Die wichtigste Ver­si­che­rung für Ihren liebsten Weggefährten

Pferde­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Schützen Sie sich vor Schäden, die Ihr Pferd Dritten zufügen könnte mit der Tierhalterhaftpflicht der VHV.

Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist die wohl wichtigste Versicherung für Pferdehalter, denn Sie haften für alle Schäden, die Ihr Vierbeiner verursacht. Ob Reitunfall oder ein ungewollter Deckakt – hohe Schadensersatzansprüche können Sie schnell in den finanziellen Ruin treiben. Mit der Pferdehalterhaftpflichtversicherung der VHV sind Sie auf der sicheren Seite.

Drei gute Gründe für die Pferde­haft­pflicht­ver­si­che­rung der VHV

  1. Hohe Versicherungssumme Wir zahlen Schadensersatzansprüche, Verdienstausfälle, Pflegekosten oder lebenslange Renten bis zu 10 Mio. Euro.
  2. Beitragsfreie Mitversicherung der FohlenIm ersten Lebensjahr ist Ihr Fohlen über die Haftpflichtversicherung des Muttertiers mitversichert.
  3. Familie und Tierhüter mitversichertUnsere Pferdehalter-Haftpflichtversicherung schützt Sie auch vor Schadensersatzansprüchen anderer Familienmitglieder oder Tierhüter.

Die wichtigste Ver­si­che­rung für Ihr Pferd: Die Pferde­haft­pflicht

Stellen Sie sich vor, Ihr Pferd bricht aus der Koppel aus und verursacht einen Autounfall, bei dem ein Beteiligter schwer verletzt wird. Als Pferdehalter sind Sie verpflichtet für den Sachschaden und die Behandlungskosten aufzukommen. Wird die beschädigte Person aufgrund des Unfalls sogar arbeitsunfähig, drohen lebenslange Rentenzahlungen und damit ein finanzielles Fiasko für Sie. Bei der VHV können Sie die Pferdehaftpflicht im Rahmen der Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.

Welche Kosten übernimmt die Pferdehalterhaftpflicht?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung der VHV übernimmt nicht nur die Kosten für Personen- und Sachschäden, die Ihr Pferd oder Fohlen verursacht, sondern auch die Kosten für Flurschäden, Mietsachschäden oder ungewollte Deckaktschäden. Unsere Tierhaftpflicht schließt zudem auch andere Personen, die Ihr Pferd reiten mit ein, wie es beispielsweise bei Reitbeteiligungen oder auch Fremdreitern der Fall ist.

Auch wenn Ihr Pferd aufgrund des Verschuldens eines Dritten verletzt wird, übernimmt die VHV die Kosten falls die verantwortliche Person nicht für den Schaden aufkommen kann (Forderungsausfall). Die VHV leistet zudem bei Schäden, die während des Reitunterrichts oder der privaten Teilnahme an einer Pferdesportveranstaltung entstehen.

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