Sturmschäden – So schützen Sie sich gegen Wetterextreme
Mit Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gegen den Wind

Das vergangene Jahr war laut der Weltorganisation für Meteorologie das drittwärmste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Die weltweite Klimaerwärmung liegt derzeit bei knapp 2 Grad Celsius. Mit steigenden Temperaturen können wir uns auch auf mehr und heftigere Stürme, extremere Regenfälle und länger anhaltende Hitzewellen einstellen. Diese Wetterphänomene hängen mit der globalen Klimaerwärmung zusammen, die wir in Zukunft Jahr für Jahr deutlicher zu spüren bekommen werden. Der Klimawandel schreitet voran.
Stürmische Zeiten
Statistisch treten im Februar und März die stärksten Stürme in Deutschland auf. Im letzten Jahr war es Orkantief Sabine, das mit 178 km/h über Deutschland fegte und Orkanböen, Hagel und Starkregen mit sich brachte. Von Sturm im Sinne der Versicherungsbedingungen spricht man übrigens ab Windstärke 8 – einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h. Die sogenannte Beaufortskala unterscheidet insgesamt zwölf Windstärken, wobei Beaufort 0 für Windstille steht. Bei Beaufort 12 handelt es sich um einen Orkan, der mit Windgeschwindigkeiten ab 118 km/h für schwere Verwüstungen sorgen kann. Die Stufen 8 bis 12 haben wir hier im Überblick für Sie:
Beaufortskala: Sturm
Beaufort Bezeichnung | km/h | Auswirkungen im Binnenland |
8 stürmischer Wind | 62-74 km/h | Zweige brechen von Bäumen; erschwert erheblich das Gehen im Freien |
9 Sturm | 75-88 km/h | Äste brechen von Bäumen, kleinere Schäden an Häusern (Dachziegel oder Rauchhauben abgehoben) |
10 schwerer Sturm | 89-102 km/h | Wind bricht Bäume, größere Schäden an Häusern |
11 orkanartiger Sturm | 103–117 km/h | Wind entwurzelt Bäume, verbreitet Sturmschäden |
12 Orkan | ab 118 | schwere Verwüstungen |
Quelle: Deutscher Wetterdienst
Die anstehenden Frühjahrsstürme gehen häufig einher mit Überschwemmungen, Starkregen und Hagel. Zuletzt hatten wir in Deutschland aufgrund des Tauwetters nach dem Schnee zu Beginn des Jahres vielerorts extremes Hochwasser, das auch Erdrutsche mit sich gebracht hat.
Sturmschäden
Die häufigsten Schäden durch Sturm entstehen zum einen in der Natur selbst: abgebrochene und herabfallende Äste, umgeknickte oder gar entwurzelte Bäume. Wo Bäume Schaden nehmen und umstürzen, können sie weiteren Schaden anrichten – an Gebäuden oder anderen Gegenständen. Häufig packt sich stürmischer Wind als Erstes die Dachziegel. Abgedeckte Dächer sind das eine, doch wo landen die vom Wind verwehten Dachziegel? Steht ein Auto bei Sturm an der falschen Stelle, ist es schnell passiert: kaputte Windschutzscheibe oder Delle in der Motorhaube. Wird ein Fahrzeug bei Sturm von umherfliegenden Gegenständen wie einem Dachziegel beschädigt, übernimmt die Kfz-Kaskoversicherung den Schaden. Gleiches gilt für umgestürzte Bäume oder Hagelschäden, die dem Auto zusetzen. Doch wer kommt für Sturmschäden am Gebäude auf?
Was zahlt die Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung kommt für Sturmschäden außen am Gebäude auf. Das kann das abgedeckte Dach sein oder das beschädigte Mauerwerk, in das ein Baum gestürzt ist. Die Gebäudeversicherung ist vom Eigentümer der Immobilie abzuschließen und beinhaltet alle fest installierten Gebäudebestandteile. Zum Gebäude zählt dabei ebenfalls der Zaun ums Grundstück oder die im Mauerwerk montierte Markise – beides würde im Schadenfall bei Beschädigung oder vollständiger Zerstörung über die Wohngebäudeversicherung KLASSIK-GARANT ersetzt. Sollte das Haus nach einem Sturmschaden einsturzgefährdet oder aus anderen Gründen nicht mehr bewohnbar sein, übernimmt die Gebäudeversicherung die Hotelkosten (max. 100 Tage zu je 100 Euro pro Nacht) oder bei Vermietung den Mietausfall. Verkehrssicherungsmaßnahmen werden bis 2.500 Euro und Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten bis zu 75.000 Euro übernommen. Die Feuerrohbauversicherung kann optional in Anspruch genommen werden – übrigens beitragsfrei, sofern das Wohnhaus nach Fertigstellung über die VHV versichert wird.
