Privathaftpflichtversicherung

Rund ums Auto: In diesen Fällen schützt unsere Privathaftpflicht

Umfangreich abgesichert

Bei Schäden rund ums Auto greift immer die Autoversicherung? Nicht ganz! Denn unsere Privathaftpflichtversicherung hilft zum Beispiel dann, wenn Schäden durch falsches Betanken oder Reinigen an einem geliehenen Auto entstanden sind. In welchen weiteren Fällen mit Kfz-Bezug unsere Privathaftpflicht noch für Sicherheit sorgt? Wir klären auf!

Wann schützt die Privathaftpflichtversicherung?

Eine Privathaftpflichtversicherung schützt immer dann, wenn versehentlich Schäden bei Dritten entstehen – und das betrifft Sach-, Personen- und Vermögensschäden gleichermaßen. Bei Gefahren des täglichen Lebens sind Sie als Privatperson versichert, z.B. in der Freizeit oder beim Sport. Damit gehört die Privathaftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt und findet zahlreiche Anwendungsfälle. 

Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind jedoch Schäden bei anderen, die durch den Besitz und das Führen eines Autos entstehen – hier kommt die in Deutschland verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung zum Einsatz. In einigen Fällen rund ums Auto stellt die Privathaftpflichtversicherung jedoch eine sinnvolle Ergänzung dar: Unsere Privathaftpflichtversicherung mit dem Zusatzbaustein EXKLUSIV leistet zum Beispiel auch, wenn Sie Schäden an einem geliehenen Fahrzeug verursachen oder als Mitfahrer durch das Öffnen der Fahrzeugtür Schäden bei einem Dritten entstehen.

So leistet unsere Privathaftpflicht bei Schäden an geliehenen Autos

  • Betankungsschäden: Haben Sie ein geliehenes oder gemietetes Fahrzeug mit dem falschen Kraftstoff betankt, können eventuell anfallende Reparaturkosten sehr hoch ausfallen. Für diese Schäden müssen Sie mit Ihrem Privatvermögen haften. Im Zusatzbaustein EXKLUSIV unserer Privathaftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht bis zu einer Summe von 10.000 Euro mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro mitversichert.
  • Reinigungsschäden: Auch bei der Reinigung und Pflege eines fremden Autos können Schäden entstehen, für die Sie aufkommen müssen. Mit dem Zusatzbaustein EXKLUSIV unserer Privathaftpflichtversicherung sind Sie auch hier auf der sicheren Seite: Reinigungsschäden an fremden Kraftfahrzeugen sind bis zu einer Höchstersatzleistung von 10.000 Euro und einer Selbstbeteiligung von 150 Euro versichert.
  • Schlüsselverlust: Kommen Ihnen die Schlüssel eines privat geliehenen Autos, eines gemieteten Kfz oder eines Dienstwagens abhanden, leistet auch hier unsere Privathaftpflichtversicherung – und das bereits ohne Zusatzbaustein im Grundtarif. Erfahren Sie mehr zum Thema Schlüsselverlust – Welche Versicherung zahlt?  

 

Leistung auch bei Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt

Nutzen Sie ein geliehenes Auto und verursachen einen Unfall, entsteht dem Verleiher des Fahrzeugs ein Vermögensschaden. Denn nach einem Unfall wird der Schadenfreiheitsrabatt seiner Autoversicherung zurückgestuft – und er muss höhere Versicherungsbeiträge zahlen. Selbst hier kommt unsere Privathaftpflichtversicherung zum Einsatz: Im Baustein EXKLUSIV gleicht sie die Rückstufung für die voraussichtliche Mehrprämie der nächsten fünf Jahre aus. Zudem wird die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung bis max. 2.000 Euro pro Versicherungsfall ersetzt.

 

Auch diese Schäden rund ums Auto sind durch die Privathaftpflicht gedeckt

  • Schäden durch Be- und Entladen: Wenn Sie beim Be- oder Entladen Ihres Fahrzeugs oder Anhängers versehentlich einen Schaden bei einem anderen verursachen, springt im Baustein EXKLUSIV die Privathaftpflichtversicherung ein und leistet bis zu 10.000 Euro Schadenersatz mit 150 Euro Selbstbeteiligung. Dabei steht es Ihnen frei, diese Schäden über die Privathaftpflicht oder die Kfz-Haftpflichtversicherung abzuwickeln.
  • Schäden durch Öffnen der Autotür: Öffnen Sie als Mitfahrer eine Autotür und es kommt dadurch ein Dritter zu Schaden, müssen Sie Schadenersatz leisten. Mit dem EXKLUSIV Baustein sind Sie in unserer Privathaftpflichtversicherung auch in diesem Fall mit einer Höchstsumme von 10.000 Euro und 150 Euro Selbstbeteiligung abgesichert.

Privathaftpflichtversicherung: immer auf der sicheren Seite

Mit einer Privathaftpflichtversicherung können Sie wirklich nichts falsch machen – im Gegenteil: Die Privathaftpflichtversicherung wird stark empfohlen. Denn durch sie sind zu einem geringen Versicherungsbeitrag zahlreiche Schadenfälle abgedeckt, die jedem passieren können. Ihnen ist eine Privathaftpflichtversicherung wichtig, die zuverlässig schützt? Unsere Privathaftpflicht KLASSIK-GARANT mit dem Baustein EXKLUSIV wurde von Stiftung Warentest mit SEHR GUT (0,9) ausgezeichnet. Informieren Sie sich hier zur VHV Privathaftpflichtversicherung.

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