Erste eigene Wohnung

Welche Versicherungen können weiter über die Eltern laufen und welche sind unbedingt für die eigenen vier Wände abzuschließen?

Bald ist es soweit – die erste eigene Wohnung ist gefunden, die Umzugskisten gepackt und die Vorfreude auf ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden groß. Um das WLAN haben Sie sich schon gekümmert, aber haben Sie auch an den notwendigen Versicherungsschutz gedacht? Bisher liefen die Versicherungen über Ihre Eltern, doch spätestens mit der ersten eigenen Wohnung sollten Sie sich selbst mit Ihrem notwendigen Versicherungsschutz befassen.

Welche Versicherung für die erste eigene Wohnung?

Privathaftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung, denn sie deckt alle Schäden ab, die Sie anderen zufügen – egal, ob Sachschäden, Personenschäden oder Vermögensschäden. Die Privathaftpflicht benötigen Sie also, um im Alltag abgesichert zu sein, falls Ihnen ein Missgeschick passiert.

Für die erste eigene Wohnung ist die Privathaftpflichtversicherung der VHV wichtig, weil sie auch Umzugsschäden und Mietsachschäden übernimmt. Sollten Sie also beim Umzug in die erste eigene Wohnung das Treppenhaus beschädigen, zahlt die private Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt ebenfalls Schäden, die Sie innerhalb Ihrer Mietwohnung verursachen: z. B. zerkratztes Laminat. In EXKLUSIV sind auch Glasbruchschäden mitversichert (mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR).

Achtung: In der privaten Haftpflichtversicherung Ihrer Eltern sind Sie solange mitversichert, wie die häusliche Gemeinschaft besteht. Mit dem Umzug lösen Sie diese häusliche Gemeinschaft auf und müssen Ihre eigene Privat-Haftpflichtversicherung abschließen. Ausnahme: Die Kinder befinden sich in der Erstausbildung oder einem Studium. Bis zum Ausbildungsende besteht Versicherungsschutz über den Vertrag der Eltern, auch bei getrennten Wohnsitzen. Versicherungsschutz über den Vertrag der Eltern würde in diesem Fall sogar für die Wohnung (Verkehrssicherungspflicht) der Kinder bestehen. 

 

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ist für die erste eigene Wohnung unverzichtbar, da sie alle beweglichen Gegenstände versichert, die sich innerhalb der Wohnung befinden und Ihnen gehören: Möbel, Kleidung, Elektronikgeräte, Küchenutensilien und Wertgegenstände – sogar Bargeld ist versichert. Bei einem Wasserschaden, bei Brand oder einem Einbruchdiebstahl zahlt die Hausratversicherung den Neuwert der beschädigten Gegenstände.

Mit dem optionalen Fahrradbaustein der Hausratversicherung der VHV können Sie übrigens auch Ihr Fahrrad gegen Diebstahl mitversichern – unabhängig vom Versicherungsort, also nicht nur im Fahrradkeller, sondern auch draußen vor dem Büro oder dem Supermarkt. Optional kann in eine Hausratversicherung auch die Mobiliarverglasung eingeschlossen werden. Falls sich in der Wohnung viele Glasscheiben (Spiegel, Bilder, Schränke) oder große Glasplatten (Tisch) befinden, ist eine solche Glasversicherung sinnvoll.

 

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Der Familienhund darf mit Ihnen in die erste eigene Wohnung ziehen? Dann endet die bisherige häusliche Gemeinschaft mit Ihren Eltern, über die das Haustier bislang versichert war. Durch den Umzug in die erste eigene Wohnung benötigen Sie selbst eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, die Sie vor Schäden schützt, die Ihr Tier verursacht. Dies können sowohl Personen- als auch Sachschäden sein. Ausnahme: Ihre Eltern zahlen weiterhin die Steuern, Versicherungen, laufende Kosten etc. für den Hund, um Sie zu unterstützen. In diesem Fall übernehmen Ihre Eltern weiterhin die Haltereigenschaften und der Vertrag kann unverändert weiterlaufen.

Unser Tipp: Katzen oder Vögel sind bereits in der Privathaftpflichtversicherung der VHV mitversichert. Nicht für jedes Haustier müssen Sie also eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.

 

Kfz-Versicherung

Erste eigene Wohnung „Ja“, aber eigenes Auto „Nein“? Praktisch, wenn Sie bei Bedarf auch nach dem Auszug weiterhin mit dem Auto Ihrer Eltern fahren dürfen. Wenn Sie als Fahrer in der Kfz-Versicherung Ihrer Eltern eingetragen sind, besteht Versicherungsschutz.

Achtung: Es ist möglich, dass die Tarifmerkmale der Autoversicherung angepasst werden. Vergewissern Sie sich deshalb über Ihre Eltern über den bestehenden Versicherungsschutz, denn schlimmstenfalls droht eine Vertragsstrafe.

Diesen Artikel teilen