Rauchwarnmelder: Vorschriften und Tipps
Sind bei Ihnen schon Rauchwarnmelder installiert? Wir klären Ihre Fragen rund um die kleinen Lebensretter und ihre Richtlinien!
Kerzen, Tee, warme Decken: Was in der kalten Jahreszeit für Gemütlichkeit sorgt, kann schnell zur Brandursache werden. Wie Sie mit Rauchwarnmeldern sicher durch Herbst und Winter kommen, lesen Sie hier.
Wozu Rauchwarnmelder?

Draußen ist es grau und kalt, abends wird es früh dunkel – umso gemütlicher will man es sich zu Hause auf dem Sofa machen. Es werden Kerzen angezündet, der Tee wird auf dem Stövchen warm gehalten und unter der Wolldecke fallen einem irgendwann beim Filmeschauen die Augen zu. Was aber, wenn die Kerze währenddessen zum Beispiel eine Tischdecke oder Gardine in Brand steckt?
Rund 450 Menschen kommen pro Jahr deutschlandweit bei Bränden ums Leben. Meist schlafen die Opfer und sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung. Der Grund: Wenn wir schlafen, ist unser Geruchssinn ausgeschaltet – der Brand wird gar nicht oder erst viel zu spät bemerkt. Der schrille Signalton eines Rauchwarnmelders verschafft Ihnen hingegen wertvolle Zeit, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen.

Wozu sind Sie gesetzlich verpflichtet?
Aus diesem Grund haben mittlerweile alle Bundesländer gesetzlich festgelegt, dass alle Neu- und umfangreichen Umbauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen. Vorhandener Wohnraum muss bis zu bestimmten Stichtagen nachgerüstet sein – die Übergangsfristen variieren aber je nach Bundesland. Auch die Verantwortlichkeiten für den Einbau und die Instandhaltung sind in den Ländern unterschiedlich geregelt.
Übersicht: Übergangsfristen und Verantwortlichkeiten
Bundesland |
Nachrüstung Bestand bis |
Verantwortlich für den Einbau |
Verantwortlich für die laufende Prüfung |
Baden-Württemberg |
31.12.2014 |
Eigentümer |
Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter) |
Bayern |
31.12.2017 |
Eigentümer |
Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter) |
Berlin |
31.12.2020 |
Eigentümer* |
Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte |
Brandenburg |
31.12.2020 |
Eigentümer* |
Eigentümer* |
Bremen |
31.12.2015 |
Eigentümer |
Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter) |
Hamburg |
31.12.2010 |
Eigentümer* |
Eigentümer* |
Hessen |
31.12.2014 |
Eigentümer |
Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter) |
Mecklenburg-Vorpommern |
31.12.2009 |
Bauherr, Nachrüstung: Eigentümer* |
Eigentümer* |
Niedersachsen |
31.12.2015 |
Eigentümer |
Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter) |
Nordrhein-Westfalen |
31.12.2016 |
Eigentümer |
Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter) |
Rheinland-Pfalz |
12.07.2012 |
Eigentümer |
Eigentümer |
Saarland |
31.12.2016 |
Eigentümer |
Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter) |
Sachsen |
- |
Bauherr |
Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter) |
Sachsen-Anhalt |
31.12.2015 |
Eigentümer* |
Eigentümer* |
Schleswig-Holstein |
31.12.2010 |
Eigentümer |
Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter) |
Thüringen |
31.12.2018 |
Bauherr/Eigentümer |
Eigentümer |
*Nicht immer ist geregelt, wer für die Nachrüstung und Wartung verantwortlich ist. Allgemein wird aber davon ausgegangen, dass die Nachrüstung von Rauchwarnmeldern dem Eigentümer obliegt. Hat der Eigentümer die Geräte eingebaut, ist er auch für die Inspektion und Wartung zuständig, wenn nichts anderes geregelt ist. Bei Unsicherheiten kann ein Blick in den Mietvertrag helfen.
Wo müssen Sie die Rauchwarnmelder anbringen?

Wie prüfen Sie Ihre Rauchwarnmelder?
Mindestens einmal im Jahr sollten Sie die Funktionsfähigkeit Ihrer Rauchwarnmelder überprüfen. Folgen Sie dabei der Bedienungsanleitung des Geräts. Andernfalls können Sie sich an folgenden Fragen orientieren:
- Ist das Gerät beschädigt?
- Zeigt ein Signal eine schwache Batteriespannung an?
- Sind alle Raucheintrittsöffnungen frei von Abdeckungen?
- Ist der Signalton klar und deutlich zu hören, wenn Sie den Testknopf betätigen?
Ist Ihr Gerät defekt, tauschen Sie es gleich aus. Insbesondere die Batteriespannung sollten Sie im Auge behalten – bei fehlender Spannung können ebenfalls Fehlalarme ausgelöst werden.
Übrigens: Übrigens: Bei einem piependen Rauchwarnmelder in der Wohnung Ihres Nachbarn sollten Sie nicht lange zögern. Wenn Sie Ihren Nachbarn nicht erreichen, rufen Sie lieber die Feuerwehr. Selbst, wenn es sich nur um einen Fehlalarm handelt, müssen Sie in einem solchen Fall nicht für aufgebrochene Türen oder Ähnliches aufkommen.
Wie finden Sie einen guten Rauchwarnmelder?

Seit 2008 sind auf dem Europäischen Markt nur Melder zugelassen, die nach der Norm EN 14604 zertifiziert sind. Jedes Gerät mit dieser Nummer erfüllt also den Mindeststandard. Dennoch sollten Sie nicht zu den günstigsten Modellen greifen, denn diese verursachen oft Fehlalarme. Geräte mit dem Q-Siegel versprechen hingegen erhöhte Stabilität, die Reduktion von Fehlalarmen und verfügen über eine eingebaute Batterie mit einer Lebensdauer von mindestens zehn Jahren.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Und was ist mit dem Versicherungsschutz?
Rauchwarnmelder können einen Brand nicht verhindern. Sie retten in erster Linie Leben und keine Sachwerte! Trotz Rauchwarnmelderpflicht hat das Fehlen eines Melders daher keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Falls die Flamme Ihrer Kerze also doch einmal auf die Gardinen übergreift, kommen wir im Rahmen unserer Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen für den finanziellen Schaden auf. Wirklich ruhig schlafen können Sie allerdings nur, wenn Sie Rauchwarnmelder installieren – selbst wenn Sie von Kerzen auf Lichterketten umsteigen.