Handyschaden - Welche Ver­si­che­rung zahlt?

Wann zahlt die Haftpflichtersicherung? In welchen Fällen haftet die Hausratversicherung?

Ein Handyschaden ist sehr ärgerlich, schließlich können wir uns einen Alltag ohne Smartphone gar nicht mehr vorstellen. Wir verlassen uns gerne auf die vielen Funktionen, die unser Handy für uns übernimmt – weit über das Telefonieren hinaus. Und weil unser Mobiltelefon so viel kann, haben wir es ständig in der Hand – das erhöht statistisch das Risiko für einen Handyschaden. Doch welche Versicherung zahlt für die Reparatur der Spider-App oder den Totalschaden am Handy?

Handyschaden – Spider-App und Co.

Die Spider-App ist die wohl unbeliebteste App aller Handynutzer. Keiner will sie haben, doch viele erhalten Sie ungefragt innerhalb von Bruchteilen einer Sekunde – und sogar kostenlos. Die Spider-App ist jedoch gar keine herkömmliche App, sondern die moderne Bezeichnung für ein gesprungenes Handy-Display. Ist das Display erst einmal zersprungen, kommt es darauf an, wie der Schaden entstanden ist, denn die Privathaftpflichtversicherung der VHV zahlt nur für Schäden an Handys anderer Personen. Wer sein Mobiltelefon selbst runterfallen lässt, hat Pech gehabt.

Die häufigsten Handy-Schäden:

  • Display- und Bruchschaden – Spider-App durch ein zu Boden gefallenes Handy
  • Flüssigkeitsschaden – das Handy fällt in die Toilette, wird aus Versehen in der Hose mitgewaschen oder beim Fotografieren am Strand fällt das Handy ins salzige Meerwasser
  • Raub und Diebstahl – das Handy wird von Dritten entwendet

 

Handyschaden – Zahlt die Haftpflichtversicherung?

Nur wenn ein Dritter Ihrem Handy einen Schaden zugefügt hat, übernimmt die private Haftpflichtversicherung dieser dritten Person den Schaden Ihres Handys und kommt für die Kosten einer Reparatur oder Ersatzbeschaffung auf. Allerdings gibt es hierbei zwei Dinge zu beachten:

  1. Die Versicherung bezieht sich in ihrer Schadenregulierung immer auf den Zeitwert, nicht den Kaufpreis des Gerätes. Der Zeitwert gibt an, wie viel das Handy zum Zeitpunkt der Beschädigung noch wert war. Für ein wenige Tage altes Handy wird demnach mehr erstattet als für ein Handy, das schon mehrere Jahre in Gebrauch ist.
     
  2. Außerdem kann die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers bei Vertragsabschluss einen Selbstbehalt mit ihm vereinbart haben. Liegt der aktuell verursachte Schaden nun innerhalb der Selbstbeteiligungskosten, zahlt die Versicherung nichts, und der Schadenverursacher trägt die Kosten allein. Bei Vertragsabschluss einer Haftpflichtversicherung sollte man immer auf die Höhe der Selbstbeteiligung achten oder alternativ einen Vertrag ohne Selbstbeteiligung wählen.
Übrigens: Viele Versicherer prüfen ganz genau, wie es zu einem Handyschaden gekommen ist. Missgeschicke passieren, aber den Fehler zu machen, die eigene Versicherung in die Irre führen zu wollen, ist deshalb keine gute Idee. Grobe Fahrlässigkeit ist in der Privat-Haftpflichtversicherung der VHV mitversichert. Für absichtlich herbeigeführte Schäden – bedingter oder absoluter Vorsatz – zahlt keine Versicherung.

 

Handyschaden – die Hausratversicherung zahlt

In einigen Fällen kann Ihr Handyschaden von der Hausratversicherung abgedeckt sein. Die Hausratversicherung kommt für Schäden an Ihrem Hausrat auf, also allen Gegenständen, die Ihnen gehören und sich in Ihrem Haushalt befinden. Zum Beispiel: Möbel, Kleidung und Elektronikgeräte – und zu Letzteren zählt auch Ihr Handy.

Die Hausratversicherung haftet bei Schäden durch:

  • Feuer (Brand, Blitzeinschlag)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden)
  • Einbruch (Raub, Vandalismus)
  • Sturm, Hagel
  • Trickdiebstahl außerhalb des Versicherungsortes  

Entsteht der Handyschaden durch eines dieser Ereignisse, zahlt Ihre Hausratversicherung Ihnen die Kosten für die Handyreparatur oder Neuanschaffung eines Handys. Bei der Hausratversicherung der VHV ist eine weltweit geltende Außenversicherung integriert. Für am Körper getragene Gegenstände besteht bis 1.000 Euro Versicherungsschutz, mit einer Selbstbeteiligung von 250 Euro. Wird Ihnen also Ihr Handy aus dem Rucksack oder der Handtasche entwendet, während Sie diese direkt am Körper getragen haben, ist Ihr Handy versichert, wenn Sie den Diebstahl anzeigen.

Wichtig: Weder die Haftpflichtversicherung noch die Hausratversicherung kommen für Schäden auf, die Sie selbst an Ihrem Handy herbeigeführt haben. Für Handyschäden durch Eigenverschulden gibt es spezielle Handyversicherungen, die oft direkt beim Handykauf mit angeboten werden – es sollte allerdings genau geprüft werden, ob sich eine solche Handyversicherung zu den Bedingungen wirklich lohnt.

Unser Tipp: Schützen Sie Ihr Handy mit einer Panzerglasfolie und einer geeigneten Hülle vorsorglich. Es gibt auch Handyhalterungen, mit denen Sie das Smartphone fest im Griff oder z. B. sicher an einer Kette tragen können.

Diesen Artikel teilen