Die gelisteten Betriebsarten versichern wir. Ist Ihre Branche nicht dabei, dann kontaktieren Sie die NRV unter:
Für die Ermittlung der Mitarbeiteranzahl wird 1 Vollzeitbeschäftigter bzw. 1 freier Mitarbeiter mit Firmenfahrzeug zu 100% gezählt
Für die Ermittlung der Mitarbeiteranzahl wird 1 Teilzeitbeschäftigter, Leiharbeitnehmer, Aushilfe, Saisonarbeiter, Azubi sowie Heimarbeiter jeweils zu 25% gezählt. (4 Teilzeit = 1 Vollzeitbeschäftigter).
Mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner werden für die Beitragsberechnung nicht mitgezählt, müssen aber angegeben werden.
Dann rufen Sie bitte den
NRV Kundenservice an unter
0621.420 48 88
Mo – Fr 8 – 18 Uhr
oder per E-Mail an vks@nrv-rechtsschutz.de