Voller Schadenersatz in der Hausrat- und Wohn­ge­bäu­de­ver­si­cher­ung

So vermeiden Sie eine Unter­ver­si­che­rung

Mit diesen Tipps bleiben Sie nicht auf Kosten sitzen.

Da zahlt man als Kunde brav seinen Versicherungsbeitrag und dann bekommt man im Schadenfall nicht den kompletten Schaden ersetzt?! Klar, dass Sie sich über so etwas ärgern. Ein möglicher Grund: Es kann eine Unterversicherung vorliegen. Wie sich diese verhindern lässt und worauf sie außerdem achten sollten, lesen Sie hier.

Generell gilt: Es kann verlockend sein, die Versicherungssumme bei Vertragsabschluss möglichst niedrig anzusetzen, denn sie bestimmt schließlich die Höhe der Beiträge. Doch ist der Wert der versicherten Sache letztlich höher als die zu niedrig angesetzte Versicherungssumme, ziehen Sie schnell den Kürzeren, denn dann liegt eine Unterversicherung vor. Durch die richtige Versicherungssumme lässt sich das jedoch vermeiden.

Hausrat­ver­si­che­rung: die richtige Ver­si­che­rungs­sum­me

In der Hausratversicherung sollte die Versicherungssumme grundsätzlich dem Neuwert des zu versichernden Hausrats entsprechen. So kann im Schadenfall der Sachschaden nicht über der Versicherungssumme liegen – und eine Unterversicherung wird vermieden. Um sicherzustellen, dass Ihre Versicherungssumme angemessen angesetzt ist, bestehen zwei Optionen:

  • Option 1: Über die Wertermittlungstabelle können Sie den Hausrat zimmerweise ermitteln. Problem: Diese Praxis ist sehr aufwändig. Und: Die Liste muss bei erheblichen Zukäufen aktualisiert und die Versicherungssumme angepasst werden. Passiert dies nicht, droht die Unterversicherung.
  • Option 2: Die Versicherungssumme wird nach Wohnfläche errechnet. Das hat mehrere Vorteile: die Bestimmung der Versicherungssumme ist deutlich einfacher. Und: Wenn pauschal mindestens 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche versichert werden, gilt in der Hausratversicherung der Unterversicherungsverzicht, d.h. im Schadenfall wird nicht geprüft, ob eine Unterversicherung vorliegt und der Schaden wird ungekürzt entschädigt.

Vorsicht: Besonders hochwertig ausgestattete Haushalte sollten eine Einzelaufstellung vorzunehmen oder mindestens 800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche anzusetzen. Auch bei einem Umzug muss die Versicherungssumme auf Basis der neuen Quadratmeterzahl berechnet werden.

Was ist ein Unterversicherungsverzicht?

Liegt ein Unterversicherungsverzicht vor, erfolgt im Schadenfall keine Kürzung der Leistung aufgrund von Unterversicherung.

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­cher­ung: der Ver­si­che­rung­swert Ihres Wohngebäudes

Auch in der Wohngebäudeversicherung gilt: die Versicherungssumme sollte mindestens so hoch sein, wie der Wert des Wohngebäudes. Doch wie lässt die richtige Versicherungssumme bestimmen? Hier sind einige Möglichkeiten:

  • Schätzung eines Bausachverständigen
  • Umrechnung des Gebäudewertes mithilfe des Baupreisindex, d.h. der Versicherer ermittelt anhand des Neubauwertes eines Jahres die korrekte Versicherungssumme
  • Ermittlung nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes
  • Alternativ gibt es das Wohnflächenmodell: Hier gibt es keine Versicherungssumme; der Beitrag wird anhand der Wohnfläche und der Ausstattung des Gebäudes ermittelt. Auch hier gilt der Unterversicherungsverzicht als vereinbart – sollte das versicherte Wohngebäude einmal komplett zerstört werden, wird dieses also wieder genauso aufgebaut, egal was es kostet.

In folgenden Fällen ist jedoch Vorsicht geboten:

  • An-, Um- oder Neubauten auf dem Versicherungsgrundstück bzw. an dem versicherten Wohngebäude sind möglichst bei Beginn der Baumaßnahme dem Versicherer anzuzeigen. Die Versicherungssumme bzw. die Wohnfläche beim Wohnflächenmodell ist entsprechend anzupassen. Wird die Anzeige schuldhaft unterlassen, gerät der Versicherungsnehmer in eine Unterversicherung; dies gilt auch dann, wenn dem Vertrag der Unterversicherungsverzicht zugrunde liegt.
  • Nebengebäude (Garten-, Geräte- Gewächshäuser, Saunen…) auf dem Versicherungsgrundstück sind bei der VHV automatisch bis zu einer Größe von 10 Quadratmetern mitversichert. Wird diese Größe überschritten, muss das Nebengebäude separat gegen Zuschlag versichert werden.

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