Vorteile Ihrer VHV Versicherung
für E-Scooter
Um Ihren E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr fahren zu dürfen, benötigen Sie in Deutschland eine Versicherung. Die VHV Versicherung für E-Scooter bietet Ihnen Schutz bei Haftpflichtschäden zu einem günstigen jährlichen Beitrag. Sichern Sie sich jetzt Ihr neues Versicherungskennzeichen.


Die Leistungen der VHV E-Scooter Versicherung
Optimale Vorsorge und maximale Sicherheit bietet Ihnen die E-Scooter-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bei Personenschäden jeweils maximal 15 Mio. Euro je geschädigter Person).
Bis zu 100 Mio. €
Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs fremde Fahrzeuge beschädigt oder zerstört werden.
Verursachen Sie mit Ihrem E-Scooter einen Unfall und eine dritte Person erleidet dadurch einen Vermögensschaden (z.B. Verdienstausfälle), leistet die VHV für den entstanden Schaden bis zu einer Deckungssumme von 100 Mio. Euro.
Bis zu 100 Mio. €
Wird bei einem Unfall mit Ihrem E-Scooter eine dritte Person (z.B. Fußgänger oder Radfahrer) geschädigt, leistet die VHV für den entstandenen Personenschaden (jeweils maximal 15 Mio. Euro je geschädigter Person).
Bis zu 15 Mio. €
Wir schicken Ihnen Ihr neues E-Scooter-Versicherungskennzeichen ohne weitere Kosten direkt zu Ihnen nach Hause.
Ihr Versicherungsschutz gilt auch innerhalb Europas und im Geltungsbereich der Europäischen Union, beispielsweise im Urlaub.
Häufige Fragen und Antworten
Ihre Frage ist nicht dabei? Im FAQ-Center finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Ein E-Scooter, auch bekannt als E-Roller oder elektrischer Tretroller, gehört zur Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge. Dazu zählen alle elektrisch betriebenen Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 bis maximal 20 km/h. Für E-Scooter besteht in Deutschland Versicherungspflicht. Das heißt, dass das Fahren auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur mit einer gültigen Scooter-Haftpflichtversicherung erlaubt ist. Zu erkennen ist das an der angeklebten Versicherungsplakette, welche wie ein kleines Kennzeichen aussieht. Mit der VHV E-Scooter Versicherung sichern Sie Ihren E-Scooter optimal gegen Haftpflichtschäden ab.
Die Kosten für die Versicherung Ihres E-Rollers hängen unter anderem vom Tag des Versicherungsbeginns und dem Fahrerkreis ab. Der Beitrag für Ihre E-Scooter Versicherung wird immer bis zum Ende eines Versicherungsjahres, also bis zum letzten Tag im Februar, berechnet. Am 01. März eines jeden Jahres beginnt ein neues Versicherungsjahr in der Elektrokleinstfahrzeugversicherung.
Berechnen Sie ganz einfach online Ihren Beitrag zur E-Scooter Versicherung in unserem Online-Tarifrechner.Für die Versicherung eines E-Scooters benötigen wir unter anderem folgende Unterlagen von Ihnen:
- Ihre persönlichen Daten wie Name, Geburtsjahr und Anschrift Ihres Wohnsitzes
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis (EBE) für Ihren E-Scooter
- Daten aus den Fahrzeugpapieren des E-Tretrollers wie die Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrzeug-ID-Nummer) und das Alter des Fahrzeugs
- ggf. Anzahl und Alter weiterer Nutzer des E-Scooters
Eine Anmeldung Ihres E-Scooters in einer Zulassungsstelle ist nicht nötig. Der Abschluss einer E-Scooter Versicherung gilt als Anmeldung des Fahrzeugs und Sie können nach Anbringen des Kennzeichens in Form einer klebbaren Versicherungsplakette Ihren E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr benutzen. Für einen E-Scooter fällt zudem keine Kfz-Steuer an.
Bei der VHV können Sie Ihre E-Scooter Versicherung sofort online abschließen.
Zum 01. März eines jeden Jahres beginnt in der Elektrokleinstfahrzeug-Versicherung ein neues Versicherungsjahr. Bei der VHV können Sie Ihr Fahrzeug ganz einfach weiterversichern und Sie erhalten anschließend das neue Kennzeichen pünktlich zum Start des neuen Versicherungsjahres direkt zu Ihnen nach Hause. Der Versand erfolgt ohne zusätzliche Kosten. Zum Ende des Versicherungsjahres erhalten Sie von uns automatisch ein Angebot zur Weiterversicherung. Dieses können Sie über den dort abgebildeten QR-Code unkompliziert annehmen. Bei Fragen nehmen Sie am besten frühzeitig Kontakt zu uns auf.
