Schützen Sie Ihr gutes Recht im Verkehr

Verkehrs-Rechts­schutz

Sichern Sie sich, Ihre Familie und weitere Insassen Ihres Fahrzeugs umfassend ab – mit der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung der VHV.

Wir Deutschen fahren gerne Auto. Logisch, dass es da auch viele Verkehrsdelikte gibt.  So sind die Verkehrsunfälle in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen, laut Statistisches Bundesamt. Viele dieser Verkehrsdelikte landen vor Gericht. Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist daher sinnvoll, für jeden der tagtäglich mit dem Auto unterwegs ist. Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung der VHV bietet Ihnen umfangreichen Verkehrsrechtsschutz. Und das Beste: Die Versicherung ist steuerlich absetzbar.

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung der VHV wird in Kombination mit einer Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung  als Rechtsschutz KLASSIK-GARANT angeboten und sichert Sie somit umfangreich bei Streitigkeiten vor Gericht ab.

Drei gute Gründe für unsere Verkehrs-Rechts­schutz­ver­si­che­rung:

  1. Immer der aktuellste Verkehrs-RechtsschutzBei uns erhalten Sie automatisch immer den aktuellsten Versicherungsschutz. Dafür sorgt die einzigartige Leistungs-Update-Garantie der VHV.
  2. Juristische Beratung am Telefon inklusiveSie benötigen eine juristische Beratung zum Thema Verkehrs-Rechtsschutz? Unsere telefonische Rechtsberatung JURCALL steht Ihnen von Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr kostenfrei zur Verfügung für juristische Beratung über alle Rechtsgebiete, auch in nicht versicherten Bereichen.
  3. Für die ganze Familie und alle Mitfahrer – weltweitMit der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung schützen Sie nicht nur sich, sondern auch Ihre Familie und Ihre Mitfahrer. Darüber hinaus besteht für Sie auch Versicherungsschutz als Fußgänger, Fahrgast oder Radfahrer.

Welche Kosten übernimmt die Verkehrs-Rechts­schutz­ver­si­che­rung?

Generell übernimmt der Verkehrs-Rechtsschutz der VHV die gesetzlichen Kosten und Gebühren in unbegrenzter Höhe, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind. Ausnahme sind die Kosten für Mediatoren und Sachverständige, die beschränkt sind. Bitte beachten Sie: Geldstrafen und Bußgelder sind bei der Verkehrs-Rechtsschutz nicht versichert.


Die Vekehrs-Rechtsschutzversicherung der VHV deckt also folgende Kosten:

  • Die gesetzlichen Gebühren Ihres Anwalts
  • Die Gerichtskosten einschließlich der Gebühren für Sachverständige sowie Vollstreckungskosten
  • Die Kosten, die dem Gegner durch das Gerichtsverfahren entstanden sind, soweit Sie zu deren Erstattung verpflichtet sind
  • Die Kosten für eine Mediation in Höhe von bis zu 2.000 Euro je Mediation; maximal 4.000 Euro in einem Kalenderjahr
  • Die Kosten für die telefonische Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte mit JURCALL


Welche Rechtsbereiche deckt die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ab?

Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung der VHV sichert Sie vielfältig ab und umfasst die folgenden Rechtsbereiche:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz
  • Steuergerichts-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz im Verkehrsrechtsschutz
  • Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz bei Ordnungswidrigkeiten
  • Opfer-Rechtsschutz

Kann man eine Verkehrs-Rechtschutz­ver­si­che­rung auch rückwirkend abschließen?

Und plötzlich ist es passiert: Man hat einen Verkehrsunfall, aber noch keinen Verkehrs-Rechtsschutz. Rückwirkend können Sie bei der VHV leider keine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abschließen. Bei Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung bei der VHV gilt eine Wartezeit von zwei Monaten, bis der Verkehrs-Rechtsschutz greift.

Aber es gibt auch gute Nachrichten: Vielleicht besitzen Sie bereits eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung bei einem anderen Anbieter? Dann können Sie ohne Wartezeit zur VHV wechseln und genießen sofort den umfassenden Verkehrs-Rechtsschutz.

Folgende Leistungen im Verkehrs-Rechtsschutz erhalten Sie ohne Wartezeit:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Straf-und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutuz

Verkehrs-Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung

Unter Selbstbeteiligung versteht man den finanziellen Anteil, den ein Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst zahlen muss. Mit der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung der VHV beträgt die Selbstbeteiligung 300 Euro und sinkt sogar auf 150 Euro, wenn Sie einen von der Rechtsschutzversicherung  vermittelten Rechtsanwalt beauftragen.

Mit unserem Zusatzbaustein „FLEXIBILITÄT“ können Sie die Höhe der Selbstbeteiligung selbst festlegen: Wählen Sie zwischen 0, 150 oder 250 Euro.

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