Un­fall­ver­si­che­rung

Rettungskosten im Skiurlaub: Was Sie wissen müssen

Pistenspaß ohne Verletzungen und Rettungskosten

Egal, ob Schlitten, Snowboard oder Ski: Wer auf Schnee und Eis unterwegs ist, hat nicht nur jede Menge Spaß, sondern ist leider auch einem verhältnismäßig hohen Unfallrisiko ausgesetzt. Über 40.000 Wintersportler müssen pro Saison ärztlich behandelt werden. Dabei passiert der Großteil der Unfälle ohne Fremdverschulden – Risikofaktor Nummer eins ist der Wintersportler selbst. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Winterurlaub unbeschadet genießen können und klären auf, welche Rettungskosten von der Versicherung übernommen werden und welche nicht.

Unsere Skiurlaub-Tipps: Sicher auf Ski und Snowboard

Unberührte Skipisten sehen erst einmal verlockend aus. Dennoch sollten Sie nicht einfach drauflos fahren. Durch das Befolgen von ein paar grundlegenden Tipps und Regeln, machen Sie Ihre Abfahrt schon um einiges sicherer:

  • Training: Bereiten Sie sich mit regelmäßigen Kraft-, Ausdauer- und Gymnastikübungen auf Ihren Winterurlaub vor. Gelenke und Muskeln können so den Belastungen besser standhalten.
  • Ausrüstung: Helm, Skibrille und Rückenprotektoren sollten für jeden Pflicht sein.
  • Kleidung: Warm, wasserdicht und atmungsaktiv muss sie sein.
  • Rücksicht: Achten Sie auf andere Skifahrer! Zusammenstöße sind die häufigste Unfallart.
  • Beschilderung: Beachten Sie Markierungen und Signale auf den Abfahrtstrecken und fahren Sie nur auf freigegebene Pisten.
  • Wetter: Fahren Sie nur bei guten Sichtverhältnissen und Witterungsbedingungen.

Kostenfalle: Rettungskosten im Skiurlaub

Auch die größte Vorsicht kann einen Unfall nicht immer verhindern. Sollten Sie verunglücken und ärztlich behandelt werden müssen, kommt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung für die Rettungs- und Behandlungskosten auf. Allein zwei Ausnahmen können Such- und Rettungskosten jedoch zu einem teuren Unterfangen für Sie machen.

  • Unfall im Ausland: Ohne Auslandskrankenversicherung zahlt die Krankenkasse im EU-Ausland nur, was im entsprechenden Land Standard ist.
  • Vermisstensuche: Unverletzte, aber orientierungslose Wintersportler müssen die Kosten für eventuelle Such- und Rettungseinsätze selbst tragen. Das gilt auch für die Suche von vermeintlich Verschütteten nach Lawinenabgängen abseits der Piste.

Gut zu wissen: Allein die Bergwacht Bayern verzeichnet jährlich rund 6.000 Rettungsdiensteinsätze, 5.000 Hilfeleistungen ohne umfangreiche medizinische Versorgung und 950 Such- und Sondereinsätze. 

Skiurlaub: Private Unfallversicherung sorgt für eine weiche finanzielle Landung

Leider hilft auch die gesetzliche Unfallversicherung nicht weiter. Denn die zahlt nicht bei Unfällen, die in der Freizeit passieren. Deswegen sollten Wintersport-Fans über die private Unfallversicherung der VHV nachdenken. Sie profitieren von folgenden Leistungen:

  • Die VHV kommt für aufwendige Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze auf – auch wenn es sich nur um leichtverletzte Personen handelt.
  • Im Baustein EXKLUSIV können Sie optional ein Schmerzensgeld (Schmerzensgeld PLUS) von bis zu 3.000 Euro bei Knochenbrüchen oder Bänderrissen vereinbaren. Die genaue Höhe orientiert sich dabei an Ihrer persönlichen Invaliditätssumme.
  • Kosmetische Operationen bis 75.000 EUR werden übernommen.
  • Brüche, Schädigungen an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule durch Eigenbewegungen sind im Baustein EXKLUSIV mitversichert.
  • Sie profitieren von einem automatischen Leistungs-Update, wenn wir unser Produkt verbessern.
  • Unser Highlight: Wir bringen Sie auf Wunsch zur Behandlung nach Hause, sobald der Transport medizinisch vertretbar ist. Anders als bei anderen Versicherern muss hierfür keine medizinische Notwendigkeit gegeben sein.

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