Es gehört mittlerweile zum Tagesgeschäft eines Unternehmens der Bauwirtschaft, für einen Großteil der zu erbringenden Leistungen Sicherheitseinbehalte bauvertraglich vereinbaren zu müssen. D.h., der Auftraggeber behält einen bestimmten Prozentsatz, meist 5 % oder 10 % der Auftragssumme bzw. der Schlussrechnung, als sog. Sicherheitseinbehalt ein. Dieser Betrag soll dann der zusätzlichen Sicherstellung der vertraglichen Verpflichtungen des Unternehmens dienen. 

In der Regel haben die Unternehmen der Bauwirtschaft die Möglichkeit, diesen Sicherheitseinbehalt in Form von Garantieurkunden abzulösen. 

An sich ist die Forderung nach Garantieurkunden nicht unbedingt ungewöhnlich, aber sie führt gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen zu Konsequenzen, die die Finanzstruktur wesentlich beeinflussen können. Wird das in Anspruch genommene Garantievolumen z.B. teilweise oder ganz auf das Kreditobligo angerechnet, kann dies wesentliche Auswirkungen auf die notwendige Unternehmens- und Auftragsfinanzierung haben - Liquiditätsengpässe sind eine häufige Folge.