FIRMENPROTECT-Forderungsausfall
Sichern Sie sich Ihre Liquidität mit der Warenkreditversicherung VHV FIRMENPROTECT-Forderungsausfall
Verbessern Sie das Zahlungsverhalten Ihrer Kunden und behalten Sie ihre Bonität im Auge – mit der umfangreichen Warenkreditversicherung VHV FIRMENPROTECT-Forderungsausfall für Firmen mit einem Jahresumsatz bis 30 Mio. Euro. Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Ausfallrisiko zu minimieren und kommen für berechtigte Forderungen auf, wenn Ihr Kunde zum Beispiel aufgrund von Insolvenz nicht zahlt.
Drei gute Gründe für unsere Forderungsausfallversicherung:
- Sicherheit schon vor VertragsabschlussSie sparen Zeit und Geld durch Bonitätsprüfungen. Die Bonität Ihrer Neukunden wird geprüft, bei Gewerbekunden ggf. noch vor der Angebotsabgabe. Und während Ihrer Zusammenarbeit behalten die VHV Kreditexperten die Bonität Ihrer Kunden im Auge und informieren Sie bei etwaiger Verschlechterung.
- Liquiditätssicherung: Ihr Schutz gegen ZahlungsausfälleWir zahlen Ihnen hohe Entschädigungsleistungen bis zu 90 Prozent der versicherten Forderung. Dabei verzichten wir – im Gegensatz zu anderen Anbietern – auf ein vorgeschaltetes Inkasso, sodass Sie schneller zu Ihrem Geld kommen.
- Sie verbessern die Zahlungsmoral Ihrer KundenUnsere Bestandskunden berichten: Schon ein Hinweis auf Rechnungen und/oder Mahnungen über die bestehende VHV Forderungsausfallversicherung führt zu einer verbesserten Zahlungsmoral und schnelleren Geldeingängen.
Unsere Leistungen
- Versicherungsschutz bei Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit Ihrer Abnehmer bei mangelnder Bonität in Höhe von bis zu 90 Prozent
- Versicherungsschutz bei Zahlungsunwilligkeit Ihrer Abnehmer inkl. bestrittener Forderungen bis zu 70 Prozent für Unternehmen der Baubranche.
- Wir springen ein, wenn Ihre Rechnungen aus Werkleistungen, Warenlieferungen oder Dienstleistungen fällig sind, aber nach drei Monaten noch nicht bezahlt wurden
- Wir versichern Ihnen Forderungen gegenüber Privatpersonen
- Wir sichern auf Wunsch auch Forderungen gegenüber öffentlichen Auftraggebern im Inland ab und ersetzen diese, wenn fällige Rechnungen nicht innerhalb von drei Monaten bezahlt wurden
- Komfortables Onlineportal, in dem Sie Ihre Bestandskunden optimal verwalten können
- Erfahrene Ansprechpartner mit langjährigem Know-how, die Sie auf Wunsch vor Ort individuell beraten
- Sie können eine umfangreiche Bonitätsprüfung zu günstigen Preisen beantragen.
- Möglichkeit einer Parallelphase bei einem Wechsel aus einem Bestandsvertrag
- Optionale Deckungserweiterungen und branchenabhängige Spezialbausteine
Sie haben noch Fragen? Werfen Sie gerne einen Blick in unsere FAQs oder kontaktieren Sie unsere Experten: wkvneu@vhv.de, Tel.: 0511.907-3496.
Beispiel für unsere VHV FIRMENPROTECT-Forderungsausfall
Sie stellen Ihrem Kunden (Abnehmer) für erbrachte Leistungen 100.000 Euro netto in Rechnung. Das Zahlungsziel verstreicht ohne Geldeingang. Auf Ihre Mahnung hin gibt der Auftraggeber Mängeleinreden an, ohne diese stichhaltig zu begründen.
Sie beauftragen einen unabhängigen, von der IHK zugelassenen Sachverständigen, der den Wert der Leistung auf 90.000 Euro schätzt. 70 Prozent des vom Gutachter geschätzten Wertes werden von der VHV übernommen, also rund 60.000 Euro. Mit dem Anwalt Ihres Vertrauens führen Sie die Klage durch, Sie obsiegen bei Gericht und Sie erhalten die Zahlung Ihres Kunden. Dann ist die Vorabentschädigung gemäß den Vertragsbedingungen an die VHV zurückzuzahlen.
Wird Ihr Kunde insolvent und kann die titulierte Forderung nicht mehr begleichen, erfolgt eine Nachzahlung durch die VHV auf 90.000 Euro des gerichtlich festgestellten Wertes (Selbstbeteiligung 10 Prozent, mindestens 500 Euro). Übrigens: Für kleinteilige Forderungen unter 10.000 Euro wird ab sofort seitens der VHV auf die Vorlage des unabhängigen Sachverständigengutachtens verzichtet.