Nein, das Versicherungskennzeichen für Ihren E-Roller wird nicht automatisch verlängert, da es sich um ein sogenanntes Ablaufkennzeichen handelt. Ihr Kennzeichen ist immer für ein Jahr gültig, beginnend zum 01. März und endend zum 28./29. Februar des Folgejahres gültig.
Zum Start des neuen Versicherungsjahres benötigen Sie auch ein neues Versicherungskennzeichen, welches jedes Jahr eine andere Farbe erhält. Bei der VHV ist eine Weiterversicherung unkompliziert möglich. Sie erhalten zum Ende eines Versicherungsjahres automatisch ein Angebot zur Weiterversicherung von uns. Das Angebot können Sie einfach online über den abgedruckten QR-Code, postalisch über ein Formular oder telefonisch unter der dort angegebenen Telefonnummer annehmen. Bei erfolgreicher Verlängerung wird Ihr neues Versicherungskennzeichen frühzeitig kostenfrei per Post zugestellt. Bitte nehmen Sie bei Fragen frühzeitig Kontakt mit uns auf, damit Ihr E-Scooter nahtlos versichert bleibt.
Gleichermaßen ist eine Kündigung Ihrer E-Roller-Versicherung nicht nötig, wenn Sie zum neuen Versicherungsjahr keine Weiterversicherung wünschen. Sie müssen nichts weiter tun. Der Versicherungsvertrag läuft dann einfach zum letzten Tag im Februar aus.
Nein, ein E-Scooter muss gewisse Mindeststandards erfüllen, damit er versichert werden kann und somit auch im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden darf. Die Mindestanforderungen sind in der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (eKFV) geregelt.
So muss ein E-Scooter beispielsweise eine geeignete Lenk- bzw. Haltestange aufweisen, darf nicht schneller als 20 km/h fahren und eine Nenndauerleistung von 500 Watt nicht überschreiten. Ebenfalls müssen zwei unabhängig voneinander verbaute Bremsen sowie eine Klingel vorhanden sein. Weitere Details sind in der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung nachzulesen.Fahrzeuge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, erhalten keine Straßenzulassung und dürfen somit nicht im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden. Probleme kann es hier unter anderem mit billig produzierten E-Rollern aus dem Ausland geben. Eine Versicherung für E-Roller ohne Straßenzulassung ist nur dann möglich, wenn das Fahrzeug entsprechend der Mindestanforderungen aufgerüstet wird. In der Regel muss anschließend eine Abnahme bei einem Kfz-Prüfinstitut wie z.B. DEKRA oder TÜV zum Erlangen einer Einzelbetriebserlaubnis (EBE) durchgeführt werden. Einige Hersteller bieten dafür auch sogenannte Aufrüstkits für E-Roller ohne deutsche Straßenzulassung an.
Informieren Sie sich am besten schon vor dem Kauf, ob das Fahrzeug eine gültige Straßenzulassung für Deutschland hat.Nein, das Fahren von E-Scootern ohne gültiges Kennzeichen und damit ohne gültigen Versicherungsschutz ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ein Verstoß gegen diese Regel kann hohe Strafen nach sich ziehen, da das Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat darstellt.
Eine Versicherung für ein Elektrokleinstfahrzeug ist vergleichsweise günstig und kann unkompliziert im Online-Tarifrechner der VHV abgeschlossen werden. Außerdem sind Sie mit der Haftpflichtversicherung für E-Scooter bei einem Unfall bestens vor den Ansprüchen des Unfallgegners geschützt.
Die Versicherungsplakette für E-Scooter muss von hinten gut erkennbar angebracht werden. Am besten wird die Plakette am hinteren Schutzblech unterhalb des Rücklichts angeklebt. Viele E-Tretroller haben dafür einen separaten Bereich am Schutzblech vorgesehen.
Genau wie bei dem größeren Versicherungskennzeichen in der Moped-Versicherung, genügt ein Kennzeichen am Heck. Auf der Vorderseite wird keine Plakette angebracht.Wichtig ist, dass die Plakette gut lesbar und mindestens 5 cm über der Fahrbahn positioniert wird. Damit die Plakette gut hält, empfiehlt sich eine vorherige Reinigung der Oberfläche.
Wenn Sie einen E-Scooter ausleihen möchten, benötigen Sie keine eigene E-Scooter Versicherung. Sollten Sie einen Unfall mit dem geliehenen E-Tretroller verursachen, kommt die E-Scooter Haftpflichtversicherung des Verleihers für den entstandenen Schaden an Dritten auf. Für Schäden, die Sie am Fahrzeug selbst verursachen, haften Sie in der Regel für die entstandenen Reparaturkosten. Um sich vor Schadensersatzansprüchen des Verleihers abzusichern, benötigen Sie eine Privathaftpflichtversicherung mit einer entsprechenden Deckung für geliehene Sachen.
