Private Haft­pflicht sorgt für Erleichterung

Freundschaftstest: Schäden an und mit einem geliehenen Fahr­zeug

Wie Sie Streitereien nach einem Schadenfall vermeiden.

Längst nicht jeder, der einen gültigen Führerschein besitzt, hat auch ein Auto. Für die Fahrt zum Möbelhaus oder zum Getränkekaufen leiht man sich da gerne mal das Auto eines Verwandten oder Bekannten. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, mit dem Kfz der Oma kurz zum Supermarkt, mit dem Transporter vom Nachbarn in den Baumarkt oder auch als Fahrgemeinschaft zu einer Sportveranstaltung zu fahren. Doch wenn das geliehene Auto in einen Unfall verwickelt wird oder es durch eine Unachtsamkeit zu Sach- oder Personenschäden kommt, ist die Unsicherheit groß: Wer muss für den Schaden aufkommen? Mit der richtigen Privathaftpflicht können Sie an dieser Stelle aufatmen. Wir erklären warum.

Rechtslage: Wer zahlt bei einem Unfall?

Wer mit dem Fahrzeug eines Bekannten einen Unfall verursacht, läuft Gefahr, gleichzeitig einen Freundschaftsstreit zu verursachen. Denn zahlen muss die Kfz-Versicherung des Fahrzeughalters – und die stuft den Freund anschließend unter Umständen in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse ein. Oft muss der Fahrzeughalter sogar eine stolze Summe an Selbstbeteiligung zahlen. Und freuen wird sich Ihr Bekannter sicher auch nicht, falls Sie sein Auto ausversehen falsch betanken ...

Freundschaftsretter: Die richtige Privathaftpflicht kommt für Schäden auf

Mit der richtigen Privathaftpflicht müssen Sie sich keine Sorgen machen – die kommt nämlich auch für Schäden am privat geliehenen Fahrzeugen auf und entlastet den Fahrzeughalter, wenn Sie mit seinem Wagen einen Unfall verursacht haben. Welche Leistungen unsere Privathaftpflicht KLASSIK-GARANT mit dem Baustein EXKLUSIV für Sie bereithält, lesen Sie hier:

Fallbeispiel

Regulierung durch die VHV

Sie nutzen ein fremdes Auto und betanken den Motor mit Benzinkraftstoff statt Diesel.

Betankungsschäden an fremden, privat genutzten Kfz sind bis 10.000 Euro mit 150 Euro Selbstbeteiligung versichert.

Sie leihen sich für Ihren Umzug den Transporter eines Bekannten. Bevor Sie das Fahrzeug wieder zurückbringen, möchten Sie es noch reinigen. Dabei verwenden Sie ein falsches Putzmittel und beschädigen die Innenverkleidung des Transporters.

Reinigungsschäden an fremden Kfz werden von uns bis zu 10.000 Euro mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro erstattet.

Auf der Fahrt zu einer Sportveranstaltung fahren Sie bei einem Kumpel mit. Nach dem Parken öffnen Sie die Beifahrertür und übersehen dabei einen Radfahrer. Es kommt zum Sturz des Radfahrers.

Kommt es zu Sach- oder Personenschäden beim Öffnen der Autotür durch Sie als Mitfahrer, sind Schäden bis 10.000 Euro mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro mitversichert. 

Sie beschädigen das Fahrzeug eines Bekannten beim Entladen sperriger Möbel.

Solche Schäden sind bis zu einer Summe von 10.000 Euro mit einem Selbstbehalt von 150 Euro versichert.

Eine Freundin überlässt Ihnen für eine Besorgung ihr Auto. Unterwegs verschulden Sie jedoch mit dem geliehenen Auto einen Unfall. Ihre Freundin, die Fahrzeughalterin, wird sowohl in der Kfz-Haftpflicht- als auch in der Kaskoversicherung zurückgestuft. Außerdem wird in der Kaskoversicherung eine Selbstbeteiligung fällig.

Im Rahmen unserer VHV PHV EXKLUSIV erstatten wir den Vermögensschaden der Halterin für fünf Jahre in voller Höhe. Damit schützen wir Sie nicht nur vor unschönen Kosten, sondern auch vor einem Streit mit Freunden. 

 

 

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