Unser Service-Center
Wir helfen Ihnen gerne. In unserem Service-Center finden Sie Themen rund um Ihren Vertrag, die Regulierung von Schäden und viele weitere nützliche Informationen und Service-Leistungen der VHV.
Wie können wir Ihnen helfen?
Häufig gesuchte Anliegen:
Häufige Fragen und Antworten
Ihre Frage ist nicht dabei? Im FAQ-Center finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Durch sicheres und umsichtiges Fahren können Sie in Kombination mit unserem kostenfreien Zusatzbaustein TELEMATIK dauerhaft bis zu 30 Prozent Ihres Kfz-Beitrags sparen. Sie erhalten eine TELEMATIK-Box und Ihre TELEMATIK-App ermittelt in den ersten 25 Stunden Fahrzeit Ihren ganz persönlichen Nachlass. Unter Berücksichtigung dieses Nachlasses korrigieren wir dann Ihre Prämie für den Rest des aktuellen Jahres. Danach wird der Nachlass für das jeweilige Folgejahr immer aus den durchschnittlichen Bewertungen des Vorjahres ermittelt.
Und: Keine Sorge, selbst wenn Sie keine Bestbewertung erfahren, zahlen Sie im ungünstigsten Fall nur den üblichen Versicherungsbeitrag. Im ersten Versicherungsjahr garantieren wir Ihnen aktuell übrigens 10 Prozent Sofortrabatt – auch ohne Bestbewertung. Dieser Sofortrabatt ist im ausgewiesenen Preis bereits berücksichtigt, wenn Sie im Autoversicherung-Tarifrechner den Baustein TELEMATIK wählen.Natürlich hoffen wir – genauso wie Sie –, dass Sie nie einen Unfall haben. Falls es doch mal passiert, sind wir als Versicherer für Sie da, nicht nur finanziell. Der wichtigste Tipp: Wenn es passiert ist, bleiben Sie ruhig. Aufregung nützt niemandem. Orientieren Sie sich an unseren drei Schritten im Schadenfall, um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
1. Sichern Sie die Unfallstelle!
- Warndreieck aufstellen
- Erste Hilfe leisten
- Notruf wählen
- Bleiben Sie ruhig und sichern Sie mit Warnweste, Warnblinklicht und Warndreieck die Unfallstelle ab.
- Danach helfen Sie den Verletzten und rufen bei einem größeren Schaden die Polizei.
2. Melden Sie den Schaden!
Rufen Sie unter 0511 65 50 50 20 bei der VHV 24-Stunden-Soforthilfe an. Auch wenn Sie sich nicht schuldig fühlen, sollten Sie den Schaden melden.
Danach händigen Sie dem Unfallbeteiligten Ihre Schadenkarte aus mit der Bitte, sofort telefonisch Kontakt mit uns aufzunehmen.
3. Sichern Sie die Spuren!
- Unfallort fotografieren
- Unfallposition
- Unfallnotizen machen
- Fotografieren Sie alle beteiligten Fahrzeuge möglichst noch in der Unfallposition (auch Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Sichtverhältnisse).
- Sichern Sie Spuren indem Sie z. B. Bremsspuren nachmessen, Lage der Splitter oder Fahrzeugteile festhalten.
Das Kundenportal der VHV Versicherungen ist Ihr persönlicher Servicebereich.
Hier bieten sich Ihnen folgende Möglichkeiten:
- Sie erhalten Auskunft über Ihre Verträge
- Sie können Ihre Vertragsdokumente direkt im Kundenportal einsehen
- Sie können einen Schaden zu Ihrem Vertrag melden - einfach und papierlos
- Sie können Ihre persönlichen Daten einsehen und ändern
Sie haben einen privaten Vertrag bei den VHV Versicherungen und sind kein gewerblicher Kunde, dann können Sie sich auf der Anmeldeseite über "jetzt registrieren" im Kundenportal einen Zugang verschaffen.