Außerdem kann eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein, um sich abzusichern, sollte es doch mal zu einer Rechtsstreitigkeit kommen.
Ja, ein E-Scooter darf in Deutschland erst ab 14 Jahren gefahren werden. Die erforderliche Versicherung für den E-Tretroller muss dann beispielsweise über die Eltern abgeschlossen werden. Eine eigene Versicherung, mit Einverständnis der erziehungsberechtigten Personen, ist erst mit 16 Jahren möglich.
Ein Führerschein zum Fahren eines E-Scooters ist jedoch nicht notwendig.
Nein, ein Führerschein ist zum Fahren eines E-Rollers nicht notwendig, da es sich um ein Elektrokleinstfahrzeug im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) handelt.
Ja, ein E-Scooter darf in Deutschland ohne Helm gefahren werden. Jedoch empfehlen wir das Tragen eines geeigneten Helms und unter Umständen auch leichte Schutzkleidung. Im Fall eines Unfalls kann ein Helm Ihr Leben retten.
Außerdem empfehlen wir Ihnen für optimalen Schutz unsere Unfallversicherung als Ergänzung zur E-Scooter-Haftpflichtversicherung. So schützen Sie sich insbesondere vor den finanziellen Folgen eigener Verletzungen bei einem selbstverschuldeten Unfall sowie bei einem Alleinunfall mit einem E-Scooter ohne Unfallgegner.
Nein, auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren. Die Mitnahme einer weiteren Person auf einem E-Scooter ist nicht erlaubt.
Ja, versicherungstechnisch kann der Fahrerkreis bei der VHV E-Scooter Versicherung auch auf mehrere Personen ausgeweitet werden. Wichtig ist, dass dies beim Abschluss der Versicherung angegeben wird. Außerdem dürfen E-Roller nur von Personen gefahren werden, die mindestens 14 Jahre alt sind.
Zu beachten ist jedoch, dass auf dem E-Scooter keine weitere Person mitgenommen werden darf, unabhängig davon wie viele Personen im Fahrerkreis definiert wurden. Das heißt, ein E-Scooter darf nur von einer Person allein gefahren werden.
Für bereits erworbene Fahrzeuge, die zurzeit keine Betriebserlaubnis haben, weil sie beispielsweise zu schnell sind – wie z. B. Xiaomi m365 mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit – besteht laut GDV grundsätzlich die Möglichkeit, dass sie in den Regelungsbereich der eKFV einbezogen werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass der Halter entweder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) vorweisen kann:
- Der Hersteller kann beim Kraftfahrt-Bundesamt die ABE beantragen und dem Halter zur Verfügung stellen.
- Sofern der Hersteller keine ABE einholt, können Sie als Halter selbst eine EBE beantragen. Voraussetzung für die Erteilung einer EBE ist, dass der Zulassungsstelle ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorgelegt wird, das die Einhaltung der Kfz-technischen Bestimmungen der EKF-Verordnung bescheinigt.
- In beiden Fällen erhält das Fahrzeug eine individuelle Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN).
Aber Achtung: Eine Einzelbetriebserlaubnis kann mit dem benötigten Gutachten sehr teuer werden. Deshalb lohnt es sich voraussichtlich nicht, wenn man einen ausländischen E-Scooter günstig kauft und dann aufwändig drosseln lässt. Diese Drosselung müsste manipulationssicher (nicht abschaltbar) ausgeführt sein, um überhaupt die Chance auf ein positives Gutachten zu haben. Deshalb lautet unsere Empfehlung: Ein Blick in die laufend aktualisierte Tabelle des Kraftfahrtbundesamts gibt Aufschluss über die in Deutschland zugelassenen E-Scooter und weiteren Fahrzeugtypen.
Nein, die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung lässt aktuell noch keine weiteren mit E-Motor betriebenen Fahrzeuge zu, die von den Vorgaben der Verordnung abweichen. Weitere Elektrokleinstfahrzeuge, wie E-Skateboards, Hoverboards und Mono-Wheels sind nicht durch die EKF-Verordnung gedeckt. Diese Fahrzeuge sind also nach aktuellem Stand nicht für den Straßenverkehr zulässig (§1 StVG). Demnach sind sie weder versicherungspflichtig (§1 PflVG), noch unterliegen wir dem Kontrahierungszwang (§5 PflVG). Folglich bieten wir für diese Fahrzeuge keinen Versicherungsschutz an.
Sollten Sie als Kunde dennoch eines dieser Fahrzeuge einsetzen und es zu einem Unfall kommen, dann haften Sie für entstandene Schäden unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen. Zusätzlich ist die Nutzung eines nicht zugelassenen Fahrzeugs aktuell mit einem Bußgeld in Höhe von 70€ bewährt.