Im Tarif KLASSIK-GARANT EXKLUSIV sind die Leistungen der Wohngebäudeversicherung noch umfangreicher. So werden Mietausfälle bis zu 36 Monate und Hotelkosten (max. 200 Tage zu je 100 Euro pro Nacht) übernommen. Außerdem werden für umgestürzte Bäume und deren Wiederaufforstung bis zu 10.000 Euro gezahlt. Stromschwankungen, z. B. durch einen Blitzeinschlag während eines Gewitters, sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitabgedeckt. Auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet die VHV bis zur Versicherungssumme ebenfalls.
Was zahlt die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung reguliert die Schäden, die innerhalb von Haus und Wohnung entstehen. Sie zahlt für Beschädigung und Verlust von beweglichen Gegenständen im Gebäude – den Hausrat. Dazu zählen Möbel und Einrichtungsgegenstände wie z. B. Waschmaschine oder Teppiche. In der Hausratversicherung KLASSIK-GARANT werden Sturm- und Hagelschäden nicht nur für den eigentlichen Hausrat, sondern auch für Terrassen und Balkone übernommen, inkl. der sich darauf befindlichen Gegenstände – bis zu 1.000 Euro. Im Tarifbaustein EXKLUSIV zahlt die Hausratversicherung sogar für Schäden auf dem Versicherungsgrundstück – bis 3.500 Euro und ohne Selbstbeteiligung. Bis zur Versicherungssumme hat gelöscht: Wenn das Haus noch gar nicht fertig ist, besteht mit einer abgeschlossenen Wohngebäudeversicherung für die ersten 24 Monate automatisch eine beitragsfreie Rohbauversicherung. hat gelöscht: Mietausfall hat gelöscht: oder Hotelkosten hat gelöscht: ebenfalls 3 verzichtet die VHV auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und übernimmt die Schadenregulierung.
So nutzen Sie die Ruhe vor dem Sturm
Wenn etwas in der Luft liegt, sollten Sie die Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) im Blick behalten. Der DWD aktualisiert die gegenwärtige Warnsituation in Deutschland stetig. Auch WarnApps wie KATWARN oder NINA veröffentlichen dringende Warnmeldungen. Sollte es tatsächlich eine Sturmwarnung geben, können Sie sich mit diesen Tipps vorbereiten:
- Fenster, auch Dachfenster, Kellerfenster oder Oberlichter im Wintergarten schließen
- Fensterläden schließen oder geöffnet sicher befestigen
- Türen schließen und auch an das Garagentor oder das Gartenhäuschen denken
- Rollläden vollständig hochziehen, damit der Wind keine Angriffsfläche hat – Markisen vollständig einfahren
- alle frei beweglichen Gegenstände im Garten, auf der Terrasse und dem Balkon, die ggf. abheben und wegfliegen könnten, sichern: Feuerschale, Grill, Blumentöpfe, Dekoration und Co.
- größere Gegenstände wie Gartenmöbel oder das Trampolin sicher verstauen oder anketten
- Fallrohre und Dachrinnen reinigen und die Rückstauklappe regelmäßig warten lassen
- Auto bei Sturmwarnung nach Möglichkeit nicht direkt unter einem Baum parken
Mit extremen Wettersituationen werden wir alle in Zukunft leben müssen. Wir bieten Ihnen den notwendigen und umfassenden Schutz – auch in stürmischen Zeiten.
Nicht erst seit den großen Starkregenereignissen in Deutschland ist die ergänzende Elementarversicherung unverzichtbarer Bestandteil zur Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung. Denn nur eine Elementarversicherung schützt bei Schäden durch Naturkatastrophen wie Starkregen, Hochwasser und Überschwemmungen sowie Rückstau. Wenn die Kanalisation die Wassermengen nicht mehr aufnehmen kann und das Wasser plötzlich nicht nur im Keller steht, sondern womöglich auch aus der Toilette überläuft, greift die Elementarversicherung. Die Wohngebäudeversicherung kommt in diesen Fällen nicht für Schäden auf. Deshalb ist die Elementarversicherung mit Blick auf den weiteren Klimawandel elementarer denn je.