Autoversicherung

Zweitwagen günstig versichern: VHV Zweitwagenversicherung

Einstufung, Prozente und vieles mehr über Ihre Zweitwagenversicherung erfahren Sie hier.

Ob Pkw, Motorrad oder Wohnmobil, für Ihr Zweitfahrzeug können Sie bei uns sofort zum günstigen Tarif eine Zweitwagenversicherung abschließen – selbst dann, wenn Ihr Erstwagen gar nicht bei uns versichert ist. Erfahren Sie, welche Vorteile und Voraussetzungen für verbesserte Einstufungen möglich sind und wie Sie die Ehegatten- und die Fahranfänger-Regelung nutzen können, um Ihren Zweitwagen günstig zu versichern.

Was ist eine Zweitwagenversicherung?

Eine Zweitwagenversicherung ist die Versicherung eines weiteren Fahrzeuges auf denselben Versicherungsnehmer oder dessen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner. Dabei muss es sich nicht nur um das zweite Fahrzeug handeln. Auch weitere Fahrzeuge können eine Zweitwagenregelung erhalten. Der Erstvertrag muss nicht einmal bei derselben Versicherung abgeschlossen sein. Voraussetzung ist, dass das Zweitfahrzeug erstmalig für den Versicherungsnehmer versichert wird.

Ist eine Zweitwagenversicherung sinnvoll?

Eine Zweitwagenversicherung kann schon ab dem zweiten Fahrzeug sinnvoll sein, da das Fahrzeug oftmals in einer besseren Schadensfreiheitsklasse eingeordnet wird, als es sonst der Fall wäre, und somit die Prämie günstiger ausfällt.

In welche SF-Klasse wird ein Zweitwagen eingestuft?

Im Normalfall wird Ihr Zweitwagen in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 eingestuft. Voraussetzungen dafür sind, dass Ihr Erstwagen in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 1/2 eingestuft ist und es sich bei beiden Fahrzeugen um einen PKW handelt.

Bei der VHV gibt es für Zweitwagen auch die Möglichkeit von Sondereinstufungen, von denen Sie unter bestimmten Voraussetzungen profitieren können.

Günstige Zweitwagenversicherung mit "verbesserter Zweitwagenregelung"

Zweitwagen mit Schadenfreiheitsklasse 2 versichern

Eine direkte Sondereinstufung in die höhere SF-Klasse 2 ist möglich, wenn:

  • Für Sie bereits ein Auto, Kraftrad, Trike, Quad, Leichtkraftrad oder Wohnmobil als Erstfahrzeug zugelassen ist
  • Das Erstfahrzeug in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft ist
  • Das Zweitfahrzeug ebenfalls auf Sie oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner, den Werksangehörigen eines Automobilherstellers, Leasinggeber, Geschäftsführer, Gesellschafter, Firmeninhaber bzw. behindertes Kind/Elternteil zugelassen ist und
  • Beide Fahrzeuge nicht auf eine juristische Person bzw. Personengesellschaft versichert sind

Zweitwagen wie Erstwagen versichern

Unter bestimmten Bedingungen kann Ihr Zweitwagen in der Autoversicherung wie Ihr Erstfahrzeug eingestuft werden, und zwar wenn:

  • Auf Sie bereits ein Pkw als Erstfahrzeug zugelassen ist
  • Das Erstfahrzeug in der Autoversicherung mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft ist
  • Das Zweitfahrzeug ebenfalls auf Sie zugelassen wird
  • Beide Fahrzeuge ausschließlich von Ihnen genutzt werden
  • Beide Fahrzeuge nicht auf eine juristische Person bzw. Personengesellschaft versichert sind

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, erhält Ihr Nachversicherer eine Bestätigung des Schadenfreiheitsrabattes, der sich ohne die Sondereinstufung ergeben hätte.

Günstige Zweitwagenversicherung der VHV

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Häufige Fragen zur Zweitwagenversicherung

Was kostet ein Zweitwagen in der Kfz-Versicherung?

Ist ein Zweitwagen in der Versicherung günstiger?

Kann man mehrere Autos auf eine Person versichern?

Wie wird mein Zweitwagen versichert?

Um wie viel Prozent steigt die Vollkasko bei einem Schaden?

Kann man den Zweitwagen mit Saisonkennzeichen anmelden?

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