28.02.2020 - Lesedauer: 3 Min.

Nachhaltig: Ver­si­che­rungs­tipps für energieeffizientes Wohnen

Sicherheit für Photovoltaik und Co.

1,7 Millionen installierte Photovoltaikanlagen wurden bis Ende 2018 in Deutschland gezählt – davon 76.500 Neuinstallationen. Immer mehr Eigentümer entschließen sich dazu, hauseigenen Strom zu produzieren. Durch die Nutzung von umweltschonenden Technologien tragen sie dazu bei, dass weniger CO2 ausgestoßen und die Umwelt geschont wird. Die Anschaffung entsprechender Anlagen – meist Photovoltaik- oder Kleinwindkraftanlagen – ist nicht günstig. Umso wichtiger ist es, das Investment auch im Schadenfall entsprechend abgesichert zu wissen. Doch: Nicht automatisch sind Schäden an Anlagen für energieeffizientes Wohnen in Wohngebäudeversicherungen abgesichert. Lesen Sie also in Ihrem aktuellen Versicherungsvertrag einmal nach, was wirklich versichert ist und was nicht. Hier erfahren Sie, wie die VHV Ihr Effizienzhaus versichert.

Photovoltaik

Während Photovoltaikanlagen gegen die Grundgefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel) bereits in unserer Wohngebäudeversicherung abgesichert sind, sind sie es bei Schäden durch Schneelast, Vandalismus, Bedienungsfehler, Feuchtigkeit, Fahrlässigkeit oder Tierbiss nicht. Der optionale Ökobaustein Photovoltaik schließt diese Deckungslücke. Er beinhaltet auch eine Allgefahrendeckung und eine Ertragsausfallversicherung für die Photovoltaikanlage.

Folgendes gilt es zu beachten:

  • Es muss sich um eine Aufdachanlage handeln, Flachdachanlagen sind fest im Baukörper zu verankern.
  • Die Anlage muss netzgekoppelt sein.
  • Die Anlagenleistung darf 20 kilowatt/peak nicht überschreiten. 
  • Die Versicherungssumme beträgt maximal 25.000 Euro, und es gilt eine Selbstbeteiligung von 250 Euro je Versicherungsfall.
  • Der Wert der Photovoltaikanlage muss auch in der Versicherungssumme für das Wohngebäude enthalten sein.

Windkraft

Kleinwindkraftanlagen im Garten oder auf dem Dach sind nicht automatisch über die Wohngebäudeversicherung mitversichert. Die Lösung? Der Ökobaustein Windkraft. Er schützt Kleinwindkraftanlagen gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Hier ist die Entschädigungsleistung auf max. 5.000 Euro begrenzt.

Gut zu wissen: Sollten Sie sich für eine Kleinwindkraftanlage interessieren, informieren Sie sich im Vorfeld genauestens über notwendige Baugenehmigungen. Dazu gibt es in Deutschland keine einheitliche Regelung. Auflagen zu Standort und Höhe können so zum Beispiel von Kommune zu Kommune anders ausfallen. Mancherorts werden so zum Beispiel auch Ausgleichszahlungen fällig, wenn die Windanlage die Umwelt optisch verschandelt.

Energetische Sanierung nach einem Schadenfall

Muss Ihre alte Heizungsanlage nach einem Schadenfall ersetzt werden, zahlt eine Wohngebäudeversicherung in der Regel nur für eine vergleichbare Anlage. Anders sieht es beim Ökobaustein Energetische Sanierung unserer Wohngebäudeversicherung aus: Möchten Sie nach einem Schaden auf umweltschonende Technologien umsteigen, trägt die VHV hierfür die Mehrkosten bis 10.000 Euro – beispielsweise für die energetische Modernisierung der Heizungsanlage. Ausgenommen sind behördlich vorgeschriebene Maßnahmen.

Kostenübernahme bei Primärenergie-Ausfall

Fällt die hauseigene Energieversorgung nach einem Schaden aus, muss Strom oder Wärmeenergie zugekauft werden. Die Kosten nach einem Ausfall der hauseigenen Energiegewinnung werden bis zu 500 Euro erstattet, wenn unser Ökobaustein Primärenergie gewählt wurde.

Weitere Infos zu unserer Wohngebäudeversicherung mit ihren Ökobausteinen, erhalten Sie hier:

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