen.
  • Prüfen Sie die Angaben gründlich und erkundigen Sie sich beim vorherigen Vermieter nach dem Zahlungs und Wohnverhalten des potenziellen Mieters.
  • Lassen Sie den Mieter erst nach Zahlung der Mietkaution in die Wohnung einziehen.
  • Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab. Mit der VermieterRechtsschutzversicherung der VHV können Sie den kostenlosen Inkassoservice JURCASH für Bonitätsauskünfte sowie Adressermittlungen nutzen.


Der beste Schutz gegen Mietnomaden: Eine Rechtsschutzversicherung

Ist der Mietnomade erst einmal eingezogen, kann das Mietverhältnis meist erst vor Gericht beendet werden. Dabei bleiben die Vermieter meist auf den Prozesskosten sitzen. Die Rechtsschutzversicherung für Vermieter übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten, um die Schadensersatzansprüche oder die Kosten für eine Räumung durchzusetzen. Mit den Baustein WOHNUNG/GRUNDSTÜCK der VHV Rechtsschutzversicherung sind Sie als Vermieter also auf der sicheren Seite. Zusätzlich steht Ihnen der professionelle Inkassoservice JURCASH von der ersten Mahnung bis hin zur Zwangsvollstreckung zur Verfügung.


Auch langjährige Mieter können plötzlich zahlungsunfähig werden

Nicht alle Mieter, die ihren Mietzins nicht zahlen, handeln vorsätzlich. So können Mieter durch einsetzende psychische Probleme aufgrund einer plötzlichen Trennung oder Arbeitslosigkeit zu Mietschuldnern werden. Einen hundertprozentigen Schutz vor Mietausfällen und Mietnomaden gibt es also nicht. Umso wichtiger ist es, dass Sie als Vermieter eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, die Ihnen Rechtsschutz bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gibt.

Welche rechtlichen Mittel habe ich gegen Mietnomaden?

Stehen zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten aus, sind Sie dazu berechtigt, Ihren Mieter fristlos zu kündigen. Hierbei sollten Sie sich Unterstützung von einem Anwalt einholen, da es gewisse Formalien gibt, an die man sich als Vermieter halten sollte. Reagiert der Mieter nicht auf die Kündigung, was bei Mietnomaden meistens der Fall ist, können Sie eine Räumungsklage einreichen. Bis eine Zwangsräumung vollstreckt wird, können aber durchschnittlich 15-18 Monate vergehen. Mit dem neuen Mietrecht ab 2013 wurde das Recht der Vermieter hinsichtlich Einmietbetrügern aber gestärkt. So kann beispielsweise ein Gericht den Mieter dazu verpflichten eine Sicherheitsleistung auf einem Sonderkonto zu hinterlegen, damit sich die Mietschulden nicht weiter erhöhen während der laufenden Räumungsklage.

Gibt es eine Liste oder ein Mietnomaden-Register?

In der Vergangenheit gab es immer wieder Bestrebungen, eine Art Mietnomadenliste oder Mietnomadendatenbank anzulegen. Aus Gründen des Datenschutzes wurde diese Liste aber verboten, da auch der Mieterschutzbund sich heftig dagegen gewehrt hat.

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