Pri­vat­haft­pflicht

Waffe oder Sportgerät? – Schießsport richtig versichern

Was passiert, wenn Sie übers Ziel hinausschießen?

Bogenschießen gehört zu den beliebtesten Schießsportarten und erfordert viel Disziplin. Für den perfekten Treffer braucht es vor allem Körperbeherrschung, Ruhe und Konzentration. Schon kleine Unaufmerksamkeit oder falsche Handhabungen können zu folgeschweren und teuren Unfällen führen. Doch wann kommt die Privathaftpflicht für entstandene Schäden auf? Und was gilt noch als Sportgerät und was bereits als Waffe?

Schon gewusst: Das Waffengesetz

Nach Anlage 1; Ziffer 1.2.3 des deutschen Waffengesetztes sind beispielsweise Armbrüste im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände. Der Bogen eines Bogenschützen gilt hingegen als Sportausrüstung und fällt nicht unter das Waffengesetz, da keine Energie gespeichert werden kann.

Privathaftpflicht empfehlenswert

Beim Schießsport jeder Art handelt es sich um Sportarten mit Verletzungspotenzial. Darum ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung in jedem Fall sinnvoll. Denn selbst der geschickteste Schütze ist vor Unfällen nicht gefeit. Ist beispielsweise ein Bogen defekt, könnte der Pfeil unkontrolliert vom Bogen springen, Personen unabsichtlich verletzen und Gegenstände beschädigen.

Welche Sportart ist wie versichert?

Bogenschießen:

Der Bogen gilt als Sportausrüstung und fällt nicht unter das Waffengesetz. Versicherungsschutz besteht sowohl bei der Ausübung des Sports als auch bei der Lagerung der Ausrüstung.

Armbrustschießen:

Eine professionelle Armbrust schießt weit über 100 Meter und verfügt über eine enorme Durchschlagskraft – ist also um ein vielfaches gefährlicher als der Bogen. Es gibt zwei Armbrust-Varianten: Bei der Gewehrarmbrust werden kurze Bolzen, beim sogenannten Kugelschnäpper werden 8 mm große Stahlkugeln verwendet.

Beide Modelle gelten als Waffe. Versicherungsschutz besteht, wenn Sie die Bestimmungen des Waffengesetzes einhalten:

  • Die Armbrust darf nur von Personen über 18 Jahren erworben und besessen werden (Registrierung nicht erforderlich).
  •  Bolzen und Gerät müssen in einem verschlossenen Waffenschrank getrennt voneinander aufbewahrt werden.

Wichtig: Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch von Schießausrüstungen zu Jagdzwecken. Selbstverständlich kommt KLASSIK-GARANT auch nicht für die Schäden aus strafbaren Handlungen auf.

Treffsicherer Schutz: KLASSIK-GARANT

Mit KLASSIK-GARANT sind Hobby-Schützen treffsicher unterwegs, wenn sie mal unbeabsichtigt übers Ziel hinausschießen oder den Bogen überspannen sollten. Folgende Risiken deckt die VHV Privathaftpflicht im Bereich Sport und Freizeit ab:

  • Ausübung von Sport, u. a. inkl. Besitz und Gebrauch von Fahrrädern, Skateboards, Inlineskates sowie Teilnahme an privaten Radrennen
  • Erlaubter privater Besitz und Gebrauch von Waffen und Munition (außer zur Jagd), Abbrennen erlaubter Feuerwerke
  • Ehrenamtstätigkeit/Freiwilligenarbeit/nicht gewerbliche Betreuung
  • Elektronischer Datenaustausch bzw. Internetnutzung bis zur Versicherungssumme

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