Ihr optimaler Schutz für Hausrat und Wohngebäude

Elementar­ver­si­che­rung: Schutz gegen Wetterextreme

Schützen Sie Ihren Besitz und Ihr Haus vor Elementargefahren wie Hochwasser und Schnee.

Was ist eine Elementar­ver­si­che­rung?

Mit einer Elementarversicherung schützen Sie Ihr Zuhause vor schweren Schäden, die durch Naturgefahren wie Überschwemmung (durch Rückstau, Hochwasser etc.), Erdbeben, Lawinen, Erdrutsche, Erdsenkung oder einen Vulkanausbruch entstehen. Sie kann als Zusatzbaustein zu Ihrer Hausrat- und/oder Wohngebäudeversicherung vereinbart werden. Die Elementarversicherung schützt Ihre Einrichtung und Ihr Wohngebäude vor den beschriebenen Naturgefahren. 

Warum brauche ich eine Elementarschaden­ver­si­che­rung?

Die Zahl der Schäden durch Unwetter und andere Naturgewalten nimmt auch in Deutschland stetig zu. Eine klassische Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung greift bei Beschädigungen durch extreme Wetterverhältnisse wie Starkregen, Überschwemmungen, Erdbeben oder Schneelawinen nicht. Wird Ihr Haus bei einem Hochwasser oder Sturm zerstört, bleibt aber beispielsweise Ihr Kredit bestehen.
Sorgen Sie hier vor, damit Sie in einem solchen Fall keine Existenzprobleme bekommen. Das Risiko für Elementarschäden ist aber nicht überall in Deutschland gleich hoch. Wohnen Sie in einem Gebiet mit erhöhtem Schadenrisiko, sollten Sie unbedingt eine Elementarschadenversicherung abschließen. Generell ist der zusätzliche Elementarschutz aber für jede Region empfehlenswert, da Extremwetter immer häufiger und überall zuschlagen.

Die Risikogebiete in Deutschland

Der Gesamtverband der deutschen Versicherer hat ein vierstufiges System von Risikozonen entwickelt, an dem sich auch die VHV für die Berechnung von Beiträgen zur Elementarversicherung II orientiert. Zusätzlich kann das Risikozonen-System mit dem Namen Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen (kurz ZÜRS) Ihnen als Hausbesitzer helfen, um zu entscheiden, ob eine Elementarschadenversicherung sinnvoll ist. Sie möchten wissen, ob Sie in einem Risikogebiet wohnen? Hier erhalten Sie die Antwort. Wenn Sie noch weitere Fragen haben zur ZÜRS, finden Sie alle relevanten Informationen auf den Seiten des GDV

Was beinhaltet eine Elementarschaden­ver­si­che­rung konkret?

Eine Elementarschadenversicherung sichert konkret die Schäden aus folgenden Ursachen ab:

  • Überschwemmungen nach Starkregen oder Ausuferung von Gewässern 
  • schmelzenden Schnee- und Eismassen
  • Schneelawinen
  • Zu großer Schneedruck auf dem Dach
  • Erdbeben, Erdrutsche und Erdsenkungen
  • Vulkanausbruch

Elementar als Zusatzbaustein Ihrer Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Haus gegen Brand, Überspannungsschäden durch Blitz, Leitungswasser, z. B. geplatzte Wasserleitungen, Sturm und Hagel. Wenn Ihr Keller nach einer Überschwemmung unter Wasser steht oder sogar Böden und Wände Ihrer Wohnräume vom Hochwasser geschädigt wurden, zahlt Ihre normale Wohngebäudeversicherung nicht. Erst wenn Sie die Zusatzoption einer Elementarversicherung genutzt haben, übernimmt Ihre Versicherung hier die Kosten für die Schäden.

Die Wohngebäudeversicherung der VHV umfasst die Gefahren Feuer, Leitungswasser sowie Sturm/Hagel, diese können Sie bedarfsgemäß auswählen. Optional können Sie Ihr Wohngebäude gegen weitere Elementargefahren versichern. Dafür bieten wir Ihnen zwei Varianten an, Elementar I und II. 

Elementar I

Beinhaltet Überschwemmung durch Witterungsniederschläge und Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdbeben, Vulkanausbruch, Schneedruck und Lawinen.

Elementar II

Erweitert die Elementar I auf Schäden durch Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern.


Elementarschutz der VHV mit erweitertem Rückstau in der Wohngebäudeversicherung

Rückstau tritt vor allem nach Starkregenereignissen auf, wenn die Kanalisationen oder andere Abwasserleitungen überlastet sind. Ohne bauliche Schutzvorkehrungen kann dann ein Gemisch aus Regen- und Abwasser insbesondere in tiefgelegenen Räumen ins Gebäude gelangen und erhebliche Schäden verursachen. Viele Versicherer kommen nur für Schäden auf, wenn ein Rückstauereignis den Grund und Boden überschwemmt. Können Ableitungsrohre eines Flachdachs oder eine Dachterrasse die großen Regenmengen nicht mehr ableiten, ist das eine andere Situation und der Versicherungsschutz daher nicht immer automatisch gegeben. Für die VHV jedoch gilt der erweiterte Rückstaubegriff, sodass auch ohne die Überschwemmung des Grund und Bodens der Versicherungsschutz greift. Staut sich Regen also auf der Dachterrasse und fließt in einen Wohnraum, kommt die VHV z. B. auch hier für Schäden an Fußböden und Bausubstanz auf.

Elementar als Zusatzbaustein Ihrer Hausratversicherung

Im Gegensatz zur Wohngebäudeversicherung sichert eine Hausratversicherung Ihr Inventar gegen Verlust und/oder Beschädigungen ab. Deswegen ist eine Elementarschadenversicherung in der Hausratversicherung auch für Mieter sinnvoll. Bei einem Schaden durch Hochwasser würde die Wohngebäudeversicherung inklusive Elementarzusatzbaustein Ihres Vermieters zwar die Kosten für die Instandsetzung von Schäden am Gebäude direkt zahlen, aber alle Schäden an Ihrem Eigentum wie Möbel, Teppiche und weiteren Einrichtungsgegenständen, würden nicht bezahlt werden. 

Die Hausratversicherung der VHV deckt bereits Sturm- und Hagelschäden ab. Des Weiteren bietet die VHV auch hier die beiden Zusatzoptionen Elementar I und Elementar II an. Mit diesen Zusatzoptionen ist Ihr Hab und Gut umfassend vor Schäden durch Naturgewalten abgesichert. Der Baustein Elementar I schützt Sie vor finanziellen Folgen nach Überschwemmungen durch Witterungsniederschläge, Rückstau, Schneedruck, Dachlawinen, Lawinen, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdbeben und Vulkanausbrüchen. Während der Baustein Elementar II zusätzlichen Versicherungsschutz bei Überschwemmung und Rückstau durch Ausuferung oberirdischer Gewässer zusichert.

Tipp: Früh genug Versicherung mit Elementarschutz abschließen

Wenn Extremwetter bei Ihnen wüten, ist es für den Anschluss einer Versicherung schon zu spät! Gehen Sie daher früh genug auf Nummer sicher und schließen Sie unsere Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung mit dem entsprechenden Elementarschutz ab. Denn nach Versicherungsbeginn gilt eine Wartezeit von 14 Tagen, bis der Versicherungsschutz greift! Jetzt also schon an morgen denken und vorsorgen.

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