Um die Vorteile des Kundenportals nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst unter "jetzt registrieren" am Kundenportal anmelden. Für die Registrierung benötigen Sie eine gültige Versicherungsscheinnummer Ihres Vertrages / Ihrer Verträge und Ihr Geburtsdatum. Als Benutzernamen verwenden wir Ihre persönliche E-Mail-Adresse, die nach erfolgreicher Verifizierung Ihnen zum Login zur Verfügung steht.
Für die Verifizierung senden wir Ihnen eine Verifizierungsmail an Ihre angegebene E-Mail-Adresse. Nach dem Verifizieren (Klick auf den Link in der E-Mail) wird Ihnen ein Aktivierungskennwort an Sie zugesandt. Bitte verwenden Sie dieses Aktivierungskennwort in Kombination mit Ihrer gewählten E-Mail-Adresse als Passwort für Ihren ersten Login. Anschließend werden Sie aufgefordert, Ihr persönliches 8-stelliges Passwort festzulegen.Bitte prüfen Sie Ihre Zugangsdaten (E-Mail-Adresse, Passwort) auf Aktualität, Tipp- und Schreibfehler. Haben Sie gegebenenfalls Ihr Kennwort vergessen, nutzen Sie auf der Login Seite die "Passwort vergessen" Funktion.
Bei weiteren Fragen, steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.
Bei fristgerechter Zahlung tritt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Vertragsbeginn in Kraft.
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Zahlen Sie nach Ablauf der Frist, beginnt der Versicherungsschutz erst ab dem Zeitpunkt der Zahlung.Der Erst- oder Einmalbeitrag muss unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins gezahlt werden (§ 33 Abs. 1 VVG).
Haben Sie ein gültiges SEPA Mandat erteilt, wird der fällige Beitrag von Ihrem Konto abgebucht.
Die Frist entnehmen Sie bitte der ersten Beitragsrechnung zum Versicherungsschein.Ein Neufahrzeug oder ein Gebrauchtes muss bei der jeweiligen Zulassungsstelle des Wohnortes angemeldet werden. Wenn Sie einen Gebrauchtwagen anmelden wollen, sollten Sie zusätzlich den Kaufvertrag bei sich haben, da einige Ämter diesen verlangen. Darüber hinaus benötigen Sie:
- Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis/Datenbestätigung bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I/Teil II
- Nachweis der EG-Typgenehmigung durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung/CoC bzw. Einzelgutachten
- Versicherungsbestätigung (bisher sogenannte Versicherungsdoppelkarte)
- Gültiger Personalausweis/Reisepass; falls die Anschrift nicht oder nicht richtig eingetragen ist, zusätzlich eine Meldebescheinigung
- Bei Zulassungsbesorgungen durch Dritte noch deren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten)
- Einzugsermächtigung für das Finanzamt (wg. Kfz-Steuer, kann vor Ort erstellt werden)
Bitte stellen Sie online einen Antrag auf Autoversicherung. Im Anschluss erhalten Sie eine Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nummer) zur Zulassung Ihres Autos. Zum Rechner für die Auto-Versicherung
Falls Sie schon bei uns versichert sind, erhalten Sie die eVB-Nummer von uns sofort am Telefon, per SMS, per Post, per Fax oder auch per E-Mail. Die erteilte Nummer ist sechs Monate gültig.
Wann benötige ich die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?Sie benötigen eine eVB-Nummer in folgenden Situationen:
- Neuzulassung eines Autos
- Halterwechsel oder Besitzumschreibung
- Wohnortwechsel in Verbindung mit einer Änderung des Zulassungsbezirkes
- Wiederinbetriebnahme nach vorübergehender Stilllegung (Außerbetriebsetzung)
Ihre Versicherungsscheinnummer finden Sie auf den Ihren vertraglichen Dokumenten (z.B. Versicherungsschein/Police, Rechnung).
Eine neue Bankverbindung können Sie uns bequem über unser Online-Formular zukommen lassen:
https://www.vhv.de/kontaktformular/sepa-aendernJa, ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung Ihres Beitrags von Ihrem Konto können Sie direkt über unser Online-Formular "SEPA-Lastschriftmandat" erteilen.

