Schlüs­sel­ver­lust - Welche Ver­si­che­rung zahlt?

Was Sie beachten sollten, wenn ein Schlüssel weg ist.

Wenn ein Schlüssel weg ist, ist der Schreck meist groß. Denn abgesehen davon, dass Sie nicht mehr dort hineinkommen, wo Sie reinmöchten, könnte jemand anderes sich mit Ihrem Schlüssel Zutritt zu den Räumlichkeiten verschaffen. Je nachdem, um was für einen Schlüssel es sich handelt, können die daraus entstehenden Kosten immens sein, wenn beispielsweise aufgrund eines fehlenden Generalschlüssels eine ganze Schließanlage ausgetauscht werden muss. Und was, wenn es gar nicht Ihr Schlüssel war, sondern es sich um den Nachbarsschlüssel handelt, der Ihnen während des Urlaubs anvertraut wurde? Wir klären Sie auf, welche Versicherung bei Schlüsselverlust zahlt.

Schlüsselverlust - eigener Schlüssel

Wenn Sie Ihren eigenen Hausschlüssel - z. B. für Ihre Eigentumswohnung oder für Ihr Haus - verlieren, müssen Sie für den Verlust und die Folgen selbst aufkommen.

Verlieren Sie Ihren Schlüssel für eine Eigentumswohnung, der auch als Hausschlüssel genutzt wird, entstehen der Eigentümergemeinschaft Kosten, weil die Schließanlage ausgetauscht werden muss. Diese Kosten übernimmt Ihre Privathaftpflichtversicherung der VHV. Jedoch sind der Ersatz Ihres Schlüssels sowie die Kosten für den Austausch des Schlosses an der eigenen Wohnungstür von Ihrer Privathaftpflichtversicherung nicht abgedeckt, da es sich um Eigenschäden handelt. 

Sind Sie Mieter, gilt der Schlüssel zu Ihrer Mietwohnung als "fremder Schlüssel".

Schlüsselverlust - fremder Schlüssel

Der Verlust fremder Schlüssel ist über die Privathaftpflichtversicherung der VHV abgedeckt. Im Falle eines Schlüsselverlustes zahlt die Privathaftpflicht die Kosten für den Ersatz der Schlüssel, für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (z. B. ein Notschloss) oder für einen eventuell erforderlichen Objektschutz des Gebäudes, bis die Schlösser bzw. Schließanlagen ausgetauscht werden können. Sie können also vor dem nächsten Urlaub unbesorgt den Nachbarsschlüssel an sich nehmen.

Unterschieden wird übrigens zwischen privat genutzten fremden Schlüsseln, z. B. von Ihrem Vermieter, und beruflich genutzten fremden Schlüsseln, z. B. von Ihrem Arbeitgeber. In beiden Fällen sind Sie über die Privathaftplicht abgesichert.

Unser Tipp:  In der VHV Privathaftpflichtversicherung KLASSIK-GARANT ist das Abhandenkommen von fremden privaten Schlüsseln (Ausnahmen: Tresor- und Schließfachschlüssel) bis zur Versicherungssumme und beruflich genutzten Schlüsseln auch für Dienstfahrzeuge bis 30.000 Euro mitversichert. Im Baustein EXKLUSIV ist das Abhandenkommen von fremden privaten und beruflich genutzten Schlüsseln sogar bis zur Versicherungssumme mitversichert. 

 

Schlüsselverlust - Autoschlüssel

Verlieren Sie den Schlüssel zum Dienstwagen, ist dieser als fremder beruflich genutzter Schlüssel über die Privathaftpflichtversicherung mitabgesichert. Dies gilt auch für Schlüssel zu Vereinsheimen, für den Hotelschlüssel oder Schlüssel, die Ihnen für eine ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden. 

Wird der eigene Kfz-Schlüssel bei einem Einbruch oder Raub gestohlen, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Kosten des Schlüssels- und Schlossersatzes. Voraussetzung ist, dass der Schlüssel nicht aus dem versicherten Fahrzeug entwendet wurde. Über den Zusatzbaustein EXKLUSIV ist eine 50%ige Kostenübernahme gedeckt, wenn Sie die Schlüssel liegen lassen oder verloren haben.

Mögliche Folgeschäden bei Schlüsselverlust

Bei einem Schlüsselverlust sollten Sie unbedingt darauf achten, mögliche Folgeschäden auszuschließen. Wenn Sie einen Schlüssel verlieren, informieren Sie umgehend den Besitzer. So kann ggf. ein Diebstahl oder Einbruch verhindert werden. Unsere Privathaftpflichtversicherung kommt für Folgekosten bis 10.000 EUR und mit einer Selbstbeteiligung von 250 EUR auf - Voraussetzung ist der Abschluss des Bausteins EXKLUSIV.

Falls Sie einen Autoschlüssel verlieren, sollten Sie nach Möglichkeit mit einem Ersatzschlüssel dafür sorgen, dass das Auto sicher in einer Garage geparkt wird, um zu verhindern, dass der verlorene Schlüssel von einer kriminellen Person verwendet wird, um das Auto zu stehlen. Außerdem müssen Sie umgehend Ihre Versicherung informieren, denn falls Ihr Auto doch aufgrund des Schlüsselverlustes gestohlen wird, ist die Information Voraussetzung für die Schadenübernahme.

Zahlt die Haftpflichtversicherung den Schlüsseldienst?

Wenn Sie einen Schlüssel verlieren und der rechtmäßige Eigentümer nur noch mithilfe eines Schlüsseldienstes in seine Wohnung kommt, übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten für den Schlüsseldienst nach einem Schlüsselverlust.

So erkennen Sie einen seriösen Schlüsseldienst:

  • Rufen Sie einen Schlüsseldienst aus Ihrem Ort an und verlassen Sie sich nicht auf Werbeanzeigen im Internet – womöglich beauftragen Sie aus Versehen einen Schlüsseldienst, der Ihnen eine weite Anfahrt in Rechnung stellt.
  • Schon am Telefon sollten Sie sich nach den Anfahrtskosten sowie dem Stundensatz des Schlüsseldienstes erkundigen. Wenn Sie nicht einmal eine ungefähre Angabe erhalten, legen Sie besser direkt auf.
  • Kontaktieren Sie keinen Schlüsseldienst, dessen Name mit „AAA“ beginnt; solche Anbieter wollen nur in den Branchenverzeichnissen ganz vorne stehen. Vorsicht ist ebenfalls vor Rufnummern mit einer teuren „0900“-Vorwahl geboten.
  • Viele Schlüsseldienste vereinbaren einen Festpreis inkl. Anfahrt (Brutto-Gesamtpreis). Fragen Sie danach.
  • Sollte der von Ihnen gerufene Schlüsseldienst mit mehreren Mitarbeitern vor Ihrer Tür stehen, seien Sie vorsichtig, denn in der Regel wird eine Türöffnung von einer Person erledigt.

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